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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1844-07-14 · Heft 28 (14.7.1844) · page 1

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 28 (14.7.1844)
Date
1844-07-14
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts. Eia- Wochenschrift für die Aenntnits und Nekorm des israelitischen Redens. Redigirt und herausgegeben von Dr. M. Heß, Großherzogl. Weimarschem Land-Rabbinen in Eisenach Re. S8. Sonntag» de« 14. Juli 1844. V. Jahrgang. u e b « r b l i ck. Haupt-Tkrtikel: Tas Gutachten von vr. Zunz über die Beschneidung. — Geschichte des Tages: Braun schweig: die Rabbinen-Versammlung. Frankfurt a. M>: die Wahlen in den Gemeinde-Borstand; die Ausnahme eines Israeliten in das (christliche) Casino; die Erklärung von Kirchheim; Stern'S Schreiben an Stein. Karlsruhe: der Rheinische Landbote; Verbreitung guter Volksschriften. Von der Saale: die Niederlassung der Juden. — Anzeige. Das Gutachten von I>r. Znnz über die Beschneidung. Frankfurt a. M..den 21. Juni. Endlich kann ich Ihnen über das schon lange und geräuschvoll angekündigte Gutachten über die Beschneidung von vr. Zunz berichten, welches gedruckt vor mir liegt. Man hatte die Ansicht verbreitet, es sei ganz im orthodoxen Sinne abgefaßt; wenn dieß von derjenigen Fraktion unserer hiesigen Orthodoxie ausgegangen ist, welche die sämmtlichen Gutachten veranlaßt hat, so kann man ihr nur zu der Läuterung ihrer Begriffe Glück wünschen. Sie hatte uns daran gewöhnt, zu glauben, daß sie Sinn und Unsinn, wie Gewitter und Ungewitter als Synonyme braucht, sie hatte es sich von Anfang an zur Aufgabe gemacht, die Beschneidungsfrage aus dem Gebiete des religiösen in das des bürgerlichen Lebens überzutragen, in diesem Sinne hatte sie Gutachten verlangt und auch erhalten. Man konnte sich eines Grauens nicht erwehren, wenn man fürchten mußte, auch einen Zunz unter wüthigen Ketzerrichtern, einen Propheten unter den Säulen — fanatischer Rauchwolken zu erblicken. Indessen hat fein Gutachten diejenigen, welche eine solche Furcht hegten, zu ihrer großen Freude sehr beschämt. Herr vr. Zunz erklärt sich, am Schluffe, gegen jeden Eingriff in die bürgerlichen Rechte von Seiten der Organe der jüdischen Kirche, und besteht sogar darauf, daß man den, der nicht aufhört ein Israelit zu sein, zu dem Gotteshause zulassen muß. Damit ist der praktischen Wichtigkeit, welche man der Beschneidungsfrage geben wollte, die Spitze abgebrochen. Denn selbst zugegeben, daß, wie es Hrn. vr. Zunz scheint, „der Staat nicht dawider einschreiten darf, wenn die gesetzmäßigen Organe der, die jüdische Kirche reprasentirenden Gemeinden den, sich der Beschneidung seines Sohnes Widersetzenden, von allen Funktionen und Rechten ausschließt, zu welchen die Gemeinsamkeit des Bekenntnisses erforderlich i)l", so wird das den Meisten sehr gleichgültig sein, wenn man ihre bürgerlichen Rechte unangetastet läßt. Ohnehin werden die gesetzmäßigen Organe der Gemeinden sich wahrscheinlich selten zu

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