Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 8 (1847)
- Issue
- Heft 2 (10.1.1847)
- Date
- 1847-01-10
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts. Eine Wochenschrift für die Kenntniß und Reform des israelitische« Lebens. Redigirt und herausgegeben Dr. M. Heß, Großhcr;ogl. Weimar'schem Land-Rabbinen zu Eisenach. Zu beziehen durch alle Postämter und Buchhandlungen. Preis für den ganzen Jahrgang 3 Anzeigen für die gespaltene Zeile 6#^ Nr. S. Sonntag den IO Januar 1847. Till. Jahrgang. Ueberblick. Haupt-Artikel: Offener Brief über die dritte Rabbinerversammlung. Von vr.Holdheim.(Forts.) — Geschichte des Tages: Frankfurt a. M-: Geigers Sendschreiben. — Aufforderung. — Anzeige. Offener Brief über die dritte Ikabbinerverfammlung Von 0r. Holdheim. (Fortsetzung.) Es ist wahr, der vorjährige K. - B. hat diese Schwierigkeit gefühlt, die das Verbot des Feueranzündens seiner Begriffsbestimmung entgegen hält; aber wie bat er sie beseitigt? „Ueber den Begriff der Arbeit", heißt es daselbst (Prot, der zweiten R.- V. S. 350), spricht sich die Bibel nicht genauer aus; wir glauben jedoch in den einzelnen Arbeitsverrichtungen eine Bestätigung unserer Begriffsbestimmung zu finden, wenn wir darüber nur die werkthätige Berufsarbeit verstehen. Ausdrücklich nämlich verbietet sie den Landbau -pspoi ^nro nm, und das Verbot des Feueranzündens scheint gleichfalls als wesentliche Vorbereitung zu den meisten schweren Arbeiten ausgesprochen zu sein." Ja wohl, es scheint so; aber wie läßt sich eine Theorie auf bloßen Schein gründen? Was wird der K.-B. uns entgegnen können, wenn wir den ganzen Satz umkehren : „Ueber den Begriff der Arbeit spricht sich die Bibel nicht genauer aus; wir glauben jedoch in den einzelnen Arbeitsverrichtungen .... eine Bestätigung unserer Begriffsbestimmung zu finden,wenn wir darunter nicht blos werkthätige Berufsarbeit, sondern jede Arbeit verstehen. Ausdrücklich nämlich verbietet sie das Feueranzünden, und das Verbot des Landbaues scheint diesen nur deßhalb besonders zu erwähnen, weil er zu den gewöhnlichen Beschäftigungen des israelitischen Volkes gehörte." Hätte also Herr Kahn das Verbot des Feueranzündens als Widerlegungsgrund gegen den K.-B. angeführt, er hätte sich um die Debatte ein großes Verdienst erworben, als erläuternde und ergänzende Bemerkung zu dem K.-B., dem er beistimmte, ist es ein großer Widersprnch. Außer den beiden genannten tritt ein drittes Eommissionsmitglied, S. Adler, dieses aber mit einem abweichenden Separatvotum auf. Wenn wir nicht umhin können auch dieses Votum einer scharfen Kritik zu unterziehen, so wollen wir seine Vorzüge freudig bekennen und anerkennen. Es ist logisch