Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 6 (1845)
- Issue
- Heft 2 (12.1.1845)
- Date
- 1845-01-12
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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16 ausgestellten Principien. Jener Artikel endet mit der Frage: „Was würden die Katholiken sagen, wenn man ihnen die Haltung ihrer besondern Feste in protestantischen Ländern nehmen wollte, well sie die Minderzahl?" Darauf diene zur Antwort, daß die hiesige Wechselgesetzgebung diese eben so wmig beachtet als die jüdischen. Will man denn aber den altgläubigen Israeliten verwehren, an ihren Festtagen in die Synagoge zu gehen, das Schophar zu blasen oder das Lulab zu schütteln? Kein Mensch, am wenigsten die Staatsbehörden werden daran denken: denn hierdurch würde die Gewiffensfteiheü verletzt? Die Altgläubigen sollen nur neben den Vorth eilen, die sie vom Betriebe des Handels haben, auch die damll verbundene Lasten gleich den andern Staatsbürgern tragen oder den aus den Fall des Nichtunterziehcns entspringenden Verlusten sich unterwerfen. Die frommen Herren wollen jedoch ihrer sogenannten Religion kein pemniäres Opfer bringen. Die gesetzgebende Versammlung hat den Vorschlag des Senats auf Aushebung der §.§. 37 und 38 der hiesigen Wechselordnung angenommen, gleichzeitig das Gutachten des Advocaten - Collegii wegen Berücksichtigung jener jüdischen Reclamationen in soweit sich angeeignet, daß der Protest Mangel Zahlung nicht an den Verfalltag sondern am nächstfolgenden Werktage erhoben werden muß. Hierdurch sind denn die Altgläubigen nicht gezwungen, am Sabbat Zahlung zu leisten. Ein Gleiches hat die Gesetzgebende Versammlung nicht hinfichllich des Protestes Mangel Annahme gethan, dieser muß vielmehr am Tage der Präsentation des Wechsels erhoben werden. Wie man hört, wurde diese gesetzliche Anordnung lediglich aus rechtlichen Gründen getroffen. Demungeachret wird das Acceptiren der Wechsel am Sabbat und an sonstigen Festtagen die Altgläubigen nicht so sehr stören, weil eine andere Bestimmung der Novellen zur hiesigen Wechselordnung verordnet, daß der Inhaber eines hier zahlbaren Wechsels nicht verpflichtet ist, denselben zur Acceptation vorzuzeigen, wenn nicht sein Vormann die unverzügliche Acceptations - Einholung ausdrücklich verlangt. Liturgisches. Eisenach. Das Deutsche in der Liturgie der Braunschweiger Synagoge. Braunschweig 1844. Vieweg u. Sohn. — Man muß sich nur die eigenthümliche Entstehung der Betrachtungen, Gebete und Psalmen, welche dieses Buch enthält, vergegenwärtigen, um ihren praktischen Werth anzucrkennen. Es beruhte nämlich jene darauf, daß in der Gemeinde zu Braunschweig das Bedürfniß deutscher Gebete fühlbar ward, man jevoch demselben in Rücksicht auf die Ansichten des greisen damaligen Geistlichen, nunmehr verstorbenen Landes-Rabbinen Cger, nur eine sehr leise Geltung verschaffen konnte, welche darin bestand daß man an den Sabbaten, wo keine Predigt stattfand, ganz kurze Betrachtungen die den Kern einer Predigt enthalten, sprechen ließ, und statt ver beiden jpl3 Dip» der auf diese folgenden 112V ’D und nywn imn, wie des mopn DwO und lixH« »21 IQ« (welche Stücke die eingeführte AgMk ausgeschieden) Gebete und Psalmen in deutscher Spraye Hrechen ließ. Demnach möchte sich diese Sammlung für alle diejenigen jüdischen Gemeinden eignen, wo die noch vorherrschenden religiösen Ansichten eine größere Berücksichtigung des deutschen Elementes beim Gottesdienst vorerst nicht gestatten. Zn solchen wird sie aber um so größeren Segen stiften, als Herr Landrabbiner vr. Herzfeld, der Verfasser und re8p. Bearbeiter jener Betrachtungen, Gebete und Psalmen, durch dieselben eben so wohl — was ja in den Synagogen so dringend nöthig —für erbauende Belehrung als für andächtige Erhebung der Betenden gesorgt hat. Wir möchten nur die allzugroße Kürze der Betrachtungen, welche selbst dem Gehöre nicht wohlthut, sowie das zu sehr Gedrängte bei den Gebeten tadeln. Hingegen hat die Form und Bearbeitung der Psalmen, um so mehr unfern Beifall, als der acht religiöse Kern derselben dadurch durchaus nicht gelitten, vielmehr durch den poetischen Schwung und rythmischen Wohlklang in der Uebersetzung auch formell gehoben worden ist. Literärisches. Molochsglaube undReligionsschändung, eine nothwendige Schrift für Herrn Ghillany und die L<ser seiner Werke von Dr. H. I. H. Rabbiner. Wollstein und Posen, bei A. Alexander. 1844. Wenn irgend Jemand berufen war, die bekannten fixen Jveen des Herrn Ghillany, welche derselbe auf's Neue in seiner Schrift „das Judenthum und die Kritik" darstellt, zu widerlegen, so ist es der gelehrte und gewandte Verfasser. Er weist dem Herrn Bibliothekar seinen Parorismus, seine Ungründlichkeit und Unwissenheit, wie seine schlechte Logik und Bibelkenntniß nach, unv macht ihm ganz besonders begreiflich, daß seine Beschuldigungen eben so gut das Christenthum, wie das Judenthum treffen. Die Logik des Herrn Verfassers ist scharf, schlagend, seine Beweise öfters indiscret, aber immer überzeugend und seine Sprache bündig, fließend und nicht selten von einem guten Humor begleitet. Wäre nicht, (wie öffentliche Blätter berichten,) die Prophezeiung des Verfassers theilweisc schon eingetteten, „daß nämlich auch jene Schrift des Herrn G. den Weg aller Lumpen wandeln werde, um den Stoff besseren Zwecken zu widmen, den rohen Geist aber, der in ihr weht, der ewigen Nacht der Vcrgessenheii zu überantworten." das ftagliche Büchlein würde ihm gewiß ein solches Schicksal bereiten. Berichtigung: S. 4 Z. 26 von o. lies „Herrheimer" statt „ Werthcimer ". Verlag der I. C. H e r m a n n' s ch e n Buchhandlung in Frankfurt a. M. - Druck von F r i e d. K r ä h e in Offenbach.