Mannheim
Compact Memory

Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1844-01-14 · Heft 2 (14.1.1844) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
5 (1844)
Issue
Heft 2 (14.1.1844)
Date
1844-01-14
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2566751-2566911-2566914--0804-2568514
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts. Ein- Wochenschrift für die Krnntniis «nd Reform des Indenthums. Redlgirt und herausgegeben von Dr. M. Heß, Großherzogl. Weimarschem Land-Nabbinen zu Stadt-Lengsfeld bei Eisenach. Nr. 2 Sonntag, den 14. -Zannar. 1844. \ . Zahrgäögl Wir ersuchen unsere verglichen Mitarbeiter^und Correspondenten alle dringenden Mittheilungcn unmittelbar an uns durch die Post zu senden, hingegen alle nicht dringenden Sachen auf dem Wege deö Buchhandels durch die Vcrlagshandlung dieses BlatteS uns zu übermachen. Stadtlengsfeld (im Großherzogthum Weimar.) Die Redaktion. Ueber die Autonomie der Nabbinen UNd das Princip der jüdischen Ehe. Sin Seitrag zur Verständigung über einige das Judenthum betreffende Zeitfragen von l>r. Salomon Holdheim, Großherz. Mcülenburg.Schwerin'schcm Landcs-Nabbinen. Schwerin, Kürschncrsche Buchhandlung. (Fortsetzung von Nr. 1.) Wir haben die 'Beispiele deshalb angeführt, um uns durch dieselben etwas besser über den nicht ganz genau begrenzten Begriff zu belehren. Das Subjekt der Pflicht ist und kann allemal nur der Mensch, seine moralische Persönlichkeit, sein; das Objekt ist entweder sein eigener Leib oder etwas anderes außer demselben. J/plp ran ,,Pflicht des Bodens" kann daher nur den Sinn haben, daß der Boden oder dessen Product das Objekt der Pflicht sei. und wenn nm „Pflichten des Leibes" den Gegensatz bilden soll, so kann cs gleichfalls keine andere Bedeutung haben, als daß der menschliche Leib das Objekt der Pflicht sei. Dann würden aber viele Beispiele, die zur Kategorie der min gehören sollen, nicht in diese Sphäre hineinpassen. So könnte z. B. Ticn -ies das Lösen des erstgeborene» Esels, C'£DD nEEiP das Erlassen der Schuld im Sabbatjahr, c"n>? rrfr«? das Freilassen der hebräischen Knechte am Jubeljahr, welche die Gemara (Kiduschin 38 b.) für rp;n mzin halt, nicht als solche gelten, deren Objekt der Leib des Menschen ist, wenn auch dies bei vielen andern urgirt werden sollte. Auch kann es mir dieser Eintheilung nicht ernst gemeint sein, weil sie offenbar logisch unrichtig ist. >"]i:n schließt nur fein contradictorisches Gegentheil, nämlich Alles, was nicht nrr» pyun ist, aus. Was nicht *)i;n rain ist, muß aber noch nicht j:p*lp ran sein, weil dieses letztere dem erstcren nur conträr entgegengesetzt ist. In gleicher Weise ist B'P PZIH nicht der contradictorische Gegensatz von min ' ° -p, und cö können viele Gebote vorhanden sein, die ueeee r.?r, noch ppy r~'~ sind. Welche von b.iden Gliedern sollen also den leitenden Grundsatz bergt den? Wie soll es mit allen Geboten gehalten sein, die zwischen beiden in der Mitte liegen und weder zu

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.