Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 29 (21.7.1844)
- Date
- 1844-07-21
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts. Eine Wochenschrift für die Krnntnrls und Nrkorm des ilraelitilehen Tedens. Redigirt und herausgegeben von Dr. M. Heß in Eisenach, Großherzogl. Weimarschem Land-Rabbinen. Rr. SS. Sonntag, de» 21. Juli 184». v. Jahrgang. » « b » rbli «k. Hauptaussatz: Die Beschneidungsfrage. — Geschichte des Tages: Berlin: die Lethargie in der Gemeinde; die Geltung veralteter Gesetze. Königsberg: Juden im Gustav-Adolph-Berein. Braunschweig: Erklärung des Oberkreisrabbinen Borchard über die Rabbinen-Bersammlung. Frankfurt a. M.: Senator Ihm; Synagogenbau; über die Beschneidung. Hildes- Heim: Eingabe des Landrabbinen Bodenheimer. Pesth: Herr v. Rothschild. Paris: Verlegung des Sabbars; Dankadre„e wegen Regulirung des Cultus. — Anzeige. Die Beschrrei-ttrrgs-Frage. Gestatten Sie mir, mein verehrter Herr Redacteur, daß ich meine Ansicht über diese hochwichtige Frage, welche in neuester Zeit so viele Federn beschäftigt hat, in Ihrem Blatte niederlege. Vielleicht liefert sie einen kleinen Beitrag zur richtigen Würdigung der Sache, zur Aufmunterung der Schwachen und zur Besänftigung der Eiferer, wozu ich nicht bloß die 41 Rabbinen und re8p. Prediger sondern alle zahle, die an den öffentlich ausgesprochenen Ansichten für die nicht mehr bestehende Verbindlichkeit der Beschneidung, wie insonders an dem Beispiele, welches in dieser Beziehung zwei Familienväter in Frankfurt a. M. gegeben, ein Aergerniß genommen. Dem, was ich zu sagen habe, will ich jedoch ein kurzes Referat über die zwei Hauptschriften, welche über diese Frage erschienen, die eine von Bar Amithai (Frankfurt a. M. 1843, Herrmann'sche Buchhandlung), welche Sie bereits in Nr. 1 dieser Blätter erwähnt, und die andere von Bergson (Berlin 1844, bei Scherk), vorausschicken. Bar Amithai beobachtet folgenden Jdeengang: Aus der Stelle 1. B. Mos. 17, 4—14 gehe hervor: 1) daß die Beschneidung eingesetzt ward zum Zeichen des Bundes zwischen Gott und Abraham für diesen und seine Nachkommen, 2) daß die Pflicht der Beschneidung auf die Herangewachsenen übergehe und bei diesen erst die Unterlassung eine Strafe nach sich ziehen solle. Ungewiß hingegen scheine 1) worin die Art dieser Strafe bestehen solle. Nach der (sogenannten) Tradition sei sie jedoch eine göttliche, von keiner menschlichen Gewalt auszuübende; 2) ob die Deschneidung für alle Zeiten unabänderlich eingesetzt worden, da die Worte CDTiHf6 (für eure Nachkommen), (ewig) in der Regel nur die Bedeutung für eine siange, unbestimmte, noch im Dunkel liegende Zeit haben. Zur historischen Entwickelung des Gesetzes übergehend meint der Verfasser, daß Moses bei der Beschneidung wie bei den Opfern mehr nachgebend und zulassend,