Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 7 (1846)
- Issue
- Heft 16 (19.4.1846)
- Date
- 1846-04-19
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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70 S. 349 ff.) so stimmen beide dahin überein 1) daß das Thun des gewöhnlichen Lebens von der Sabbathfeier ausgeschlossen sei; 2) daß das Göttliche im Handeln des Menschen in der Feier des TageS zur Anerkennung kommen, daß dies die wahre Weise, der pofitive Inhalt des Tages sein soll. In beiden ist somit die Um- Wandlung des abstrakten Verbots der Arbeit in eine rein geistige und sittliche Feier, in welcher „das Verhältniß Gottes zum Menschen ausgedrückt iß" für nothwendig erkannt, um dem Tage seine universelle Bedeutung zu geben. Eine Differenz zeigt sich nur darin, daß nach Plank das Verbot der Arbeit auch im ursprünglichen Mosaismus schon selbstständig auftritt als die negative Seite des Gesetzes, während der Bericht der Commission erst in Mischnah und Gemara dieses Verbot als obersten Grundsatz herausgekehrt wissen will. Ausgeglichen wird iedoch diese Differenz dadurch wieder, daß auch Plank zugibt, diese negative Seite werde aufgehoben und ordne sich auch im Mosaismus unter der wahren Weise. Meine Meinung geht nun dahin, daß diese Unterordnung allerdings erst später, im Prophetismus zur Klarheit wird und daß Mschnah und Talmud den Rückschritt in den Buchstaben des Gesetzes gemacht haben. Wer Rückschritte für möglich und berechtigt hält, der mag auch ihre Auffassung des Gesetzes in Schutz nehmen. — Nun noch zum Schluffe eine wichtige Aeußerung Plank's über die Opfer, namentlich' die Sühnopfer: (S. 518.) „Die Idee eines. Ersatzes (bei den Sühnopfern), wenn gleich auch so das Opfer wesentlich symbolisch zu fassen wäre, liegt doch dem Bewußtsein des Volkes deswegen nothwendig fern, weil an gar keinen wirklichen Ersatz zu denken ist. Hieraus erklärt sich überhaupt ^das Wesen des mosaischen Sühnopfers; gerade deswegen, ibeil sK'eine objektiv sich vollziehende Versöhnung innerhalb des Mosaismus gar nicht zu denken ist, bleibt ihm überhaupt die Idee einer solchen fremd, er kennt weder die Ivee eines stellvertretenden Todes noch die Anerkennung eioeS Ersatzes, sondern die Versöhnung ist eine rein in der göttlichen Gnade gegebene, indem von Seite des Volkes nur die lebendige Anerkennung dessen, was es wirklich sein sollte, gefordert und ebendamit Gott versöhnt wird." (S. 513.) „Das Paffahlamm ist ebenfalls durchaus kein Sühnopfer, auch nicht das Analogon eines solchen, sondern es ist wie das christliche Abendmahl der Genuß einer geschichtlich beste- -enden Versöhnung von Gott und Mensch —so wie auch die Feier in der Famllie ein Zeichen davon ist, daß das Volk als Volk ein Gott geheiligtes sei." Was werden Ghillany und Consortcn -u dieser milden Deutung des mosaischen OpfercultuS sagen? — Indessen scheint die Idee der Stellvertretung durch Opfer, wenn auch als Mißdeutung, dem spätern Volksbewußtsein nicht so ganz fremd geblieben zu sein, sonst würden die Propheten nicht so oft dagegen angekämpst haben. Ein schwacher Resser dieser Vorstellung findet sich denn auch noch hie und da im Talmud. Wenigstens liegt in dem Ausspruche sN'QN "MD r6sn eine Andeutung. — Begegnen wir — so viel ist mir aus dem bisherigen schon klar — in Plank einem Manne, der dem Judenthume in seinem Ursprünge eine tiefere Geltung zuspricht, und werden wir deshalb erwarten dürfen, daß er auch die Entwicklung und den Fortschritt im Prophetismus richtig erfassen wird — was im Schluffe des Artikels Gegenstand der Untersuchung sein soll —; so tritt uns in Folgendem ein Mann entgegen, der auch der geistigen Regsamkett des Iudenthums in der Gegenwart Bedeutung und Tiefe zuerkennt, wenn auch die Weise, wie es geschieht, von Flüchtigkeit und Oberflächlichkeit nicht ganz freizusprechen ist. Ich meine 2) Theodor Mund, „der heilige Geist und der Zeitgeist, zwölf Kapitel, den Reformfreunden auf katholischem, protestantischem und jüdischem Gebiet gewidmet." Der Antheil der Rcformfreunde auf jüdischem Gebiete ist freilich sehr mager ausgefallen, und beschränkt sich auf 4 Seiten (21— 25.) Und doch mag uns auch dieses Wenige unv Flüchtige willkommen sein, als ein, wenn auch nur schwacher Anfang zur Würdigung der jüdischen Verhältnisse von nichtjüdischer Seite. — Charakteristisch und wichtig ist in den Aeußerungen Mundt's besonders dieses, daß er die Reformbestrebungen der Juden nicht auf Rech, nung der Ncologie, der Negative, der Vernichtung jedes Positiven, der Emancipation vom Gesetze u. s. w. setzt, sondern in demselben Elemente findet, die „zur Ablegung einer eigentlichen religiösen Confesfion" hindrängen. (S. 21.) „Man konnte — behauptet er bisher vom Judenthume nicht sagen, daß eS eine Confesfion hatte, insofern eS außer dem Grunddogma 'des einigen und alleinigen Gottes, keine eigentlichen dogmatischen Bestimmungen in sich trägt, dagegen aber das Ritualgesetz in seiner ausschließlich überlieferten Form zu diesem fpecifischen Ausdrucke seiner nationalen und religiösen Besvn, derheit gemacht hat. Wenn in diesem talmudischen Ritualgesetz bisher aller wesentliche, religiöse Inhalt bei den Juden festgeseffen und erstarrt war, so hat die Reform dagegen zunächst den Sinn, daß sie diesen religiösen Inhalt wieder zn einer fteien lebendigen Bewegung in den Geistern entfesseln will. (Schluß folgt.) Verlag der I. C. Hermann'schen Buchhandlung in Frankfurt a. M. — Druck von Krähe Map in Offenbach.