Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 3 (17.1.1847)
- Date
- 1847-01-17
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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S4 „Der §. 377 des Landesvergleichs, wonach den Juden untersagt sein soll, liegende Gründe eigenthümlich an sich zu bringen, sei hinsichilich städtischer Grundstücke aufzuhebrn". (Mit Gütern könnte der Jude ja schachern!), „Die Juden sollen Einwohner« und Bürgerrechte ohne landesherrliche Schutzbriefe erwerben können, und möchte ihnen der Zugang zu allen Gewerbe», ercl. des Apothekergewcrbes" (wie leicht könnte der jüdische Apotheker seinem christlichen Bruder — giftige Plllen zuverschlukken geben!), „einzuräumen sein. Concessionirung zu Handel und Gewerbe soll nur da von der Regierung nöthig sein, wo dies auch bei Christen nöthig ist. Die waiscngenchtliche Jurisdiction der Stadtgerichte über Juden fei aufzuhcben, da sie auch in Beziehung auf Jurisdictonsverhältnisse den Christen gleich zu stellen seien, auch sollen sie zur Advocatur, aber vorläufig nicht zum Richteramt zugklaffen werden. 2) Ein Strelitz'sches Nescript tritt dem-Schwerin'schen bei, nur will Strelitz das Schutzgeld nicht abschaffcn, da dort die Juden keine Militairvienste thun." Warum läßt man sie aber zu denselben nicht zu? — Es wäre Zeit daß die Strelitzer Juvcn aus ihrer Lethargie erwachen und vor Allem ernstliche Schritte bei ihrer Negierung thäten, daß die Ausschließung vom Militairvienste endlich aufgehoben würde. Läßt der Jndifserentismus die Strelitzer Juden nicht daran denken?) „und die Aufhebung der waisengerichtlichen Jurisdiction paßt für Strelitz nicht, da hier andere Verhältnisse obwalten, cs sollen aber die Juden bezüglich der Jurisdictionsverhältnisse den Christen gleichgestellt werden. — Man beschließt hierzu sofort 3) E. - A. Pr. C. XXXVIII, betreffend die Verhältnisse und Rechte der Juden, vorzunehmcn und wird der Bericht des engern Ausschusses zu dieser Propofition verlesen. Derselbe refcrirt das seit 1613 in der Jurenangclegenheit Vorgekommene und erachtet, daß nachdem die Gesetzgebung, welche, nachdem sie zu Stande gekommen wäre, nach 10 Jahren revidirt werden sollte, nun seit 16 Jahren geruhet habe, ein einfaches Beförderungsgesuch nicht mehr genügen werde. Die 1830 intratirte Gesetzgebung sei theilweise auf Rcclamation der Juden beruhen geblieben, es werde sich bei der Regierung ein reichhaltiges desfallsiges Material angesammelt haben, nunmehrige Beschlüsse müßten mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Zustand der Juden gefaßt werden. Daher schlägt der engere Ausschuß vor: Die Landesherrn einestheils «in eine specielle Darlegung der Gründe zu bitten, aus denen die frühere Gesetzgebung unterblieben sei, anderntheils darum, daß dieselben »ach hausvertragmäßiger Communication ihre Ansichten über das zeitige Bedürfniß und den Umfang einer Gesetzgebung zur Verbesserung des gesetzlichen Zustandes der Juden, event. unter Vorlcgeung deßfallsiger Gesetzentwürfe den Ständen zu erkennen geben möchten. — S. B. (Dr. Schnelle auf Bnchholz) bittet, die Rescripte und den Bericht des engern Ausschusses einer Commitö zur Prüfung hinzugcben; als er hierin aber von Niemand unterstützt wird, beantragt er, den E. A. zu beantragen, daß derselbe ein Erachten über die Rescripte, mindestens eine Zusammenstellung dessen, worin dieselben von der intratirten Gesetzgebung von 1830 abweichcn, zum nächsten Landtage bringen. Er muß aber auch diesen Antrag, da er von Keinem unterstützt wird fallen lassen, und cs wird beschlossen: der E. A. sollte den Gegenstand auf nächstem Landtage wieder vorlcgen, bis dahin aber die wichtigen Actenstücke in dieser Angelegenheit gedruckt in Aemtern und Städten circuliren lassen. — Die definitive Erledigung dieser Angelegenheit ist also, wenn nicht die Negierungen ein Einsehen thun, bedauerlicher Weise auf zwei Jahre vertagt. Auffallend erscheint hierbei, daß der rüstige und wackere Vorkämpfer für die Rechte der Juden (Dr. Schnelle) anscheinend gar keine Unterstützung gefunden hat. Sollte es wirklich wahr fein, daß in unsrer zahlreichen Ständeversammlung nur ein Liberaler sich befindet? Dies Ereigniß mit früher» ähnlichen verglichen, dürfte zu ernsten Betrachtungen auffordern und manche Illusionen und Hoffnungen zerstören." Verlieren wir die Geduld nicht! In zwei Jahren ist wohl der Streit zwischen Adel und Bürger noch nicht beendigt und die in Folge dessen in dieser Zeit fortgesetzte Uebung eines Liberalismus wirkt vielleicht vortheilhaft auf unsre Angelegenheit ein. Literarische Anzeige. Bei F. E. C. Leuckart in Breslau ist soeben erschienen und an alle Buchhandlungen versandt: Hebräisches Lesebuch, Auswahl historischer, poetischer und prophetischer Stücke aus fast allen biblischen Büchern mit Anmerkungen und einem Wörterbuche nebst einem Anhänge unpunktirter Texte mit rabbinischen Scholien und Erläuterungen zu denselben, von Dr. M. A. Levp, erstem Religionslehrer an der israel. Gemeinde zu Breslau und ordentl. Mitgliede der deutschen morgenländischen Gesellschaft. j Preis 24 Sgr. Verlag der I. C. Hermann'scheii Buchhandlung in Frankfurt a. M. — Druck von Fried. Krähe in Offenbach.