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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1845-01-19 · Heft 3 (19.1.1845) · page 12

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
6 (1845)
Issue
Heft 3 (19.1.1845)
Date
1845-01-19
Page
– (sequence 12)
Language
German
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4 rekgiöse GeKung nur insofern Anspruch haben, als sie auf eine wissenschaftliche Eregese gegründet sind. Daß diesen letzter« der traurige Zustand der religiösen Verhältnisse Luzuschteiben sei, wird scharfsinnig und gründlich nachgewiesesi?" Das Mittel: Die Derogation der talmudischen Interpretationen und Satzungen zur vollen Ausführung zu -ringen, scheint unserm Verfasser: eirr Sanhedn'n von wissenschaftlich gebildeten Rabbinen, durch Einverftandniß der deutschen Regierungen berufen. Die Existenz dieser Rabbinen müßte jedoch im Voraus von den betreffenden Regierungen gesichert sein,' damit sie sich frei und offen nach ihrer innigen Ueberzeugung aiMWchen können. Diese Regierungsbehörde habe volle Befugniß Anordnungen zu treffen, wie die mosaischen Gesetzbestimmungen, insofern sie das Leben berühren, wie tzulab, Sukkah, verbotene Speisen, Sabbath, Festtage in Bezug auf Feier und Dauer zu beobachten wären. Wir müssen jedoch bezweifeln, ob, bei dem kirchlich-politischen Geiste, der sich in der Handlungsweise mancher Regierung kund giebt, eine^solche Maaßregel wünschenswerth und den Absichten der mit dem Verfasser Gleichgesinnten entsprechend sein würde. FreM Rabbinen-Versammlungen, ^ie die in Braunschweig statt gehabte, möchten eher zum Ziele führen. In demAlW schnitt: die Synagoge, zeigt der Verfassers welchem Prinzipe bei d«m Gottesdienste auszugehen sei, und wie deywMge -MGMesdienst, mit allgemeiner AusnaM^ dDWucke, welche der Offenbarungsurkunde wört-M-enj^amen sind, in der Muttersprache gehalten, wi^M PeWteuch nicht alle Jahr von Anfang bis zu EndeM»dem.ZKr kurze, zweckmäßig gewählte Stücke in yDkWAm Tone vorgelesen, wie alle Bitten um Herstellung der blutigen Opfer, um Regen und Thau mitten im Winter rc. re. abgeschafft werden müssen. Manches Beherzigungswerthe und trefflich Allsgedrückte enthält der „die Schule" überschriebene Abschnitt, besonders in Beziehung auf den Zustand des jüdischen Schulwesens in der Rheinpfalz; aber einen wahrhaft betrübenden Eindruck auf jeden, im Iudenhasse nicht ganz Verblendeten, muß das Gemälde machen, welches der Verfasser in dem Abschnitt „die bürgerlichen Verhältnisse" von dem schädlichen Einflüsse entwirft, den das in der Pfalz noch fort bestehende Napoleon'sche Decret und die Art, wie es aus geübt wird, auf Christen und Juden macht. Napoleon nahm schon nach zwei Jahren dLsselbe fast für alle Departemente zurück, und ließ es nur in den früher mit Deutschland vereinigten bestehen; aber auch hier ermächtigte er den Minister des Innern, Städte, die ihm würdig schienen, zur Ausnahme vorzuschlagen, so daß noch vor Ablauf der-zehn Jahre alle Juden, die nicht dem Norhhandel ergeben waren, ausgenommen worden wären, und im Jahr 1819 wurde das Decret in Frankreich gänzlich aufgehoben. In der Pfalz aber wird das Decret, besonders durch die Bestimmung, daß keinem Juden ein Handelspatent ausgestellt werden dürfe, bevor er das Moral-Patent von dem Gemeinderath eingelöst, gerade für den redlichen Handelsmann eine Quelle unsäglicher Verationen. Empörend sind die Mißbräuche, welche der, oft aus den rohesten Bauern bestehende Gemeinderath von seiner Befugniß macht und die der Verfasser mit Thatsachen belegt. Man lese und staune, daß ein solches, „wahrhaft PharaonischesGesetz"'in einem christlichen Staate noch heutzutage besteht. Niemand wird es unserm Verfasser verargen, wenn er seine Indignation in den kräftigsten Worten ausspricht. Wir empfehlen die gehaltvolle Schrift Unserm Leser aüfs Wärmste in der Ueberzeugung, daß keiner sie unbefriedigt aus der Hand legen wird. S. Literarisch Im Verlage von F. E. C. Leuckart in Breslau ist soeben erschienen und in jeder Buchhandlung des In- und Auslandes zu beziehen: Ueber JudenBekehrung und Juden-Eryancipatron in besonderer Beziehung auf Preußen. Von vr. M. L ö w e n st e i n, Pastor zu Drehna bei Luckau. (Besonderer Abdruck aus der kirchlichen Vierteljahresschrift 1844. 4tes Heft.) Preis 5 Sgr. — 18 kr. Diese Abhandlung, deren besonderer Abdruck durch das K ö n i g l. Hochlöbl^ObJr-Censur-Gericht gestattet worden, ist so gediegen, daßste der vollsten Beherzigung jedes wahrhaft Religiösen zu empfehlen ist.' c Anzeige« Von $ E. C. Leuckart in Dreslau ist durch alle Buchhand lun gen zu beziehen: Der Hamburger Tempelstreit. Eine Zeitfrage von vr. Abraham Geiger, Rabbiner in Breslau. Preis 5 Sgr. — 18 fr. Der Herr Verfasser weist nach, wie dieser Streit um das Recht, die jüdische Liturgie zeitgemäß zu ändern, mit der ganzen Entwicklungsgeschichte des Judenthums und mit den neuern Bestrebungen in demselben zusammenhängt. Während er nun den Gegnern dieser Reformen ihre Unwissenschaftlichkeit demonstrirt, ist er doch nicht mit allen Reformen des Tempels zufrieden und verlangt ein schärferes Hervortreten der leitenden Grundsätze. Wir dürfen diese Schrift eines anerkannten Gottesgelehrten einem Jeden empfehlen, welcher sich über die inneren Zustände der Juden gründlich unterrichten will. Verlag der I. C. Hermann'schen Buchhandlung in Frankfurt ä. M. — Druck von Fried. Krähe in Offenbach.

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