Mannheim
Compact Memory

Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1844-12-01 · Heft 48 (1.12.1844) · page 8

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 48 (1.12.1844)
Date
1844-12-01
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2566751-2566911-2566960--1231-2568987
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

390 was ihre Aufgabe, ihr Beruf ist, oder richtiger, sie haben nach dem Gesetze gar keine, als die ihnen von den Gemeinden nach Willkür durch Vollmacht übertragene. Wenigstens hat unsere königliche Kreisregierung diese Ansicht, während manche Behörde auS aller Gewohnheit, ihnen eine den christlichen Gemeindevorfiänden analoge Stellung einräumt und gewissermaßen den Rabibiuen coordinirt. So steht bald der Rabbine allein, von der ganzen Gemeinde isolirt, ohne eine Mittelsperson, durch die er in den Gemeindevrrhältnisse» regelnd und wirkend thätig sein kann, ja, was noch vachtheiliger ist, er muß die DiSciplin in der Synagoge selbst üben, die Ungehorsamen zu Rede stellen und »öthigen Falles bestrafen. Wie unerbittlich die Feindschaft eines solchen Gestraften ist, wie der Kreis immer weiter sich ausdehnt und ein immer größerer Widerstand zu bekämpfen nöthig wird, liegt am Tage. Bald steht ihm wieder ein Vorstand mit seinen Anmaßungen gegenüber und will eine Thätigkeit entwickeln, die chm nicht zusteht, in Dinge sich einmischen, die ihn nichts angeheu, Maßregeln treffen, deren nachtheilige Folgen sein Unverstand nicht begreift und es ist der Beruf des Rabbinen, ihn in seine Schranken zurückzudrängen. Er ist beleidigt und ein beleidigter Kultusvorsteher, ein zürnender Parnos — Sie wissen, was das heißen will. Nun würde das Alles nichts zu sagen haben, wenn dem Rabbinen de facto alles möglich wäre, was er de jure kann und soll. Daran hindert ihn aber 3) seine Stellung. Er ist amtlich angestellt und hat keine amtliche Stellung. Er wird als Vorstand seiner Kirche autorisirt und seine Autorität hat im Staate nur seinen eigenen Gemeiudeglir» Lern gegenüber einige Geltung, sonst gilt er als Privatperson. Wäre er das wirklich, wie z. B. in Frankfurt oder anderen Städten, wo er dem Vorstande untergeordnet ist, so könnte er sich fugen, wüßte, was ihm obliegt und wie weit seine Wirksamkeit selbstthätig sich zu erstrecken habe. Es kann dann wohl ein Principienkampf austauchen, aber solche Kämpfe sind geistig, edel uud fördern das Jodenthum. Hier dagegen fordert die Pflicht zur Thätigkell, die öffentliche Stimme, die Zeitbedürfnisse drängen zum regsamen Eingreifen, zum Schassen und Bilden, aber hinterdrein kommt ein Schlafsüchtiger, greift in die Speichen, klagt über Druck und Gewalt, seine Klage findet Gehör und mit aller seiner Autorität steckt der Rabbine in der Klemme. Das würde nun doch auch sein Gutes haben, wenn es ernst gemeint wäre, aber jeder aufmerksame Beobachter überzeugt sich leicht, daß bei uns die religiösen Processe nur Vorwände, Deckmäntel find. Man ist wegen ungebührlichen Benehmens bestraft worden, der Rabbine bekam recht, weil er Recht hatte, dagegen läßt sich nun nichts machen,-waS thut man? man sucht und grübelt so lange, bis man einen Schritt, eine Einrichtung oder Anordnung findet, die sich mit dem oder den früheren EMDJD nicht vereinigen läßt, schreit über Nrologie, klagt und — der Rabbine hat einen Prozeß. Wollen Sie Beispiele? O, ein ganzes Buch voll könnten Sie haben, aber bewahre der Himmel, daß ich Ihr schönes Papier damit verderbe. Trotz dieser durch die angeführten Momente gegebenen Möglichkeit, würden wir in der Wirklichkeit selten solche Fälle zu \>u klagen haben und. bin ich überzeugt, daß unsere Rabbinen sehr viel Gutes wirken, den Fortschritt bedeutend fördern, in der Synagoge sowohl als im Leben, wenn wir nicht das Unglück hätten, einige Individuen in unserem Kreise zu haben, die hinter dem Verstecke der Orthodoxie, wie die Wölfe, lauern, und wie die Füchse, schlau und listig, die Gemeinden oder doch Einzelne zum Widerstande zu reizen und zu locken, umhrrschleichev. Diese sind die Verderber des Weinberges, diese schleudern mit ruchloser Hand die Fackel der Zwietracht in Israels Heiligthum und stören den uns so heilsamen, so unentbehrlichen Frieden. Ja, wenn wir auch Männer des Fortschrittes hätten, die mit Eifer seine Sache vertreten; Männer, die mit Wort und That, ohne Furcht und Scheu, in die Schranken für den Fortschritt treten, die, was nicht unmittelbar sie berührt, zu ihrer Sache machen, weil es ihr Prinrip betrifft, so würde Manches geschehen, könnte trotz jenen Finsterlingen und heuchlerischen Verräthern Vieles gethan und vollbracht werden, was die Religion fördert, zur Herstellung deö alten Glanzes unserer heiligen Religion nothwendig ist, und selbst für unsere bürgerliche Stellung die ersprießlichsten Folgen hätte. Aber diese Männer scheinen zu schlafen. Vielleicht wachen sie auf, wenn der Israelit des 19. Jahrhunderts einmal in die Posaune stößt. Es ist ja ohnehin grade jetzt die Zeit dazu! Leben Sie wohl! Nächstens ein Mehrcres. X. 2. Bei mir ist so eben erschienen und in allen guten Buch- und Musikalienhandlungen zu haben: Theoretisch-practische Clavicr-Selmle. Von Ehr. 2k«g. Scheidler. 1s — 3s Heft. (Groß Quer-Quart.) h \ Thlr. Diese neue Clavierschule erscheint in höchstens 12 Heften (welche imManuscript schon bis zum 6ten fertig sind); sie istdaS auS längerem practischen Wirken hervorgegangrne originelle und treffliche Werk eines theoretisch gebildeten Clavier-Virtuosen. Clavierlehrer, welche sie mit den bisherigen Schulen vergleichen, werden die Scheidler'fche vorziehen. Sie führt soweit wie die größern Schulen, aber man ist zur Abnahme aller Hefte nicht verbunden. Da man die Hefte je nach Bedürfnis einzeln haben kann, ohne sich zur Annahme der ganzen Schule, welche aus höchstens 12 Heften bestehen wird, verbindlich zu machen, so dürste um so zuverläßiger eine recht günstige Austiahme und weite Verbreitung derselben zu erwarten stehn, als dadurch auch dem Unbemittelten deren Anschaffung möglich ist. Ich fordere die Herren Musiklehrer zur eignen Prüfung dieser Clavierschule dringend auf; sie können dieselbe in allen guten Buch- und Musikalienhandlungen zur Einsicht erhalten. Hersfeld, im November 1844. F. Schuster. Druck und Verlag von F. Schuster in Hersfeld.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.