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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-10-05 · Heft 40 (5.10.1845) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 40 (5.10.1845)
Date
1845-10-05
Page
– (sequence 2)
Language
German
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392 wähnt, man mit der theilweisen Aufnahme deutscher Gebete sich allgemein einverstanden erklärt hatte und es sich hier nur um gänzliche Verdrängung des hebräischen Elements handelte), geben könne, und wurde auch angeführt, daß das Gesetz hierüber nicht zu sprechen brauchte, da es den Alten nie beikommen konnte, daß mau je zu einer Zeit das Hebräische aus! dem Gebete werde verbannen wollen und die alte, ebrwürdige, durch so viele Momente heilige Sprache ganz hinausstoßcn werde." Da nur die Majorität der Rabbiner - Versammlung dieses als die Aufgabe der Rabbiner erklärte, was durch Jahrtausende ein heiliges, unveräußerliches Gut geworden, nicht anerkannte und die Vergangenheit als nicht dagewesen erscheint: so glaube ich mit vollem Rechte hier nochmals wiederholen zu dürfen, daß sie sich nicht mehr auf historischem Standpunkte befinde, und sie den Boden der geschichtlichen Entwickelung ganz verlassen" — so weit Frankel. Man ist in der Thar in-Verlegenheit, wo man hier zuerst anfangen soll, das Falsche aufzuweisen, da fast jedes Wort falsch ist. Wenn zwischen der gesetzlichen und objcctiven Nothwendigkeit binlänglich ^schieden wurde, so war es zunächst nicht in der Art, daß es doch genügende, aus dem religiösen Elemente, sondern aus dem Geiste des hervorgehende Momente für theilweise Beibebalung der hebräischen Gebete geben könne. Es ist ganz natürlich, daß in einem Gcsetzbuche nicht alle mögliche Fälle vorgesehen sein können, es wäre daher zu behaupten möglich gewesen, es finde sich zwar im Talmud kein ausdrückliches Verbot für einen ganz deutschen Gottesdienst, es gehe aber ein solches aus dem ganzen Geiste des Talmud hervor. Es mußte daher zuerst das ausdrückliche Gesetz und dann der Geist desselben befragt werden. Beide Fragen beantwortete die Majorität mit „Nein." Die letztere Frage mußte schon deshalb verneint werden, da in dem in Rede stehenden Falle das Gesetz durchaus nicht schweigt, vielmehr ausdrücklich bestimmt "»asanbsn (vrgl. Traktat Sotah 33. u. Orach Chajim Kap. 101 §. 3.) und der Geist des Gesetzes doch nicht dem Gesetze widersprechen kann und selbst, wenn man annchmcn wolle, daß sich dieses Gesetz nur auf den Einzelnen im öffentlichen Gottesdienste und nicht auf den öffentlichen Gottesdienst, an und für sich d. d. auf den Vorbeter beziehe, man zugleich auch annchmen müsse, daß das Gesetz selbst alsdann diese Distinktion bervorheben würde. Herr vr. Frankel mochte das wohl selbst während der Debatte gemerkt haben und darum bemüht gewesen sein, die auseinander gehaltenen Fragen in einander zu mischen. Daß genügende aus dem religiösen Element bervorgehende Momente für theilweise Beibehaltung der hebräischen Sprache vorhanden seien, wurde fast einstimmig zugegeben, aber auch im Beschlüsse festgehalten. Denn Diejenigen, die aus Akkomodation sie noch theilweise für jetzt bei behalten wissen wollen, ist die Akkomodation unter den gegebenen Verhältnissen auch ein religiöses Element, aber nur ein zeitliches, das heißt solang dauernd als die gegebenen Verhältnisse. Soviel ich mich erinnere, sind die Gründe, die Herr vr. Frankel dafür vorbrachte, fast sämmtlich ebenfalls nur auf die gegebenen, kürzer oder länger dauernden Verhältnisse sich beziehende. Die Fnrcht, es könnte mit der Verbannung der hebräischen Sprache aus dem Gottesdienste, dieselbe überhaupt verdrängt werden, wie auch die, es könnte dadurch eine Kluft zwischen Priestern und Laien entstehen, kann einst ganz gut unter andern Verhältnissen schwinden. Der Grund, daß wir in unserm Gottesdienste bis jetzt keine anregende Momente haben und nur die heilige Sprache eine solche Anregung geben kann, wird ohnedies ferne Gültigkeit verlieren, sobald wir einen guten Synagogen-Gesang und Synagogen-Musik erhalten. Von einer gänzlichen Verdrängung des hebräischen Elements, womit man ohne Zweifel das Publikum erschrecken wollte, war gar keine Rede, und selbst von Denjenigen, welche auch den ganzen Gottesdienst deutsch wünschen, dürsten die Meisten, wenn sich dieser Wunsch realisirt, sich um so mehr verpflichtet fühlen, auf die Erlernung der Sprache in den jüdischen Schulen zum Bebufe des Verständnisses der heiligen Schrift zu dringen. Wurde ja früher das Hebräische den ganzen Tag in den Schulen gelehrt, und zwar aus wQin und i"tvi, aber keineswegs das tägliche Gebet in denselben übersetzt. Ich wüßte von keiner alten Schule, in welcher die O'LvD vorgenommen worden seien, weiß aber, daß diese bis auf den scl. Heidenheim selbst von gar vielen Rabbinen nicht verstanden wurden. Und dennoch schwand das hebräische Element nicht, obgleich das hebräische Gebet nicht das Vehikel der Erlernung gewesen sein kann. Hr. Vr. Frankel stellt es als eine ausgemachte Sache bin, daß die Majorität der Rabbi-

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