Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 31 (4.8.1844)
- Date
- 1844-08-04
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts. Eine Wochenschrift für die Krnntnits und Nekorm des ifraelitisehen ßkebens. Mdigirt und herausgege-en von Dr. M. Heß in Eisenach, Großherzogl. Weimarschem Land-Rabbinen. 9t*. 31. Sonntag, den 4. «ngnst 184-1. V. AaG*g«MA. tt t » 11 ( li it. Hauptaufsatz: Die Beschneidungsfrage. (Schluß.) — Geschichte des Tages: Breslau: friedlicher Zustand der Gemeinde; Schreiben am Sabbat; die RcligionSschuie; die Mädchenconfirmalion; Erstarkung des bürgerlichen Selbstbewußtseins; die Reformbestrebungen in Polen und Galizien; die Umtriebe wider die Juden in Oberschlesien; die Zunft der Maz und Schaz daselbst; ihre projectirte Versammlung; Stern'S Briefe über den Reform-Verein. Berlin: Mystifikation mit dem Rabbinen Borchardt. Frankfurt a. M.: das Rothschild'scke Geschenk; der Schulbau; die Verbesserung des Gottesdienstes; HirfchelS Hirtenbrief, fein präsumtiver Nachfolger. Lemberg: Segensreiches Wirken von Kohn; Bilbungszustand der Gemeinde. Prag: Intoleranz gegen die Juden; Pöbelauftritte gegen dieselben. — Anzeige. Die Beschnei-rmgS-Frage. (Schluß von Nr. 30.) Aber — könnte man uns weiter erwidern — die Beschneidung wurzelt noch so tief im Volksbewußtsein, wird von diesem noch in so hohem Grade als ein heiliges, unantastbares, mit der Religion des Israeliten wesentlich zusammenhängendes Gesetz betrachtet. Dem Bewußtsein, den so allgemein noch herrschenden Gefühlen seiner Religionsgemeinde, muß sich aber auch der Höhergebildete anzubequemen, als Glied derselben seine eigene Ansicht und Uebcrzeugung jener freudig und willig unterzuordnen wissen. Dieses ist in einem beschränkten Sinne auch vollkommen wahr. Es soll nemlich auch der, welcher auf einer höheren Stufe der Gedankenentwickelung steht, für den Manches nicht Bedürfniß ist, was dem Gemüthe und der Anschauungsweise des Volkes, der großen Mehrheit, als ein solches erscheint, die Gefühle dieser zu schonen wissen, dieser nicht ein Anstoß und Aergerniß werden. Etwas Anderes ist es aber bei einem Gebrauche, der, wie der unsrige, seiner Natur nach das Gefühl des Besser-Empfindenden in hohem Grade verletzen muß, und der nur auf einer mangelhaften Kenntniß der Sache beruht. Hier ist es Pflicht des Unterrichteten, das Volk über die Gründe und die Bedeutung einer solchen Ceremonie aufzuklären, und hier hat offenbar derjenige, welcher bereits zu einer besseren Einsicht gelangt ist, das Recht, ihr gemäß zu handeln, resp. nicht selbst eine Handlung zu vollziehen, oder vollziehen zu lassen, zu welcher er nach seiner Ueberzeugung nicht verpflichtet ist, ja, die in diesem Falle zur Pflichtverletzung wird, zur Pflichtverletzung, gegen ein schuldloses Wesen, dessen Leben und Gesundheit trotz aller angewendeten Vorsicht durch jene Ceremonie gefährdet wird, wie dieses erst unlängst wieder bei einem in Breslau vorgekommenen Fall, bei dem sogar, der gesetzlichen Vorschrift zufolge, ein Chirurg assistirte, sich herausgestellt hat. Wo stände es überhaupt noch mit uns, wenn diejenigen, welche über verwerfliche und unzeitgemäße Satzungen hinausgekommen, dieselben hatten doch beobachten wollen, weil die Masse aus Verblendung und Unwissenheit, noch daran hing? Ist es ja noch kaum mehr als eig halbes Jahr-