Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 3 (21.1.1844)
- Date
- 1844-01-21
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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24 stehen, als der wolbekannte Herr Hirschel Lehren — jetzt unter dem Namen Hirschel »Rast vom gelobten Lande, residirend in Amsterdam," vielfach in den Zeitungen besprochen! In der That hat Hirschel dies in einem Schreiben an die Herren B. A. und A. F. dahier ganz genau angegeben. Diese Beiden, der strengorthodoxen Richtung angehörend und in den rabbinischen Wissenschaften sehr unterrichtet, hatten nämlich seit Jahren — ungeachtet der jedesmal wiederholten dringenden Abmahnungen von Seiten Hirschels, sich nicht abhalten lassen, an Halbfeiertagen (2NN)' — ihren Bart scheeren zu lassen — was demselben sstets unbeschreiblichen Verdruß verursachte. Hirschel hat nun, seinem obenerwähnten Schreiben zufolge, auf kabbalistischem Wege ermittelt, wie der liebe Gott wegen dieser Versündigung der HH. A. und F. über die hiesige Gemeinde den — Reformverein als wolvcrschuldctes Strafgericht verhängt habe. — (Frankfurt a. M.) Es ist iu der hiesigen israelitischen Gemeinde nun der zweite Fall vorgekommen, daß ein Vater (dießmal ein Lithograph) mit seinem neugeborenen Sohne die Beschneidung nicht vornehmen ließ. Bei dem ersten Falle dieser Art war in öffentlichen Blättern die Möglichkeit angedeutet worden, daß die Nichtbeachtung jenes Gebrauchs eine oder die andere bürgerliche oder kirchliche Jnconvenienz für die betreffenden Individuen zur Folge haben könnte. 'Es ist jedoch eine solche Eventualität schon aus dem Grunde durchaus nicht zu erwarten, daß in beiden seither vorgekommenen Fällen die Eintragung der Geburten in die Register der israelitischen Gemeinde von Seiten des Vorstandes derselben ohne allen Anstand stattgcfunden hat. (D. A. Z.) Breslau: Fortsetzung der Correspondenz über die Schrift von Löwengart) Das Werkchen wird mit humoristischen Ergüssen über 2 Philosopheme—Schelliugianismus, der genannt, und Hegelianismus, der blos angrdeutet, — eingeleNet, und zwar so, daß es scheint, als wäre dem Verfasser Jener Jehova und dieser Moloch. Davon nimmt er Veranlassung auf den Begriff mythologischer Prozesse zu kommen; und stellt endlich den Satz auf: »Dieser mythologische Prozeß dehnte seine Wirksamkeit und Macht mit beinahe unerklärlichem Crfplg (!) auch auf Israel aus." Es werden nun zur Bekräftigung dessen eine Menge Beispiele aus der heiligen Schrift und den talmudischen Schriften citirt. Der Verfasser will darauf hinaus: Die biblischen und talmudischen Institutionen seien getheilt in rein monotheistische und heidnische. Er sieht sich zu dieser Darlegung veranlaßt, um für einige wichtige Fragen, für eine wissenschaftliche zugleich und religiös «nverwerfliche Lösung sichern Boden zu gewinnen. Die Fragen sind diese: »Inwiefern kann das mosaisch-talmudische Ceremonialgesetz, sowol als Norm des jüdischen häuslichen Lebens, wie des öffentlichen jüdischen Cültus noch verpflichtend sein?" Und dann: »Wie ist dem biblisch-talmudischen, cermoniell-kirchlichen Stoff beizukommen, ohne die Autorität der heil. Schrift zu tief zu verletzen?" Es wird mit Recht dargethan, daß man die Reform nicht mit dem Jgnoriren des Talmuds beginnen dürfe. Dagegen wird ein neues Princiv, »das zu ungenirtem Aufräumen im jüdischen Ceremonialgesetz aufzufordern scheint" — geboten. 1) Die Gesetze Mosche'S lassen sich, ohne daß der Grund und Boden der heiligen Schrift verlassen werde, eintheilen in solche: a) die dem Princip des Monotheismus emaniren, b) die sich über das iNiveau des Heidenthums nicht erheben. In Betreff der letztem wird noch hinzusügt: »Ein großer Theil des mosaische »talmudischen Ceremonialgesetzes erhebt sich nicht nur -über das »Niveau des Heidrnthums nicht, ist eben so wenig als Treppe »da, um daran zu ordinairen moralischen Zwecken hinaufzustei- »gen, beruht noch weniger auf unmittelbarem Gegensatz gegen »daö Heidenthum. Manches in dem biblisch-talmudischen Cere- »mvnialwesen ist vielmehr heidnischen Charakters." — »Ehe ich »dieses auseinandersetze (heißt es aber gleich darauf), muß ich bevorworten, daß ich gleich dem stummen Stock oder Stein nur den Weg zeige, selbst aber nicht mitgehen kann. Denn wiewol mir durch das Studium die naive kindliche Verehrung für manche Parthie des Ceremonialgesetzes abhanden gekommen ist, so habe ich es doch bis jetzt nicht bis zum rücksichtslosen Glauben bringen können, ich will nicht sagen, an die religiöse Legalität, sondern auch nur an die vernunstmäßige Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit einer Reform in der Synagoge, die über die Sphäre'des vfentlkchen Gottesdienstes hinausginge. (Schluß folgt.) Beka««tmach»»g. Man lucht einen fähigen ruugen Mann mosaischen Glaubens, der, in einer größer» deutschen Stadt, die Erziehung zweier Knaben von 11 und 7 Jahren und die Vorbildung derselben für das polytechnische Fach zu übernehmen im Stande ist. Das Nähere bei der Expedition dieses Blattes (F. Schuster in Hersfeld.) Druck und Verlag von F. Schuster in Hersfeld.