Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 51 (17.12.1843)
- Date
- 1843-12-17
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts. Ei«- Wochenschrift für die Kenntniß des israelitischen Lebens/ besonders in religiös-kirchlicher Beziehung. Herausgegeben von I*r. M. Heß, Sroßhrrzogl. Wermarschem LandrRavbinen;u Sravt-Lengsfeld bei Eisenach. 9kp. 5J, Sonntag, -en 17 Deeember 1843. IV. JaHkgßMg. Wir freuen uns, unfern verehrlichen Lesern schon jetzt die Anzeige machen zu können, daß in Folge der sich immer mehrende» Anzahl unserer Mitarbeiter und Correspondenten, wie nicht minder der sich steigernden Theilnahme des Publikums, unser Blatt vom künftigen Jahre an in der doppelten Skusdehnnug erscheinen nnd «och mehr Lriginal.Eorre«- pondenzen gehen wird. Die Stedaetion. Deo Frankfurter Reformverein. Zweiter Artikel. Die Einwürfe gegen Senfelven. (Schluß von Nr. 50.) Woran ferner so Manche Anstoß nehmen, ist der Umstand, daß die Gründer des Reform-Vereins dem Laienstande angehören. „Wie können, sagt man, Laien uns sagen, was auf dem Gebiete der Religion Rechtens ist, was da verbindend ist und was nicht; was einer erstorbenen Vergangenheit angehört oder auch unserer Zeit noch frommt. Das können wir doch nur klar und bestimmt von den Theologen hören, von den Männern, welche die Religion zu ihrem Berufe, zum Studium ihres Lebens gemacht haben/" Man übersieht aber bei diesem Einwurfe wieder die rechte Stellung der Sache, ihren wahren Herzens« und Begegnungspunkt. Die Reformfreunde wollen ja, wie schon erwähnt, kein neues Gesetzbuch herausgeben; kein neues Gebäude der Lehre und des Glaubens aufstellen, sondern nur das ftei und förmlich aussprechen, was ihre, was die Ueberzeugung der Tausende gleichgesinnter Israeliten bildet; ihre Erklärung „soll, wie sie selbst sagen, nur der Stellung, welche viele Israeliten schon längst innerhalb ihrer Religion eingenommen haben, auch nach außen hin in deutlicher Grenze bezeichnen;" soll wesentlich eine That sein, eine entschiedene, freie That, zu welcher die Ehre des die Religion wahrhaft achtenden, seiner Ueberzeugung mit Ernst angehörenden Mannes auffordert und zu der sie unstreitig ein nicht geringeres Recht hatten, als auf ihre Gedanken, als auf diese ihre Ueberzeugung selbst; ein Recht, das auf die freie, vernünftige Natur des Menschen sich gründet und keineswegs einen theologischen Beruf voraussetzt, auf den man bei einer religiösen Bewegung im Judenlhum ohnehin nicht einen so hohen Werth fetzen sollte, da dieses keinerlei Glaubensherrschaft, keinerlei Gewissenszwang, keinerlei geistliche Macht und Hierarchie anerkennt, sondern in Sachen der Religion und Ueberzeugung jeden für gleich berechtigt erklärt, die Gemeinde selbst ohne Unterschied ihrer Glieder für heilig (DOTp CEO myn S) und nur sie berufen, zu allen Zeiten oas Werk der Reformation, der religiösen Fort- und Umbildung vorzunehmen. *) Ueberdieß haben die Rabbinen bereits gethan, was sie in ihrer Stellung thun konnten; sie waren und sind fortwährend bemüht, in Lehre und Schrift die erleuchteten Grundsätze ihrer Religion vorzutragen, und *) S. hierüber unseren Aufsatz: „Die Fortbildung deS Zudenthums" in der Universaikirchenzeitung von Hoeninghaus.