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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-03-16 · Heft 11 (16.3.1845) · page 1

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 11 (16.3.1845)
Date
1845-03-16
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts. Eine Wochenschrift für die Kenntnisr und Reform des israelitischen Lebens. Redigirt und herausgegeben 1>r. M. Heß, Großherzogl. Weimar'sch«n Pand-Rabbinen zu Eisenach. Zu beziehen durch alle Postämter uiw Buchhandlungen. Preis siirden ganzen Jahrgang oß lärrL'edtr^ vf. Anzeigen für die gewalrene Zeüe 6 Nr. 11. Sonntag den 1«. März 18-13. VI. Jahrgang. U e b e r b l i ck. Kaupt-Artikel: Aphorismen über die Autorität des Talmuds. (Fortsetzung.) — Herr vr. Frankel, Oberrabbiner in Dresden. (Fünfter Artikel.) — Geschichte des Tages: Ära kau: Sendschreiben gegen vie Rabbiner-Versammlung. — Berlin: Stern's Vorlesungen; die Resorm-Parthie. — Auö Thüringen: Die Braunschweigee Rabbiner-Versammlung. (Schtnl-.» Aphorismen über die Autorität des Talmuds. (Fortsetzung.) 5. Nicht lange blieb man bei'm bloßen Buchstaben stehen, bald ging man weiter und machte einen Zaun um das Gesetz. Esra, der erste mosaische Literat, (Buchstabengläubige) war auch zugleich der erste Talmudist. Bei der Verbannung der fremden Weiber, mit welchen die Israeliten Ehen eingegangen hatten, genügte es ihm nicht, nur diejenigen zu verstoßen, mit welchen Moses Ebedündniffe verboten hatte, sondern auch die Aegvptr'erinnen, welche, nachdem Pentateuch,;u ehelichen ertaubt war. (S. Esra S vergl. mit 5 Mos. 23, 8.) Eben so erhielt die Feier des Sabbaths durch Nehernia eine Ausdehnung und Strenge, die sie in Moses lange nicht hat. Er verbietet nicht nur die eigentliche Arbeit (71127 ro*6a) sondern auch den Einkauf von Lebcnsmilteln, ja sogar den Aufenthalt der Krämer außerhalb der Thore von Jerusalem, wozu er von der Schrift mm nicht ermächtigt war, und was als ein Zaun um dieselbe zu betrachten ist. (S. Nehemia 13, t5. ff. vergl. mit 2 Mos. 2«, v. 31, 13. 3-1, 2l. 33. 2. 3 Mos. IN, 30. 23, 2. 5 Mos. 3, 13.) Der Verfasser des Daniel, der in keinem Falle vor der Zeit der Makkabäer gelebt hat, läßt diesen am Hose von Babylon nur Pflanzenspeisen essen und Wasser winken. (Vergl. Stücke in Esther hinter 4.) Zur Zeil der Abfassung des Buches mußten die mosaischen Speisegesetze eine Umzäunung erfahren haben, die mit der ralmudischen gleichen Umfang hatte.*) Daraus gehr hervor, daß von dem Augenblick an, da man die Tbora als *) Wahrscheinlich haben vie Verfolgungen ves Anriochns Eeiphanes und das Bestreben die Juden zu gräcisiren, razu beigetragcn, die Scheidewand zwischen Zudeu und Rchliuven dadurch noch dichter zu machen, dast man den Wein, so wie überhaupt alle Speisen der Heiden und das Eingeben der Ehen mit denselben strenge untersagte. S. Talmud tr. Abova Sara Fol. 36.

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