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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1843-08-06 · Heft 32 (6.8.1843) · page 4

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 32 (6.8.1843)
Date
1843-08-06
Page
– (sequence 4)
Language
German
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130 wird widerhalle» in ganz Deutschland, wir dürfen zuversichtlich behaupten, in ganz Europa, — es wird Epoche machen in den Annalen deutscher Ständeversammlungen. — Es war dem siebenten rheinischen Provinzial-Landtag Vorbehalten, in wenigen Stunden die Schuld von Jahrhunderten abzutragen» es war ihm Vorbehalten, in wenigen Stunden ein Werk zu vollenden, mit dessen Aufbau England, das, seiner Freisinnigkeit wegen so sehr gepriesene Land, schon Jahrzehnte beschäftigt ist: ein Werk, dessen sich, was Humanität und Gerechtigkeit betrifft, keine andere Ständeversammlung rühmen darf. Ein Alp. der viele, viele Jahre die Brust der preußischen Juden beklemmte, ist gewichen und hat einem Gefühle Platz gemacht, das nur der begreifen würde, der Jahre lang Ketten getragen und plötzlich derselben entledigt wird. Der siebente rheinische Provinziallandtag hat durch sein heutiges Votum sich geehrt, hat die Provinz geehrt, deren Vertreter er ist. Der siebente rheinische Provinzial-Landtag darf mit Stolz sagendaß er die Jniative stets da ergriffen, wo es galt die Interessen der Billigkeit und Gerechtigkeit zu vertreten. Er hat den von uns stets festgehaltenen und in trüben Tagen uns aufrichtenden Gedanken bewährt, daß ein brüderliches Band war, ist und sein wird, das unsere Herzen mit denen unserer Mitbürger verbindet: ein moralisches Band, ein Band des Wahren und Guten. Es hatte außerdem der Regierungsantritt unsers hochherzigen Königs Majestät; es hatte das unsere Brust erhebende Gefühl, dem LandeSvater mit Blut und Leben ergeben zu sein, den Hoffnungsstrahl entzündet, daß an den Stufen Seines Thrones auch unsere Lage eine gnädige Berücksichtigung finden werde. Die Stimme des Volkes ist Gottes Stimme. — Die Rheinprovinz hat es in zahlreichen Petitionen bewiesen, wie sehr ihr die Gleichstellung der Juden mit den übrigen Mitbürgern am Herzen liege; der siebente rheinische Provinzial-Landtag hat, als Organ der Provinz, diesen Wünschen die Weihe gegeben. Und so bringen denn die gchorsamst Unterzeichneten israelitischen Einwohner der Stadt Düsseldorf Einer hohen Ständeversammlung im Namen der Gerechtigkeit und Humanität ihren innigst gefühlten Dank dar. Nur der allmächtige Vater ist Zeuge unsers tief empfundenen Dankes; zu Ihm wollen wir betend uns wenden, daß er seinen Segen den Vertretern der Israeliten auf dem siebenten rheinischen Provinzial-Landtage verleihe; zu Ihm wollen wir, vom tiefsten Dankgefühl durchdrungen, die inbrünstige Bitte richten, daß er uns die Kräfte geben möge, uns in Wort und That dieses beglückenden Ausspruches Einer hohen. Ständeversammlung stets würdig beweisen zu können. Mit Ehrerbietung re. (Franks. Journ.) Schreiben des Herrn von Rothschild an die Vertreter der israelitischen Gemeinde zu Wien. (Schluß von Nr. 31.) Ihre gottgefälligen Worte „Bruderliebe und freundliche Wohlthätigkeir waren das Erbe unserer Väter" ist der reine Widerhall auö dem Herzen eines Sohnes, dem es, so wie seiner sämmtlichcn Familie, stets die heiligste Pflicht sein wird, die weise und fromme Lehre unseres verehrten, unvergeßlichen, in Gott ruhenden Vaters dadurch zu erfüllen, daß soviel in unfern Kräften steht, wir nie verabsäumen werden, der gesummten leidenden Menschheit brüderlich Hilfe zu reichen, dem Glaubensgenossen, unter welcher Zone ihn auch die Geißel ,des Drangsals treffen mag, väterlich mit Rath und That beizustehen. Jndeß bleiben die Spenden von demjenigen, das der Allmächtige mir und den Meinigen zugetheilt, doch immer nur Erdengüter; Sie aber, meine verehrten Herren Vertreter, haben ein höheres Verdienst sich erworben, Sie sind cs, welche ein himmlisches Gut andern Kindern unterlassen. Durch Ihr beharrliches frommes Streben haben Sie die Gottesverehrung zu einer heiligen Weihe erhoben, wodurch der religiöse Glaube in Israel zum Frommen des Vaterlandes und jedes Einzelnen neue Wurzel schlägt, sich mit den gläubigen Juden selbst fremde Religionsbekenner erbauen und Ehrfurcht gegen den jüdischen Glauben und Achtung gegen dessen Bekenner verbreitet. — Ja, der heilige Funke der Gotteslehre, den Sie in der zarten Brust unserer Jugend immer mehr anzufachen sich bemühen, wird zur sichern Feuersäule sich gestalten, die uns vorschreiten wird, um das noch herrschende Dunkel der Vorurtheile zu bannen und uns bald als Morgenröthe jenes Tages zu leuchten, der Israel gleiches Recht mit allen andern Staatsbürgern bringen wird." Bekanntmachung. Im Verlage von G. P. Aderholz in Breslau ist so eben erschienen, und durch alle gute Buckhandlungen, in Hersfeld u. Homberg durch F. Schuster, zu beziehen: Die früheren und gegenwärtigen Verhältnisse dev Bude« in den sämmtlichcn Landestheilen des Preußischen Staates; eine Darstellung und Revision der gesetzlichen Bestimmungen über ihre staats- und privatrechtlichen Zustände. Mit Benutzung der Archive der Ministerien des Innern und der Justiz. Von Ludwig von Rönne, und Heinrich Simon, Kammergerichts-Rath. Ober-Landes - Gerichts - Assepor. 34 Bogen gr. 8. geh. Preis 2 Rthlr. Es wird dem Publikum ein Werk übergeben, welches in Betreff dieser Zeitsragc Epoche zu machen geeignet ist. Die Herren Verfasser, zwei bekannte Preußische Juristen, weisen in dieser Schrift, welche die betreffende Gesetzgebung vollständig und systematisch darstellt, aus der historischen Basis entwickelt und in staatsrechtlicher Beziehung kritisch beleuchtet, vollständig nach, daß die einundzwanzig Gesetzgebungen und Verfassungen, welche in den verschiedenen Landestheilen des Preußischen Staates in Betreff des JudenwcsenS gelten, sowohl in sich, als durch diesen Mangel an Einheit in offenem Kontraste stehen mit den Forderungen der Zeit, wie mit dem Staatsprincipe Preußens. Es ergibt diese Revision der Bestimmungen, nach welchem das Judenwescn verwaltet wird, ein auffallendes Resultat rücksichtlich der mangelnden gesetzlichen Grundlage ganzer Kategorien derselben. Das Vorwort des Werkes schließt mit dem Wunsche, daß diese Darstellung der verschiedenartigsten Gesetzgebungen und daraus entstandenen verwickelten Verhältnisse recht bald eine antiquirte werden möge durch ein Gesetz, welches dem Entwickelungsgange des Preußischen Staates gemäß sei, daß Preußen auch in dieser Richtung seinem hohen Berufe gehorchen möge. Druck und Verlag von F. Schuster in Hersfeld,

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