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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-06-29 · Heft 26 (29.6.1845) · page 1

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 26 (29.6.1845)
Date
1845-06-29
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts. Eine Wochenschrift für -ie Kenntintz und Reform des israelitischen Lebens. Redigirt und herausgegeben IH\ M. Heß, Großherzogl. Weimar'schem i!and-Rabbinen zu Eisenach. Zu beziehen durch alle Postämter und Buchhandlungen. Preis für den ganzen Jahrgang 5/6 lF^oder3^. Anzeigen für die gespaltene Zeile 6 Nr. S« Sonntag den LV. Juni I84^S VI. Jahrgang. Ueberblick. Kaupt - Artikel: Offenes Sendschreiben an Herrn Vr. Holdheim von Dr. Herzfeld. — G,schichte des Tages: Berlin: Das Statut der Reformgenossenschaft. — Berlin: Der Gottesdienst der Reformer. — Frankfurt a. M.: Bekanntmachung. MisceUen — Frankfurt a. M.: Bekanntmachung, die rne Rabbiner-Versammlung besuchendenRabdmer betr. — Anzeige, den „Zsraellten des 19. Zayrhunverls" betr. — Offenes Sendschreiben an Herrn l>r. Holdheim, von l>r. Herzfeld. Hochwürdiger Herr! Sie haben in einer Ihrer neuesten Schriften (das 'Ceremonialgesetz im Messiasreich) auf sehr umfassende Weise meine beiden Meffiaspredigten recensirt. Diese hatten bisher viele so gemeine und geistlose Angriffe erfahren, daß ich dazu schweigen konnte; Sie aber greifen sie auf eine so ehrenhafte und geistvolle Weise an, daß ich dem Verlangen, Ihnen zu antworten, nicht widerstehen mag. Nur hätte ich Einiges aus Ihrer Recension weggewünscht, was weniger Ihrer würdig erscheint. Nachdem Sie S. 46 meine Behauptung, daß der Talmud ein Aufhören des Ceremonialgesetzes im Messiasreiche kenne, einen „großen Irrthum" genannt hatten, nennen Sie auf der folgenden Seite sie „eine handgreifliche Unwahrheit", weil ich selbst „nicht im Ernste" sie ausgesprochen haben könne; und wiederholen in Bezug auf mich S. 49, die liberalen Reformiveen als im Talmud begründet zu proklamiren, sei eine Schwäche, eine unverzeihliche Schwäche, und „als Unwahrheit unter allen Umständen verwerflich". Ob nun meine Behauptung ein großer Irrthum ist, stehe noch dahin; entschieden aber ist, daß Niemand auf Erden das Recht hat, sie „eine handgreifliche Unwahrheit" und „moralisch-verwerflich" zu nennen, am allerwenigsten Sie, der Sie erst ganz vor Kurzem in gerechter Entrüstung geschrieben hatten: „Jedes angebliche literarische Versehen stempelt Herr Frankel zu einem moralischen Vergehen, jeden Irrthum verwandelt er zu einem muthwilligen Verläugnen der Wahrheit." Thun Sie nicht jetzt genau Dasselbe, mit dem Unterschiede allein, daß Sie nach Herrn Frankel in Ihrer Studirstub'. die Wahrheit verläugnen, ich aber Ihnen zufolge dies auf der Kanzel thue. Das war nicht recht von

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