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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1844-07-14 · Heft 28 (14.7.1844) · page 8

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 28 (14.7.1844)
Date
1844-07-14
Page
– (sequence 8)
Language
German
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<md warum man das so machen mag. Allein man darf nicht «ergeffen, daß diese Feste und überhaupt die religiösen Gebräuche der Israeliten ihren Ursprung nicht nur größtentheils im grauen Alterthum, sondern auch im Morgenlande haben. Wir erwarten Lei jeder gottesdienstlichen Feier immer, daß uns die religiösen Wahrheiten durch Reden, Predigten, Lieder, Gebete u. s. w. verständlich gemacht und ins Andenken gerufen werden; das Andere scheint uns Nebensache, und wir legen keinen großen Werth darauf. In dem Alterthum, und besonders im Morgenlande, war Las nicht der Fall, sondern die höchsten religiösen Wahrheiten wurden durch sinnbildliche Handlungen, an welchem das ganze Lolk mehr oder weniger Antheil nahm, dem Volke vergegenwärtigt und in demselben lebendig erhalten. Es ist oben schon erwähnt worden, wie die Sabbatruhe Gott, als den unveränderlich Heiligen, darstellt, und das jüdische Volk erinnert, daß es ■rin heiliges sein solle. So ist in den jüdischen Gebräuchen Alles von Bedeutung; es ist Alles so zu sagen eine Art von Predigt, nur in anderer Weise. Aber freilich, verstanden wird rs nicht mehr, und zwar von dem jüdischen Volke im Allgemei- «en selber nicht mehr, ja man kann sagen, der Sinn für diese ^roße Sinnbildcrschrist des Morgenlandes ist unter unfern kältern Lölkern des Abendlandes längst erstorben, oder eigentlich, er ist wie recht da gewesen.« B a i e r n. Bon der Saale. (Corresp.) 3n Nr. 23 des Israeliten wird Ihnen aus Baiern geschrieben: „Die Niederlassung ist bei «ns sehr erschwert; in den meisten Fällen muß man eine Matrikel haben, deren nur eine geschlossene Anzahl bewilligt wird. Der Handwerker und Großhändler, sowie Fabrikant, bedarf jedoch Lerselben nicht, dagegen muß er mit Schwierigkeiten anderer Art, Lie ihm von seinen Concurrenten gemacht werden, kämpfen. Aerzte, Rabbincn, Lehrer, und selbst der Fürther Advocat bedürfen des Matrikels.« Diese Mittheilung ist nicht der Wahrheit gemäß, und schon diese fordert mich zur Berichtigung auf. Weit entfernt, das Matrikel-Gesetz in Abrede oder gar in Schutz nehmen zu wollen, dürfen wir das Nebel auch nicht ärger darstellen, als es in seiner Wirklichkeit ist. Nicht bloß Handwerker, Großhändler und Fabrikanten werden über die Matrikelzahl ansäßig, sondern auch Oe ko nomen, Aerzte, Rabbinen und Lehrer, so daß nur solche, die auf Handel sich ansäßig machen wollen, einer Matrikel bedürfen. Die letzteren, Rabbinen und Lehrer, genießen sogar noch eine Begünstigung vor den vorhergenannten, indem Handwerker, Oekonomen rc. für Verleihung eines Separat-Matrikels 25 Fl. Taxe bezahlen müssen, jene dagegen davon befreit sind. Es hat also bei ihrer Ansäßigmachung lediglich die Unannehmlichkeit, daß dieselbe der höchsten Stelle vorgelegt werden muß. So sehr es zu billigen ist, daß unsere Zustände offen dargelegt werden, daß wir uns der Beschränkungen bewußt werden, die uns einengen, so sehr muß ich es tadeln, wenn wir uns Uebertreibungen oder Entstellungen zu Schulden kommen lassen. Die Ansäßigmachungen sind in Baiern erschwert, das ist^wahr, aber mehr als durch die Legislation, durch die Willkür in der Handhabung der Gesetze, und am meisten durch die Hindernisse, welche jüdische Bewerber sich öfters selbst einander in den Weg legen. 3ch gebe zu, daß auch diese Schwäche eine Folge des äußeren Druckes sei, aber soll der freie Geist sich nicht über diese Einflüsse zu erheben suchend sollen wir uns nicht vor Allem uns wenigstens selbst von gegenseitiger Bedrückung emancipiren? Sein Sie versichert, grade hinsichtlich der Ansäßigmachung ständen wir viel besser, wenn unter einander die jüdischen Bewerber und Geschäftsleute duldsamer wären. Lremplu sunt oäiosa, sonst wollte ich 3hnen manchen Beleg anführen. Bekanntmachung. Bei Grafe L Unzer in Königsberg ist erschienen und durch F. Schuster in Hersfeld und Homberg zu beziehen: Zur Bersöhim«»g der Confefsionen, oder Judenthum und Christenthum in ihrem Streit und Einklang. Von I. & Saalschutz, Dr. der Philosophie, Prediger an der isr. Gemeinde zu Königsberg. Preis 15 Sgr. Es ist.Hol das erste Mal, daß, ein 3sraelit, der zugleich ein gründlicher Kenner der christichen Religion ist, sich über ihre Dogmen nnd Lehrsätze ausspricht, und beide Religionen, die christliche und jüdische, in einer für 3eden verständlichen Vortragsweise in Parallele stellt, auch, von diesem Standpunkte aus, über manche Fragen Aufschluß giebt, die in gegenwärtiger Zeit sehr lebhaft erörtert werden. Wir glauben demnach, mit Recht auf diese literarische Erscheinung aufmerksam machen zu dürfen. Druck und Verlag von F. Schuster in Hersfeld.

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