Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 20 (17.5.1846)
- Date
- 1846-05-17
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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«erden, aus dem ganzen System eines göttlichen Gesetzes einzelne Herausreißen zu wollen, ohne das demselben zu Grunde liegende Princip erkannt und mit diesem sich auseinandergesetzt, von diesem die Vollmacht zur Abrogirung erhalten zu haben. Nach unserer llederzeugunz ist das ganze System symbolischer Heiligkeit nur eine Bermittlungsstufe für die höhere Erkenntniß sittlicher Heiligkeit gewesen, welches überall keine Geltung beansprucht, wo die höhere Kenntnißstufe schon vermittelt worden und ins Leben getreten ist. Wie wir mit dem Propheten sagen: Liebe verlange ich, und nicht Opfer, so stellen wir überhaupt die sittliche Heiligkeit über das Symbol und über jede Art symbolischer Heiligkeit und symbolischen Dienstes. Wir haben also ein bestimmtes Princip das wir das höhere, prophetische Iudenthum nennen, mit dem wir gegen den Talmud, der an der Aeußerlichkeit des Gesetzes sesthält, opponiren. Unser Vers, entbehrt aber noch immer eines sicher leitenden Princips und schwankt daher immerfort zwischen dem höhe- , ren Bewußtsein und der talmudischen Casuistik. So 'weiß' er.fü.r die Nichtanwendbarkeit der priesterlichen Ehegesetze in der Geg?n« wart keine besseren Argumente anzuführcn, als l) der Talniuy se.lbst dispenfire die wegen unhciliger Geburt dienstunfähigen- Priester, D'^n, von den fraglichen Ehegesetzen, und es sei.-keln Untkksch^ ob mau in Folge der Geburt oder der Weltläge zu fung^rmW- # fei Stande ist; wobei übersehen worden., daß au -em dvxS^>ie Geburt entweihten bbn die Priesterhejligkeik, de>^runvÄ>MWeverboteS, gar nicht inhärire, daß der gar '^e.in r sei,*) während die heutigen Priester, vorausgesetzj^dsMhreHeiligkeit durch die Weltlage nicht aufgehört habe, weny Hnen auch., das Fungireu nicht möglich ist, doch die sittliche. Fähigkeit dazu besitzen, doch Priester und Heilige find und diese Heiligkeit durch die Ehe mit geschändeten Frauen nicht verletzen dürfen- 2) werden im messianischen Reich nach Ies. 66, 21 (welches ab'er der Talmud anders deutet) unsere Priester nicht ausschließlich daS Priesterthum besitzen. Werden sie es aber verlieren, davon verdrängt werden? Nun, warum sollen sie sich entheiligen dürfen? Noch bedeutungsloser ist das 3. Argument. Nach Kiduschin 73 a find nur unzweifelhafte Mamserim von der Gemeinde Gottes ausgeschlossen. Der Talmud, sagt der Berf., sei von der Voraussetzung ausgegangen, daß beschwerlichen Gesetzen nur solche Personen unterworfen werden dürfen, welche unzweifelhaft darunter stehen. Da nun die priesterliche Abkunft unserer Kohanim keiue gewisse ist, so find fie von den beschwerlichen Ehegesetzen *) ©. Iebamoth 74 a: wn pnftH Ijnt 1*6 rbbn und Maimouid. 7cnn 6, 7: nm bi? ")D Nin &IW. zu dispensiren. Alle Voraussetzungen unseres Verf. zugrgebe,, scheint mir doch ein gewaltiger Unterschied zwischen der Beschwerlichkeit, gar keine Israeliten heirathen zu dürfen, die ren Mamser trifft, und der Beschränkung der Kohanim auf Frauen unbescholtenen Rufes. Und die Humanität, die der Vers, dem Talmud wegen seines Ausspruchs hinsichtlich der Mamserim nachrühmt, sollte es nothwcndig machen, den Priestern eine fie entehrende und entweihende Ehe zu gestatten! Man sieht schon hieraus, zu welchen bodenlosen Argumentationen, die dem Talmud Ehre machen würden, der Mangel eines Princips den Verf. geführt. Aber noch auffallender ist des Verf. Vorschlag: die Kohanim sollen auf ihre Priesterschaft verzichten, derselben entsagen, um dann eine geschändete Frau heirathen zu dürfen! Der Vers, glaubt nämlich, eS wäre ein Priester auf biblischem Standpunkt berechtigt gewesen, seiner Priesterschast zu entsagen, weil er das Gegentheil nirgend gefunden. Hätte nur der Verf. einerseits bedacht, wie man namentlich im Iudenthum der angeborenen Würde und Heiligkeit unmöglich sich cntäußern kann, und andererseits er- .? wogen, wie für ven Priester, dem eine seine priesterliche Heilig- ' keit verletzende Ehe verboten ist, die gänzliche Entäußerung dir. - ser Heiligkeit als eine weit größere Sünde gelten müsse, er - würde diesen Vorschlag gewiß für sich behalten haben, was wir in * seinem Interesse herzlich gewünscht hätten. Wenn die Mißheirath " eines Adeligen denselben in den Augen seiner Standesgenoffeu erniedrigt, um wie viel mehr müßte dies der Fall sein, wenn er diesem Stande gänzlich entsagt und in einen niedrigeren eintritt! So wenig der geborene Israelit aufhören kann, Jsraelite zu sein» , 4P. h. die Thatsache der Geburt ungeschehen zu machen, eben so wenig kann der Priester seines Stammes sich entledigen. So entschieden ich mich daher für die völlige Gleichstellung der Kohanim mit den übrigen Israeliten im Allgemeinen, und insbesondere hinsichtlich der beschränkenden, Ehegesetze ausgesprochen, und so feierlich ich gegen jeden Rest ihrer Privilegien und Prärogative protestire, so entschieden würde ich mich dagegen erklären, diese Beschränkung unter der Bedingung aufzuhrben, daß sie, die Kohanim, ihrer Stammeswürde selbst entsagen. Eristtzt eine solche, so kann keine Macht dieselbe ihnen rauben und auch sie selbst dürfen, ohne den größten Frevel zu begehen, nicht darauf verzichten; ist fie erloschen, so ist ihre Erklärung überflüssig. (Schluß folgt.) Verlag der Z. C. Hermann'schen Buchhandlung in Frankfurt a. M. - Druck von Fried. Krähe in Offenbach.