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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1843-08-27 · Heft 35 (27.8.1843) · page 1

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 35 (27.8.1843)
Date
1843-08-27
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts. Eine Wochenschrift für die Kenntmß des israelitischen Lebens, besonders in religiös-kirchlicher Beziehung. Herausgegeben von Dr. M. Heß, Groß!>er;ool. Wcimarschcm Land.-Rabbincn s« Stadt-Lciigsfcld ta Eisenach. Rr. 35. Sonntag, den sr August ls«. iv. Jahrgang. Besorgnisse und Hoffnungen für die künftige Stellung der Juden in Preußen. Von G. Rießer. (Hamburg, bei B. S. Berendsohn, 1842.) (Fortsetzung von Nr. 34.) „Daß der Staat" — fährt der Verfasser fort — „nichts thue, was die Amalgamirung der Juden mit den übrigen Einwohnern noch mehr fördern könne, dagegen würden wir, wenn es so zu verstehen wäre, wie es gesagt ist, nichts einzuwenden haben. Es ist nicht nöthig, daß der Staat die Amalgamirung der Juden mit den übrigen Einwohnern fördere; wenn er sie nur nicht stört, so wird sie sich in jeder Hinsicht, in welcher sie wünschenswert!), d. h. in jedem Punkte, der das Religiöse nicht berührt, von selbst Bahn machen und als eine der freien Gesinnung entsprossene wird sie den meisten Werth haben. Ja, ich gestehe, daß ich eine wirkliche Zurückhaltung der Staatsgewalt in dieser Hinsicht für weise und dankenswerth' halte, zumal wenn ich sie mit allen den Rohheiten vergleiche, die früher vielfach in Vorschlag, hie und da sogar in Anwendung gebracht wurden, um jede Spur von Eigenthümlichkeit, die entweder in der Religions- Verschiedenheit begründet oder als Folge früherer Zurückstoßung und Entfremdung unvermeidlich war, auf gewaltsame, feindselige Weise zu vertilgen. Gegen ein solches Verfahren gehalten, das feinem Wesen nach auf einem Jrrthum beruhte, in seinen Mitteln ein despotisches, die Menschenwürde verletzendes war, muß eine wirkliche Neutralität der Staatsgewalt im Verhältniß zum Judenthum allerdings als heilsam anerkannt werden, zumal wenn man von der Ueberzeugung durchdrungen ist, daß bei wahrer Freiheit der Entwickelung, bei wahrer Unabhängigkeit des religiösen Lebens die Zukunft jedes ächten Fortschritts eben sowohl wie die Erhaltung alles Dessen, was der Erhaltung werth ist, gesichert ist. Aber ich frage, ob das Neutralität ist, ob das „nichts thun" heißt, was hier in Aussicht gestellt wird. Das Aktenstück fährt nämlich unmittelbar nach den zuletzt angeführten Worten so fort: „vielmehr sollen den jüdischen Gemeinden in allen Städten besondere Corporationsrechte eingeräumt werden, vermöge welcher sie als besondere politische Corporation im Magistrate und bei den Stadtverordneten vertreten sind, jedoch sollen sie nur in eignen Angelegenheiten an den Berathungen Th eil nehmen." Das ist fürwahr kem bloßes Gehen- Lassen, kein bloßes Dulden, sondern ein positives Fördern, ja ein handgreifliches Erzwingen eines fremdartigen, isolirten Wesens; das ist — jenem eben erwähnten Systeme gegenüber — der Uebergang von einem Extreme des Zwanges zu dem andern, während doch Wahrheit und Recht und Freiheit hier in der That, wenn in irgend einem Falle, in der Mitte liegen." „Ich komme immer" — sagt der Verfasser weiter — „zu dem letzten und bedeutendsten Punkt, zu der eigentlichen Spitze der Sache, zu derjenigen Bestimmung des durch Gerüchte verbreiteten Planes, zu derjenigen Consequenz seines Grundgedankens, auf welche, weil sich in ihr das Böse und Verkehrte desselben am schärfsten und sichtlichsten ausprägt, der achtungswerthe, beharrliche

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