Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 43 (27.10.1844)
- Date
- 1844-10-27
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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350 drohte« ihn zu ersticken, da machte er schnell sich Lust durch eine« Artikel, den er der lesenden Welt zum Besten gab. Darin klagt er, ^aß in dem neu und prachtvoll erbauten Hospitale statt ächzender Kranke, Wollsäcke lägen. Nun ich denke, darüber müßte man sich freuen — oder macht es dem Herrn mehr Vergnügen, wenn die Hospitäler sich füllen und das Jammern und Stöhnen der Kranken ihm ins Ohr dringt? Und aus Grund dieses Um« standes wagt es ein Bacher, einen edlen Mann, der Tausende auf wohlthätige Zwecke verwendet, eine Gemeinde, die unermüdlich ist in ihrem Eifer für alles Gute und Edle, vor der Welt zu verläumden und anzuklagen! Arme Kranke liegen hier gottlob nicht auf den Straßen, sondern erfreuen sich einer guten Pflege und humanen Behandlung im alten gut eiugerichtete« Hospitale. Uebrigcns steht auch das Fränkel'sche Hospital nicht leer, und außer dem Lehr- und Lese-Verein, der des Guten schon sehr viel gewirkt hat, so daß er sich den Beifall aller Gutgesinnten erworben, befindet sich noch darin die Waisenanstalt, die Industrie-Schule und ein sogenanntes Beß-Hamidrasch, für das doch unser Berichterstatter Sympathie« zu haben scheint. Was Referent in jenem Berichte ferner über die Rabbinen - Versammlung schwatzt, ist so ungereimt, daß eö keiner Widerlegung bedarf. In einem zweiten Berichte, der die schlesischen Gcbirgs-Unruhen bespricht, reimt er Bruno Bauers Judenhaß mit einem ausgelassenen Streich hiesiger Schusterjungen zusammen, die an einem Abend die Fensterscheiben einiger jüdischen Häuser heimgesucht haben. Kein vernünftiger Mensch dachte daran, daß dieß mehx als ei» muihwilliger Streich der ungezogenen Jugend des Pöb«.» sei, da kömmt auf einmal unser Referent athemlos über Stock und Stein herbeigekeucht und ruft uns zu, auf unserer Hut zu sein, das Fensterscheiben-Spektakel sei kein gleichgültiges bedeutungsloses Ereiguiß gewesen, sondern ein gar tiefer politischer Sinn läge darin, und macht uns aufmerksam, daß die zerbrochenen Fensterscheiben nach dem Takte geklirrt, den die Machthaber der Erde und die Emancipatiousfeinde dazu geschlagen haben. Wahrlich cs wäre zum Lachen, wenn nicht der Schmerz die Lachlust benähme, daß Menschen sich kein Gewissen daraus machen, Lügen zu erdenken und sie für baare> Münze in die Welt hinauszuschickeu und das Gemüth vieler still und ruhig lebenden Israeliten dadurch zu ängstigen. Denn ist es nicht natürlich, daß der hesserdenkeude Jsraelite, ider es mit seiner Religion und seinen Glaubensbrüdern gut meint, eS schmerzlich empfindet, wenn er po« verworrenen und zerstörten Zuständen einer der größten Gemeinden Deutschlands liest, oder wenn er liest, daß die leibliche Wohlfahrt vieler Tausend seiner Glaubensgenossen gefährdet sei, wie dies doch aus dem Berichte über das Fenstereiuschlagen herauszudeuten ist? Darum ist es Pflicht auf dieses Skribler-Gesindel aufmerksam zu machen, das Vermuthungen aus der Luft greift und sie auf der allgemeinen Landstraße der öffentliche» Organe in alle Welt hinausposaunt. Ein Rabbinatscandidat meint, er müsse sich ex officio mit den Angelegenheiten der Gemeinde, in der er sich aufhält, beschäftigen, und da ihm Quellen mangeln, woraus er etwas Wahres schöpfen konrte, sucht er den Mienen abzulauschen, den Augen abzuschen, was etwa im Innern der Gemeinde Vorgehen mag. (Schluß folgt.) Aus Westpreußen. (Corresp.) Ist Ihnen nicht das Confirmandenbüchlein von dem Prediger Jolowicz in Marienwerder zu Gesicht gekommen, verehrter Herr Redacteur? Sie würden manches daran auszusetzen haben; der Ausdruck ist nicht populär, die Sprache nicht gemüthlich und das Ganze überhaupt etwas flüchtig gearbeitet; aber doch spricht es durch manche neue Gedanken ein Interesse an, und besonders hat mir der Freimuth gefallen, mit welchem der Verfasser sich über die sogenannte Tradition und das Ceremonialgesetz äußert; die betreffende Stelle folge hier: tz. 36. Eben deswegen, weil die mosaischen Gesetze nicht immer begreiflich und verständlich scheinen, haben sich schon von Alters her zwei Arten von Auslegung der heiligen Schrift geltend gemacht. Die Einen hielten sich streng an Wort und Buchstaben des Gesetzes (Saducäer), die Andern suchten für die im Volke verbreiteten Sitten und Gebräuche Anknüpfungspunkte aus der heiligen Schrift und trugen auf diese Weise die im Laufe der Zeit herrschend gewordenen Ansichten und Ritual- und Ccremonialhandlungen in die Schrift hinein, unter Angabe, es hätten sich diese Bräuche von uralter Zeit durch Uebcrlieferung erhalten. Diese Auslcgungöwcise nannte man das mündliche Gesetz, welches besonders durch die Secte der Pharisäer weiter ausgebildet worden und dessen Inhalt in dem halachischen (gesetzlichen) Theile der beiden Talmuden (babli und jeruschalmi) niedergclegt ist. §. 37. Das mündliche Gesetz ist demnach ohne alle gesetzliche Verbindlichkeit für den Israeliten; er hat es bloß wie jede andere Auslegungsweise der heiligen Schrift zu betrachten und zu beachten, d. h. das Gute und Wahre darin anzuerken« nen und zu seiner Belehrung zu benutzen. tz. 38. Diese Betrachtung darf uns nicht etwa zu dem Wahne verleiten, als sei das göttliche Gesetz in seinen Vorschriften wandelbar; nein, ein Gesetz, welches von Gott kommt, d. h. wodurch er feinen Willen kund gicbt, ist wie dieser unveränderlich. Allein die vorgeschriebenen Ceremonialhandlungen und Bräuche, die nur als Erweckungsmittel, als Triebfedern angeordnrt sind, wodurch wir zum Brwußtsein^der pflich:mäßigen Vollziehung des göttlichen Willens gebracht werden sollen, diese sind ihrer Natur gemäß veränderlich, d. h. nach Zeit und Umständen sind sie aufzuheben, neu zu gestalten und durch andere zu ersetzen, welche mehr geeignet sind, religiöse Empfindungen und Gefühle in uns zu erwecken. Druck und Verlag von Schuster in Hersfeld.