Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 2 (9.1.1848)
- Date
- 1848-01-09
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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ves neuuzehnten Iahrhunderts. ZslklÄLllßt Wisre WocheNfcheifL für WÄM Md §T§fssmr des MsreL' y Vv// ^U3 K^eLems. Unter der Mitredaction von S. Holdheim, Rabbiner in Berlin. Hera usgegcbe» von Ws'. M. Heß, Großherzogl. Wcimar'schcm Lanv-Rabbiuen zu Eisenach. Zu beziehen durch alle Postämter und Buchhandlungen. Preis für den ganzen Jahrgang 3 <*f. Anzeigen für die gespaltene Zeile 6^ ~lv. S. -D^NAtag öen D. Zannax LH-LG. Lx, : hxgarrg. U e b e t b l i <%. Haupt-Artikel: Theol ogischmevizinischcs Bedenken über die fernere Zulässigkeit der Bcschneidung unter den Juden.— Geschichte des Tages: Aus Mecklenburg - Schwerin : Die Bickchn-irungsfrage — Berlin: Octtingers Gutachten. — Hamburg: Senats - B.'cheid. — Ltus dem Grosth. Hessen: Der Eid. nrore juvaieo. — Königsberg. Der Falk« whnjcheEhcxrezcß. —Frankfurt a.O.: Jkakfohn. — Stockholm: Rcoe res Staatsrarhs Dae. — Verschiedenes aus Berlin. (Schluß.) Theslogifch - Medizinisches V§deK?err über die fernere Zuläsft'gksLL der BsschueihuKg unter öerr Zuden. Veranlaßt durch die im Oktober 1847, in der jüdischen Gemeinde zu Hamburg angeregte Streitfrage: ob cku, als Jude geborener nicht beschnittener Knabe in die Geburtv - Register der jüdischen Gemeinde einzntragen sei? Von £2r, William Leo Wolf, in Hamburg. Es ist gewiß alö von allen Kommentatoren des alten Testaments, sowohl jüdischen als christlichen, anerkannt zu betrachten, daß dasselbe die unter den Heiden der damaligen Zeit allgemein herrschende Grausamkeit, Menschenleben ihren Göttern zu opfern, überhaupt für immer unter den Juden abschaffen wollte. Es gibt daher, nach den vielfach ausgesprochenen Erklärungen des Talmuds, denen nie ein Rabbiner zu widersprechen wagte noch je wagen wird, kein den Juden als solches heiliges, positives oder negatives Gebot, dessen Befolgung oder llrttertassnng nicht zurückstehen müßte, sobald dadurch dem Menschenleben eine, wenn auch nur entfernt wahrscheinliche Gefahr droht Noch jetzt wird es keinen Rabbiner geben, der cö nicht sogar für sündlich zu erklären sich vcrflichtct fühlte, wenn ein Jude, der dadurch herbcigeführten Lebensgefahren ungeachtet, den Sabbath nicht verletzen,.das Gebot der Osterfeicr nicht übertreten, oder am Versöbunngstage fasten wollte, obgleich diese Gebote, fast ganz im gleichen Range mir dem der Beschneidung, zu den strengsten gezählt werden müssen, die das alte Testament festgesetzt hat. Verbietet ein vom Staate anerkannter Arzt, gleichviel ob er ein Jude oder Christ ist, seinem jüdische» Patienten das Fasten am Versöhnungstage, so darf dieser nicht nur, sondern er ist als frommer Jude verpflichtet zu essen und zu trinken. *) Selbst um anderer Menschen Leben zu retten, ist der Jude die gc- *1 Die Rabbiner, welche unmittelbar nach den Talmudisten lebten uns deren Schriften gleichfalls als miinvliche Ueberlieferun« gen von allen Mischen SchG ^lehrten sehr hoch geschätzt werden,