Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 5 (1844)
- Issue
- Heft 1 (7.1.1844)
- Date
- 1844-01-07
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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üchrn Besprechung weit angemessener erscheint, als das Eingehen auf das Einzelne der Nürnberger Waaren mit gifiigen Farben. (Schluß folgt.) rteußerungen über Tradition und Reformation. *) Der Rabbine oder der an der Spitze einer israelitischen Gemeinde stehende Geistliche soll einerseits, wiejeder religiöse Israelis, sich streng an die beiden Elemente des Judenthums halten, an Gesetz und Tradition; anderseits fordert — wer kann eö läugnen? — der Geist der Zeit von ihm, daß er reformirend auftretr, reformirend vorzüglich im Wesen des CultuS, aber auch reformirend hinsichtlich des Zeremvnialwesens. Und gewiß, der Rabbine war hierin schon reformirend, wenigstens in sich und für sich, wenn er in jenem erst reformirend auftritt. Der Buchstabe des Gesetzes ist starr und leblos und gilt «lS solcher durchaus nicht als Richtschnur für unser Thun und Lassen; die Tradition ist cs, die denselben erst belebt und be> seelt und für uns zum Weg des Lebens macht. Denn die Tradition ist: die ununterbrochene, freie Entwicklung des Gesetzes, wie dieselbe sich fort und fort in einem Gesammtwillen des israelitischen religiösen.Lebens offenbart. — So offenbarte sich die Tradition im Prophetenthum, durch die Zeit der Sopherim, im Midrasch und Talmud, durch die Zeit der Gconim und der Rabbincn bis auf uns, und was sich in diesem langen Zeitraum als Abdruck eines israelitischen Gesammtlebens kund that, mag es sich noch so so sehr zu widersprechen scheinen, „Dies und Jenes sind Worte des lebendigen Gottes, und Beides kann zur Zeit seine Geltung haben.„ Wohl heißt es im Gesetze: „Du sollst weder zu dem Worte, das ich dir befehle, etwas hinzufügen, noch etwas davon thun;" aber eben das Gesetz räumt zugleich auch dem Priester, dem Richter, dem Leviten d. h. jedem von einer israelitischen Gesammtheit mit der gehörigen Weihe Bekleideten, die Befugniß ein, über das Gesetz Entscheidungen abzugeben, und Gebote und Verbote, die ihrem Inhalte und ihrem Zwecke nach den Verhältnissen von Zeit und Raum unterworfen sein müssen, für ihre Zeit, aber freilich nur für ihre Zeit, auszudehnen, einzuschränken, oder weil es die Zeit erfordert, völlig zu suspendiren. Darin besteht eben *) Aus der Schrift: Ueber die Beschneidung in historischer und dogmatischer Hinsicht von Bar Amithai, die wir demnächst besprechen werden. Red. die Weisheit des Gesetzes, daß einerseits der Zeit ihr Recht eingeräumt ist, daß gestattet ist, zeitliche Entscheidungen abzugeben und von der Zeit geforderte Veränderungen vorzunehmen; anderseits, daß der Buchstabe des Gesetzes unverändert bleiben muß, daß untersagt ist, die zeitlichen Entscheidungen dem Worte selbst hinzuzufügen, weil ja eine andere Zeit wieder andere Entscheidungen fordern kann. Mathathiah der Hasmonäer, z. B. hatte das volle Recht, die Entscheidung abzugrben, daß von nun an am Sabbat für Leben, Gesetz und Vaterland zu kämpfen erlaubt sein soll; aber er durfte seine Entscheidung nicht in das Gesetz Mosis selbst eintragen. So aber ist es nöthig einerseits, daß der Rabbine die Tradition seiner Zeit, oder was sich ihm als solche in dem religiösen Gesammtwillen seiner Gemeinde offenbart, wahrhaft erkannt habe, damit er es zu einem lebendigen Ganzen bilde und, so wie vor sein eigenes, auch vor Aller Bewußtsein führe; anderseits muß ihm eben dieser Gesammtwille, damit derselbe wahrhaft von ihm erkannt werde, klar und bündig entgegenkomnren. So wenig ei« Gesammtwille sich in denen offenbart, die, sei es aus Bequemlichkeit oder aus Genußsucht, alle Schranken des religiösen Verbandes übersprungen haben, so wenig offenbart er sich in denen, die mit blinden Augen umhertappen und nicht wissen, was an der Zeit war, und was an der Zeit ist." Zur Necension eingegangene Schriften. Gans, Landeskunde von Palästina; Letteris, TCN uhvr, Jolowitz, Antrittspredigt; G. Salomon, Bruno Bauer; Festpredigten beim Jubiläum des Hamburger Tempels; Sachs, Predigt bei der Einweihung der Synagoge in Bielenz; dessen, himmiische Begleitung; Löwenstein, Stimmen berühmter Christen. Beka»«tmach««geit. Man sucht einen fähigen jungen Mann mosaischen Glaubens, der, in einer größer» deutschen Stadt, die Erziehung zweier Knaben von 11 und 7 Jahren und die Vorbildung derselben für das polytechnische Fach zu übernehmen im Stande ist. Das Nähere bei der Expedition dieses Blattes (F. Schuster in Hersfeld). Bei mir ist soeben erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Predigten, Confirmations-, Trau- und Schulleinführungs-Reden, von Dr. M. Heß, großherzoglich - weimarischem Land-Rabbinen. Zweite Sammlung. Preis 25 Sgr. od. 1 Fl. 30 Kr. Rh. Der Ruf des Verfassers, sowie die überaus beifällige Aufnahme, welche die erste Sammlung seiner Predigten und Gelegenheits-Reden, von welcher noch Exemplare zu haben sind, gefunden, überhebt mich jeder weitern Anpreisung. F. Schuster in Hersfeld u. Hombprg. Druck und Verlag von F. Schuster in Hersfeld,