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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-06-15 · Heft 24 (15.6.1845) · page 1

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 24 (15.6.1845)
Date
1845-06-15
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Der Israelit des neunzehnten Jahr^lnderts. Eine Wochenschrift für die Kenntnis und Reform des israelitischen Lebens. Redigirt und herausgegeben »r. M. Heß, Großherzogl. Weimar'schem Lanr-Rabbinen zu Eisenach. Zn beziehen vurch alle Postämter und Buch Handlungen. Preis für den ganzen Jahrgang 5 fi 15 ocer 3 Anzeigen für die gespalrenc Zerle 6 OOt &v. 24. Sonntag den 15. Juni 1845. Vf. Jahrgang. Ueberblick. KaUpt - Artikel: Einige Bemerkungen zu dem Artikel des vr. Geiger über die nächste Rabbiner-Beriammlung. — Gtschichte des Tages: Frankfurt a. M.: Wer steht über den Parteien im Zuventhum? — Berlin: Die Schrift von Ur. Eaffel; das Eomitö in der Reform-Angelcgenhett; sie Reform in rer alten Synagoge.— Bon der unteren Mosel: Das Manifest der 77. (Jrtst u. Schluß.) — Hamburg: Züdnche Zustände in Hamburg. — Mannheim: Züruche Zustände. — Notizen. — Berichtigung. — Einige Bemerkungen zu dem Artikel des 1»% Geiger über die nächste Rabbiner-Versammlung in Nr. 22 der Zeitschrift des Judenthums. Nachdem wir unsere eigenen Ansichten über die nächste Rabbiner-Versammlung in der letzten Nummer dieser Blätter ausgesprochen, kam uns obiger Artikel von vr. Geiger zu Gesicht, in welchem derselbe seine Ansichten über den betreffenden Gegenstand entwickelt. Es bedarf nicht erst erwähnt zu werden, daß auch hier, wie überall, der Verfasser sich durch tiefe, geistreiche Auffassung der Sache auszeichnet, und so manche Irrthümer und falsche und verdächtigende Auffassungen, die über dieses Institut zum Vorschein gekommen, treffend beleuchtet. Allein in einigen Punkten, — und es sind gerade die wichtigsten und wesentlichsten der Sache — macht der Verfasser Ansichten geltend, die wir nicht unbedingt vertreten können, und über welche wir uns die nachfolgenden Bemerkungen erlauben: Geiger spricht zuvörderst davon, daß die Rabbiner-Versammlungen sich erst ihreStellung zu geben, ihre Aufgabe festzustellen haben. Damit hat er wohl nur die weitere Befestigung ihrer Stellung, die allseitigere Entwickelung ihrer Aufgabe gemeint; denn diese selbst hat ja bereits die erste Versammlung in dem ersten Paragraph der Statuten festgestellt, welcher erklärt: „Die Rabbiner-Versammlungen haben den Zweck, gemeinschaftlich sich über die Mittel zu berathen, wodurch die Erhaltung und Fortbildung des Iudenthums und die Belebung des religiösen Sin nes bewirkt werden könne." Und es hat auch, wie wir in dem gedachten Artikel nachgewiesen, die erste Rabbiner-Versammlung diesen Zweck zu erreichen gestrebt, und zwar einestheils dadurch, daß sie die Prinzipien des Fortschrittes aussprach, daß sic — die bindende Au

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