Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 38 (17.9.1843)
- Date
- 1843-09-17
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Der Zsraelit des neunzehnten Jahrhundert. Eine Wochenschrift für die Kemrtmß des israelitischen Lebens, besonders in religiös-kirchlicher Beziehung. Hcrausgegeben von Dr. M. Heß, Großhcrzogl. Weimarschem Land-Ravbinen;u SraLt-Lcngsscld bei Eisenach. Rr. 38. Sonntag, den 17. Septem-er 1843. IV. Jahrgang. Die J«-enfvage in Deutschland. Vom Standpunkte des Rechts und der Gewissensfreiheit. Zm Verein mit mehren Gelehrten herausgeg. vonvr. W. Freund. Erste Lief. Berlin. Veit u. Comp. 1843. Die Judenfrage hat, wie eine jede Frage auf die man am liebsten keine Antwort geben möchte, das Schicksal gehabt, nach allen Seiten gewendet, von allen Standpunkten aus beleuchtet, unter allen Perspectiven betrachtet zu werden. Sie ist in Deutschland beinahe so alt, wie leider die deutsche Geschichte, nur daß sie in den verschiednen Zeitaltern, verschieden gestellt wurde. Durch das ganze Mittelalter war es die Frage, wie man am geschicktesten die Consequenzen der eximirenden römisch - christlichen Gesetzgebung, auf die den übrigen Zünften lästige Zunft der Juden geltend mache; wie man diese am besten drücke, entehre, vertilge; der erste Sonnenblick der reformatorischen Zeit, wirft einen matten Strahl christlicher Liebe auf die armen Ausgestoßnen, und nun ist die Frage, wie man sie am Besten in den seligen Mutterfchoos der Kirche einführe, wie man am gründlichsten für ihr jenseitiges Heil sorge. Die neue Zeit, das in seinen leichtfertigen Flegeljahren, so unchristliche und frivole achtzehnte Jahrhundert, hat, als gegen sein Ende die sittliche Verklarung der Humanität und der Philosophie sich über seinen sündengrauen Scheitel ergoß, am allerchristlichsten sich des Juden angenommen, „es regte sich die Menschenliebe, die Liebe Gottes regte sich nun". — Da galt die Frage, wie man ihre bürgerliche Lage verbessern, wie man ihre moralischen Zustände veredlen, wie man sie aus der niedrig entmenschenden Sphäre, in die man sie hineingezwängt, wieder emporheben könne. Wenn aber auch tausendjähriger Druck und unverdientes Elend, ein men fchlickes Recht auf Enschädigung hat, wenn Erfüllung aller bürgerlichen Pflichten, zu denen man eben zugetassen wird, einen vernünftigen Anspruch auf bürgerliche Freiheit und Rechte gewährt, so hatten doch die Juden noch immer kein positives Recht, das ihnen für immer garantiert werden mußte, keinen gesetzlichen Boden, auf dem sie ihre Forderungen der möglichen Willkür des Staats gegenüber begründen könnten: sie durften immer nur noch bitten, an die Humanität, die Vernunft, die christliche Liebe u. s. w. appelliren. Bald wurde dies anders: Zuerst in demjenigen Staate, der in der Zeit der Nationalbedrängniß das Banner des Liberalismus muthig voranschwang und der Heerd und Mittelpunkt der großen Begeisterung wurde, der das Werk der Befreiung ausführre, in Preußen. Hier hat zuerst der lebendige Anschluß der Juden an das Volk, in dessen Noth und in dessen Erhebung es sich mit fühlte, ihre rührende Sehnsucht nach einem Vaterlande, die sie mächtig antrieb, ihr in abgefchiedner Besonderheit ferngehaltnes Bewußtsein ganz und unger theilt an die deutsche Nation aufzugeben, alle engherzigen Rücksichten besiegt, alle hämischen Einwürfe entwaffnet; die Juden des damals preußischen Staats wurden zu Bürgern in Preußen erhoben, und ihre gleichen Rechte in dem großen Emancipations - Edikt vom 18. Marz 1812 niedergelegt. Daß dieses Edikt nicht, wie manche und wahrlich nicht zur Ehre seines großen Urhebers,