Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 31 (3.8.1845)
- Date
- 1845-08-03
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Debatten vom 17. d. M. über die objective Nothwendigkeit des Hebräischen beim Gebete stattgchabtcn Austritt des Herrn Ober- Rabbiners Nr. Frankel aus dessen Zuschrift vom 18. d. mit Befremden vernommen. Herr Dr. Frankel hat in der „Allgemeinen Zcjtnng des Zudenthums" Nr. 26 l. Z. erklärt, daß, wenn in der diesjährigen Rabbiner-Versammlung die'gcmäßigte Richtung durch eine Anzahl von Männern vertreten wäre, er in derselben erscheinen würde. Cr erschien. Gerade nun das Resultat derAbsiimmung vom 17., in welcher sich dreizehn Mitglieder für die objeetive Nothwendigkeit des Hebräischen beim Gebete erklärten, 3 sich der Abstimmung enthielten, während 15 sich für das Nichtvorhandcnsein einer solchen Nothwendigkeit aussprachen, zeigte, daß Hr. Nr. Frankel in dieser Frage durchaus nicht allein stand und somit, der obigen Erklärung gemäß, sicher die Verpflichtung hatte, in der Versammlung ferner zu beharren. Andererseits aber weist cs die Versammlung mit aller Entschiedenheit zurück, als hätte sie durch das Votum der Majorität sich von dem Standpunkte, welchen sie in der Sitzung vom 16. unter lauter Zustimmung mit Herrn Nr. Fr. als den ihrigen erklärt, nemlich vom Standrunkte des positiv-historischen Zudenthums entftrnt, wie ihr solches Herr Dr. Fr. in seiner Zuschrift ansinnen will. Ihre Majorität hat die hohe Bedeutung der häbräischcn Sprache für die Israeliten und ihrer durch die Schule zu erzielenden Kenntniß nicht verkannt, sie hat nur nickt gemeint, daß sic. für den Gottesdienst unbedingt nothwendig, die Minorität hingegen, welche letzter Ansicht war, hat dadurch keineswegs wollen zu erkennen geben, daß man bei der entgegengesetzten sich voni positiv-historischen Standpunkte lossageu würde. Hier handelte es sich um Ansichten, nicht um Tendenzen. Der positiv - historische Standpunkt will Entwickelung aus dem Bestehenden heraus, keine Schöpfung von ungefähr, ohne Halt und gegebenen Boden, und so sollen auch unsere Gebete au das Bestehende sich anschließen, in Form und Inhalt möglichst aus dem Gegebenen heraus sich gestalten. Daß aber der Boden dieses historisch Bestehenden durch das Beten in nicht hebräischer Sprache v.rlängnet werde, dieses kann die Verfammlung eben so.wenig zugebcn, als Nr. Frankel seinerseits zugcbcn wirr, daß die Lalmudistcn das positiv-historische Iudenthum antastelen, indem sie die heiligsten unserer Gebete in aramäischer Mundarr vorzutragcu, ja bis auf sehr wenige Ausnahmen den ganzen Gottesdienst in nichthcbrä'isckcr Sprache abzuhalten gestatten, wie solches auch Nr. Frankel durch sein Votum über das Nicktvorhandcnsein einer gesetzlichen Nothwendigkeit des hebräischen Gebetes eingcräumt. Die Versammlung glaubt daher, Nr. F. hat, indem er gerade bei dieser Frage, welche nur mit Gewalt zu einer Tendcnzftage zu stempeln ist, aus ihrer Mitte schied, nickt sowohl sic als vielmehr sich selbst und die Consequcnzcn seines Standpunktes verlassen. In derselben Sitzung ward ein vom Rabbiner Schott eingegangencs Schreiben verlesen, worüber jedoch die Versammlung zur Tagesordnung überging. Dieses Schreiben lautet: An ein vcrchrliches Präsidium der zweiten deutschen Rabbiner-Versammlung dahier. Der Unterzeichnete, schon Mitglied der vorjährigen, zu Braunschweig stattgehabten Rabbincp-Vcrsammlung hatte sich trotz der diesem Institute gewordenen Anfeindungen nicht nur von ihm nicht abgewendct, sondern er hat dasselbe auch an und für fick, wo sich ihm Gelegenheit dazu darbot, mit seinen schwachen Kräften in Schutz genommen. Zuletzt nock hat er seine Sympathien, seine Hoffnungen und Wunsche für dasselbe in die Nummer 27 der „Allg. Zeitung des Zudenthums" nicdcrgclegt. Desto schmerzlicher, aber unbedingt nothwcndig wird cs ihm, sich hiermit von der gegenwärtigen Rabbiner-Versammlung loszusagen. Sowohl die Art und Weise der heute Vormittag stattgehabten Diskussion und der hierauf erfolgte Beschluß, resp. die Erklärung der Majorität, für Annahme des Commissionantrags in Betreff'der nur sehr beschränkten Beibehaltung der hebräischen Sprache bei'm Gebet im öffentlichen Gottesdienste, als auch die auf meine Anfrage erhaltene Auskunft, daß dieser Commissionsantrag auch die gänzliche Weglassung von hochwichtigen Gebctsstücken, wie des zweiten unv dritten Stückes von Keriath Schema, mit involvire, widersprechen nach meiner innersten Ueberzeiiguiigdem ausgestellten Grundsätze, daß die Rabbiner-Versammlniig auf dem Boden des, positiven historischen Zudenthums sich befinde. Ich trenne mich daher von ihr, zwar mit aufrichtigem Schmerze und mit tiefem Kummer, aber im Bewußtsein treuer Pffichterfüllung gegen Gott, gegen den Glauben und gegen Israel. Ich ersuche ein verehrlickes Präsidium, dieses Schreiben der geehrten Rabbiner-Versammlung in deren nächster Sitzung mitzntheilen und zu den Acten zu nehmen. Frankfurt, 18. Juli 1845. Leopold Schott, Rabbiner aus Randcgg. Berichtigungen. In der vorigen Nummer S. 238, Sp. 1. Z. 22, v. o. ij} vor „der Erhebung" einzuschalten „eine Sprache." Sp. 2, Z. 8, ist statt „Beist" „Veit" u. statt „Tnchhandler" „Buchhändler" zu lesen. S. 236, Z. 1. muß es heißen: „vom Rabbiner Gülden- Vcrlag der I. C. Hermann'schen Buchhandlung in Frankfurt a- M. — Druck von Fried. Krähe in Offenbach.