Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 9 (3.3.1844)
- Date
- 1844-03-03
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts. Eine Wochenschrift für die Rcnntnils und Urform -es Iu-rnthums. Redigirt und herausgegeben von Dr. M. Heß, Großherzogl. Weimarschem Land-Nabbinen zu Stadt-LengSfeld bei Eisenach. 9kp. 9. Sonntag, -en 3 März 1844. V. Jahrgang. U e b e r b l i ck. Die religiösen Verhältnisse in Kurhessen und die Besetzung der Landrabbinenstelle. (Schluß.) GeschichtedeS Tages: Aus Preußen, Berliner, Magdeburger und Leipziger Judenthum. Königsberg, Barrys Uebertritt. Berlin Verwendung für die russischen Juden. Berlin, Joseph Mendelssohn. Prag, die Zeitschrift Cherem-Chemed, vr. Sachs. Frankfurt a. M., Bescheid des Senats in der Beschneidungsfrage. Literatur. Anzeige. Die religiösen Verhältnisse in Knrhesfen und die Besetzung der Landrabbinen-SteLe. (Schluß von Nr. 8.) Aus dem bisherigen mag man leicht folgern, wie auch in anderer Weise von Seiten der geistlichen Behörde nichts geschehen ist, um den Sinn für Bürgertbum und bürgerliche Gewerbe zu wecken. Zwar hat das hiesige israelitische Vorstehcramt es an einer derartigen Thatkgkeit in keiner Weise fehlen lassen, allein die unverkennbaren Bemühungen dieser weltlichen Behörde bleiben fruchtlos, sofern sie nicht durch die intensiv stärkere und nachhaltigere Wirksamkeit der geistlichen Behörde unterstützr wird. Eine solche Wirksamkeit wäre um so nöthiger, als seit dem Emancipationsgesetz diejenigen gesetzlichen Bestimmungen außer Kraft getreten sind, welche die Israeliten äußerlich und indirect nötbig- :en, sich den s. g. bürgerlichen Gewerben zu widmen. Die Folgen jener Vernachlässigung von Seiten der geistlichen Behörde sind denn auch nicht ausgeblieben, und eine vergleichende statistische Ucbersicht dürfte kein günstiges Resultat liefern. So besteht dahier ein Verein, die Humanitäts-Gesellschaft genannt, dessen Haupttendenz cs ist, armen israelisischcn Knaben die Mittel zur Erlernung und Betreibung von Handwerken an die Hand zu geben. Wahrend in srühern Zeiten der Andrang der Bewerber um dergleichen Unterstützungen sehr groß war, liegen jetzt die Fonds bereit, und Niemand meldet sich, davon Gebrauch zu machen. Unter solchen Umständen wäre es um so bedauerlicher, wenn man bei Besetzung der Stelle eines Landrabbinen, die jetzt seit anderthalb Jahren vacant ist, nicht mit möglichster Vorsicht zu Werke ginge, und etwa einen Mann an die Spitze der geistlichen Angelegenheiten setzte, der die religiösen Bedürfnisse mit den bürgerlichen Interessen seiner Glaubensbrüder nicht zu vereinigen weiß, der in still ascetischer Beschaulichkeit die Hände in den Schooß legt, und die Dinge gehn läßt, wie sie eben gehen. Für die hiesigen Zustände bedarf es vor Allem eines kräftigen, energischen Mannes, der die Verhältnisse zu bewältigen im Stande ist, statt sich von ihnen beherrschen und jeden Schritt, den er thut, sich abnöthigen zu lassen. Die Aussicht, in dem Landrabbiner'. Herrn Dr. Holdheim zu Mecklenburg - Schwerin, einen