Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 45 (5.11.1843)
- Date
- 1843-11-05
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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18S Ruhe eines dreitausend Köpfe starke«, polnischen Auditoriums, einem, weu« auch sehr besonnenen, deutschen modernen Rabbknen gegenüber, ist immer an sich selbst schon ein sehr erfreuliches Ereigniß. (BreSlau. Corresp.) ... Wie Geigers literarische Wirksamkeit auch beurtheilt werden mag, das müssen selbst seine Gegner bekennen, daß seine praktische Wirksamkeit dahier, sein Streben nach Weckung Humaner und israelitisch-religiöser Gesinnung, sich bereits als segensreich bewiesen, und noch mehr als eine vielversprechende Aussaat für die Zukunft betrachtet werden muß. Schon setzt ist, dadurch belehrt, ein guter Theil seiner Gegner zu ihm übergegangen, und hat ihm seine Unfreundlichkeit gegen den Talmud (eigentlich gegen die gewöhnliche Auffassung desselben, d. Red.) verziehen. Indem wir Ihnen beifolgende, durch ihn reorganisirte Statuten eines hier bestehenden, älteren Vereins «zur Beförderung der Handwerke unter den israelitischen Glaubensgenossen der Provinz Schlesien« überreichen, liefern wir neues Material zu dem Denk' male, baß unser würdiger Geiger sich hier setzt. Da manche gemüthliche Zwecke für Chewrot (wolthätige Vereine) z. B. die Ausstattung armer Mädchen, die Versorgung mit Ostermehl u. dgl. jetzt immer mehr in den Hintergrund treten, und der verständige Blick des Wolthätigen für seine Gaben mehr dauernde Folgen sucht, so muß man das Löbliche dieses Vereins eben so löblich als zeitgemäß finden, und ihm überall eine Nachfolge wünschen, weßhalb wir nicht anstehen, folgende Stelle des Vorworts zu den Statuten, welche von den neuen Gesichtspunkten, nach denen jene abgefaßt sind, handelt, hier wieder zu geben: «Der Wirkungskreis des Vereins ist die ganze Provinz Schlesien, und dürfen wir hier schon die Hoffnung ausdrücken, daß auch unsere wolthätigen Brüder in den übrigen Städten der Provinz sich gern mit ihren Beiträgen uns anschließeu werden. Der Zweck des Vereins ist hauptsächlich dahin gerichtet, daß unter der -jüdischen Bevölkerung der Provinz eine verhältnißmäßige Anzahl in ihrem Fache tüchtiger Handwerker sich vorfinde, welche auch bei ihrem Handwerke verbleiben. Nicht an der entsprechenden Zahl von Handwerkern fehlt es unter den Juden, sondern mehr an der Beharrlichkeit dabei, und wir glaubten den tieftrn Grund dieses Uebels darin zu entdecken, daß durch die Schwierigkeiten, welche «och bis zum Augenblicke zuweilen dem jüdischen Lehrlinge und Gesellen im Wege stehen, ihm oft das Handwerk verleidet wird, und auch im Falle, daß er dabei bleibt, ihm doch die Mittel entzogen sind, sich in seinem Fache gehörig auszubilden; tritt er als Meister ein und hat mit de« «öthigen Lebensbedürfnissen zu kämpfen und sieht, daß ihn seine Profession, die er vielleicht nicht ganz genügend erlernt, nicht hinläuglich nährt, so verläßt er sie und sucht andere Erwerbszweige. Um nun diesem Uebel abzuhelfen, ist eine Beaufsichti- -gung der Lchrlinge und die Sorge dafür, daß sie nur zu anerkanut tüchtigen Meistern in die Lehre gehen, die erste Aufgabe des Vereins, der die Unterstützung mit dem Lehrgelde zu übernehmen hat; auch der Geselle, der gerade auf seiner Wanderschaft seines jüdischen Glaubensbekenntnisses halber Unfreundliches zu erfahren hat, hatte auf einen gewissen Schutz Anspruch, namentlich war dafür zu sorgen, daß er sich nicht früher als Meister etablire, als bis die Ueberzeugung gewonnen ist, daß er die nothwrndkge Geschicklichkeit sich erworben habe, dann aber sollten ihm auch die Mittel der Ansäßigmachung übergeben werden. Doch auch der Meister kommt in Verhältnisse, die beim Handwerksstande nicht selten sind und die endlich, wenn nicht rechtzeitige Hülfe bereit ist, zu einem Aufgeben des Handwerks nothigen: unverschuldete Unfälle bringen auch zuweilen einen tüchtigen Meister in die Lage, sich von dem, zu seinem Handwerksbetriebe Notwendigsten trennen oder sich in Schulden stürzen zu müssen, so daß er niemals mehr auf sicheren Boden kommen kann. Dieser sehr wichtige Punkt verdiente besondere Aufmerksamkeit und ward, den Kräften des Vereins angemessen, berücksichtigt. Nach diesen Grundsätzen wurden die einzelnen Bestimmungen der Statutep aufgestellt, und nachdem dieselben von einem größer« Ausschüsse genehmigt waren,' wurden sie dem Protector des Vereins, dem Ober-Vorsteher-Collegium der hiesigen Gemeinde zur Bestätigung vorgelegt, die Wahl des definitiven Comite'S statutenmäßig vollzogen und die Erlaubniß zum Druck der Statuten von der Vorgesetzten Behörde eingeholt, welche in folgenden freundlichen Ausdrücken erfolgte: «Sie erhalten hierbei die mit Ihrer Vorstellung vom 22. d. «M. überreichten Statuten mit dem Beifügen zurück, daß dieselben, «so wie sie eingereicht worden, gedruckt werden dürfen. Indem «ich dem hierdurch genehmigten Vereine meinerseits ein glückliches «Gedeihen wünsche, würde ich eS gern sehen, wenn mir derselbe «von seinem Wirken und seiner Fortschreitung von Zeit zu Zeit «Kenntniß gäbe.« Breslau, den 23. Juli 1843. Das König!. Polizei-Präsidium, (gez.) Neumann.« (Berichtigung.) In Nr. 41 d. Bl. soll es in dem Artikel N. in Kh. heißen: Ihr wäret re. — statt ihr ward re.; wenn doch ein solches :c. — statt wann doch :c.; Wasser — statt Waßer; daß der Vorstand — statt der Vorstand; das er überhaupt regiert — statt das überhaupt regiert; und für welches das Gemüth — statt für das Gemüth. Bekanntmachung. Im Verlage des Unterzeichneten ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: predigten, Confirmations-, Trau- und Schuleinführungs-Reden, von Di-. M. Heß, großherzoglich weimarischen Land - Rabbinen. Zweite Sammlung. Preis 25 Sgr. od. 1 Fl. Z0 Kr. Rh. Der Ruf des Verfassers, sowie die überaus beifällige Aufnahme, welche die erste Sammlung seiner Predigten und Gelegenheits-Reden, von welcher noch Exemplare zu haben sind, gesunden, überhebt mich jeder weitern Anpreisung. F. Schuster in Hersfeld u. Homberg. - Druck und Verlag von F. Schuster in Hersfeld.