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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-08-10 · Heft 32 (10.8.1845) · page 8

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 32 (10.8.1845)
Date
1845-08-10
Page
– (sequence 8)
Language
German
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mm unwiderstehlich ist, wie könnte sonst deren Treu so groß seyn, trotz jenen Mißständen, die man allgemein für gefährlich und nachtheilig hält. Aus dem Herzogthum Nassau wird, um ein Beispiel anzuftihren, der Augsburger Postzeitung folgendes geschrieben: „Einer der sch re iendsten und in seinen Wirkungen vervr restlichsten Mißstände, welche vieKatholikenNafiau's zu beklagen haben, besteht darin, daß mehrfach über reinkatholische Schulen protestantische Pfarrer als Inspektoren von der Regierung bestellt find. Diese Injektion protestantischer Pfarrer über katholische Lehrer und Schüler ist an fich ein so abnormes Verhältnis, daß es nur genannt zu werden braucht, um auch schon hinlänglich charakterifirt zu seyn, :c." Nun ist aber, in Baiern wenigstens, hinfichtlich der Israeliten dieses nicht etwa mehrfach, sondern im Ganzen so, daß die jüdischen Lehrer und Schüler christliche Pfarrer zu Lokal- und Distrikts - Inspektoren haben, ja nicht nur bei Elementarschulen, sondern selbst Religionsschulen und Religionslehrer, die nur ausschließlich mit Religion fich zu befassen haben, werden von einem christlichen Inspektor beaufsichtigt. Den Rabbinern steht freilich auch das Aufsichts recht zu, aber wie groß seine Macht der des christlichen Inspektors gegenüber ist» zeigt folgende Thatsache, die wirklich beachtenswerth ist: Der Distriks - L>chul-Inspekror zu N. erklärte mehrere jüdische Kinder, welche das 12. Lebensjahr zurückgelcgt hatten, für enüassungsfähig auch aus der jüdischen Religions-Schule, obgleich der betreffende Rabbiner der Meinung war, sie seyen noch nicht hinläng, lich in der jüdischen Religion unterrichtet. Der jüdische Religionslehrer hält fich natürlich an den Ausspruch des K. Inspektors, von dem er fich abhängiger fühlt, als von dem Rabbiner. Dieser wendet fich also an die Kreisregierung, deren hoher Ausspruch dahin lautet: „Die Kinder seyen länger als Religionspflichtige nicht zurückzuhalsen." „Zwar stehe außer Zweifel daß dem Rabbinc die Oberaufficht und Leitung der Religionslehre, des materiellen Theils des Religionsunterrichtes zustehe,"„abcr die jüdischen Religionsschüler selbst sepen jedenfalls der Leitung, Aufficht unv Kontrolle der Schulbehörden unterstellt." „Da nun die Kinder das 12. Jahr zurückgelegt und nach amtlicher Berichterstattung der (christlichen) K. Distrikts. Schulinspektion wohlbefähigt und bestanden (?) auch im israelitscheu Religionsuntcricht sich zeigten so sei keine Veranlassung gegeben, der an sich kompeteuzgemäß verfügten Entlassung ftaglicher Werktagsschulpflichtiger Judenkinder hindernd entgegen zu ttcten, um so weniger, als wenn auch wirklich ihre Festigkeit im Religionsunterrichte zu beanstanden wäre, durch die vorgcschriebene wettere Ertheilung des israelitischen Religionsunterrichtes am Sabbathe und an Feiertagen vom 12 bis zum 18. Lebensjahre, kleine Lücken und unbedeutende Mängel während dieses weiteren sechsjährigen Unterrichtes gewiß als nachholbar erachtet werden müßten." Wir sehen hier natürlich ganz ab von dem Faktum Und lassen es dahingestellt, ob die Schüler befähigt oder unbefähigt waren, wollen auch nicht weiter berühren, ob in der Feiertagsschule das in der Wcrktagsschule Versäumte nachholbar sey, oder — wie viele Schulmänner behaupten, daß man wohl zufrieden seyn müsse, wenn uc erworbenen Kenntnisse erhalten werden, eS handelt fich hier lediglich um das Prineip und die Beurtheilung unserer Verhältnisse einerseits, und welche Stellung der jüdische Geistliche in dieser Hinsicht habe, andererseits. Was würde man katholischer oder protestantischer Setts sagen, wenn trotz demUrtheil des Geistlichen, zu deffeo Seelsorge die zu unterrichtenden Kinder gehören, daß diese noch nicht befähigt waren, dieselben vom Schulbesuche entbunden würden, weil der Geistliche einer andern Confeffion sie für befähigt erklärt? Da müssen die jüdischen Gemeinden ihre Lehrer aus ihrer Tasche besolden und von dem Ausspruche des christlichen Geistliches hängt es ab, ob und wie lange er ihre Kinder in der väterlichen Religion unterrichten solle. Dieses eine Beispiel zeigt, daß unsere Schulen, Lehrer und Schüler nicht viel weniger als gänz der Aufsicht chnstttcher Geistlichen unterstellt seyen und könnte man es uns demnach verargen, wenn wir Schritte um Abhülfe thun würden? Aber unsere Frommen haben Wichtigeres zu thun, sie haben zu sorgen, daß keine Pihutim abgeschafft werden. Sapienti satl Literarisches. Die Rabbiner-Versammlung und ihre Tendenz von vr. Salomon Hamburg 1845. Ein recht schätzbares Büchlein wegen der vielen treffenden Anmerkungen, die es enthält, und in „Salomonischer" Manie? pikant beredet, populär vortragt. Auch verbreitet die geschichtliche Entwikkelung der Sache neues Licht über das junge Institut der Rabbiner-Versammlungen und wird um so belehrender als die Jahre des Verfassers zu einer Zeit hinaufreichen, wo er das erste Stadium des EntwickelungsprozeffeS im Iudenthum entweder noch selbst gesehen, oder es von Augenzeugen mit der ganzen Wahrheit und Lebhaftigkeit der eignen Anschauung schildern hörte. Auch manche eingestreute Histörchen geben uns ein charakteristisches Bild jener Zeit. So schrieb, nachdem Mendelsohns Übersetzung das Penta» teuchs erschienen war, ein damaliger, Rabbiner m Beziehung auf denselben an seine College« ,/QKQ bm “iniDV* das nenne ich doch, meint Salomon — eine Kraft- und Kernsprache!—. Die — sehr flüchtige — Erwähnung der Systeme von Kant, Fichte, Schelling, Hegel, sowie der religiös - philosophischen Anfich. ten von Baco, Spinoza, Locke, Spalding, Zollikofer, Herder rc. hätten wir um so lieber vermieden gesehen als sie zu der Vermuthang Anlaß gibt, es könne auch der so frisch in der Gegenwart lebende Verfasser sich von der Manier der jüdischen Gelehrten im Anfang unseres Iahrhunders, bei jeder Gelegenheit ihre Gelehrsamkeit, ihre Bekanntschaft mtt der Philosophie, Theologie, Pädagogik rc. zu zeigen, noch nicht frei machen; während doch jene Manier nur für j e n e Zeit sich rechtfertigen ließ, wo die Nothwendigkeit vorlag, Beweise der gelehrten Bildung zu geben, und darum auch ein Reiz u. Ehrgeiz dafür bei den jüdischen Gelehrten vorhanden war.— Mit der Behauptung, „daß alle die intoleranten, inhumanen Aeußerungen in dem umfangreichen an vielen Stellen verfälschten Talmud nur als die Meinungen Einzelner dastehen und von den vielen die reinste Menschenliebe athmenden Stellen übertroffen werden, und daß die recipirten talmudischen Gesetzbücher durchaus keine Intoleranz gegen einen fremden Cultus autorifiren, ist es aber dem gelehrten Verfasser gewiß nicht Ernst gewesen da ihm nicht nur das ganze Moralprinzip des Talmuds —, welches ein starrconfessionelles ist und den Pflichten der Wohlthätigkeit gegen andere Religionsgenossen nur ült’K'1 ’JSD anempfiehlt, sondern die ganze rabbinische Praxis,— wir erinern nur an den öfteren Unterschied, der zwischen nöTO und HDrO btt gemacht wird — widerspricht. Vermuthlich wollte Salomon mit dieser neuen, überraschenden Hypothese nur darthun, wie leicht es der neuen Apologetik wird, die erhabensten Ansichten dem Talmud zu vindiciren, sobald sie von dem Geiste, der dieses Buch im Ganzen durchdringt, keine Notiz nimmt. Berichtigungen. Seite 248, Sp. 2, Z. 9 v. u., lies „nun" statt „nur.,, S. 250, Sp. 2, Z. 27 v. u. lies „Bekenntniß" statt „Erken nniß." Verlag der I. C. Hermann'schen Buchhandlung in Frankfurt a. M. — Druck von Fried. Krähe in Offenbach.

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