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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1844-09-29 · Heft 39 (29.9.1844) · page 1

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 39 (29.9.1844)
Date
1844-09-29
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Der Z fr aelit des neunzehnten Jahrhunderts. Eilte Wochenschrift für die Äenntnrls und Nekovm des israelitischen Nebens. Redigirt und herausgegeben von Dr. M. Heß, Großherzogl. Weimarschem Land-Rabbinen in Eisenach. Re. 39. Sonntag, den 29» September 1844 V. AahrgtMg. tteverbliek. HauHtauffatz: vr. Holdhekm über die Beschneidung. — Geschichte -es Tages: Personalzeichnungen aus der Braunschweiger Rabbinenversammlnng. Frankfurt a. M.: Der neue Volkskalender von Berthold Auerbach; Frankfurt a. M.: Willi Roth, schild. Heidelberg: Der Rabbine Fürst. Von der Elbe: Empsehlenswerthe Schriften. Paris: Der Beistand der Rabbinen bei Gefangenen; Tod des S. Polack. Calais: Meyer. Metz: Geschenk der Frau v. Rothschild. Portugal: Sendung des Hrn. Roquetti. London: Gründung eines Instituts für Literatur und Wissenschaft. Palästina: Willkürherrschaft von Lehren. VUbtt die Beschneidung. von vr. S. Holdheim. (Schwerin 1844. Kürschnersche Buchhandlung.) Obgleich unsere Leser mit dem Erg ebniß dieser trefflichen Schrift schon bekannt geworden, so enthalt dieselbe doch so viel Kernhaftes und Tiefdurchdachtes über die Fragen welche das heutige Judenthum bewegen, namentlich über das Recht der vollen Glaubensfreiheit in demselben, über die Entfernung aller politischen richterlichen Gewalt von den jetzigen Rabbinen, über die Befangenheit und das große Jnquisitionssystem der Talmudisten, sowie über die strenge Sonderung alles Politischen und Rationellen von dem Sittlichen und wahrhaft Religiösen, daß wir es uns nicht versagen können, mit den Hauptstellen die Spalten unseres Blattes zu zieren. Holdheim spricht zuvörderst von den Kämpfen welche das Hamburger Gebetbuch, sowie die fanatischen Angriffe auf Geiger hervorgerufen, und bemerkt dann: „Von noch weit größerer Wichtigkeit ist der Kampf der in diesem Augenblicke die Gemüther der deutschen Israeliten bewegt; denn statt „sich mit der Beantwortung der Frage zu begnügen: ob die Beschneidung ein mosaisches Religionsgebot sei, dessen Verbindlichkeit für alle Zeiten sortdauert, hat man sich die Frage vorgelegt: ob die Beschneidung den Eintritt in das Judenthum bedinge, so daß mit dessen Unterlassung der confessionell jüdische Character gar nicht zum Vorschein kommt. Hierdurch ist der Streit aus den engen localen Grenzen herausgetreten und ein allgemeiner, ja ein Kampf auf Tod und Leben geworden." „Und zu allen diesen Kämpfen" — bemerkt der Verfasser weiter — „ist wahrlich nicht die geringste Veranlassung vorhanden, denn daß der beschnittene Vater durch diese Unterlassungssünde aus dem Judenthume herausgetreten ist, kann doch der befangenste Rabbine nicht behaupten, da selbst die Erterminationsstrafe wegen Zerstörung des Bundes nach 1. 23. M. 17, 14. nicht den Vater, sondern das an sich selbst die Beschneidung nicht vollziehende Individuum trifft. Der ganze Streit hätte also erst dann einen Schein von Rechtfertigung, wenn das Änäblein das dreizehnte Jahr zurückgelegt

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