Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 31 (30.7.1843)
- Date
- 1843-07-30
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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126 Diese Betrachtung, nicht aber Gleichgültigkeit gegen den Druck, unter welchem noch immer ein Theil unserer Mitbürger schmachtet, war die Veranlassung, daß die Unterzeichneten bei Abfassung der früher» Petition, die aus inniger Ueberzeugung entsprungene Bitte um Befürwortung, der politischen und bürgerlichen Gleichstellung der Bekenner des israelitischen Glaubens mit den christlichen Bewohnern des Staats, nicht hinzufügten, vielmehr die ernste und reifliche Berathung dieses, von vielen Seiten angefeindeten Gegenstandes dem kommenden Landtage Vorbehalten wollten. Gesetzliche Veränderungen, welche als nahe bevorstehend und die ganze bürgerliche Stellung der Israeliten, jedenfalls aber ihre Kultus- und Schulverhältnisse betreffend, von Wohlunterrichteten bezeichnet werden, haben die übrigen Städte des Nhcinlandes bewogen, schon jetzt ihre, auf den, keinerlei Einschränkung duldenden Prinzipien der Rechtsgleichheit, wie auf der in den benachbarten Landen gemachten Erfahrung beruhenden Ansichten und Wünsche verfassungsmäßig zur Kenntniß Sr. Majestät des Königs zu bringen. Eine hohe Ständeversammlung wird alsbald zur gründlichen Erörterung der gegenwärtigen Verhältnisse der Israeliten und der zum gemeinsamen Heile zu ergreifenden Maßregeln schreiten. Eine längere Verschweigung der Gesinnungen, welche Trier's Bewohner in dieser wichtigen Angelegenheit hegen, würde daher eine Versündigung an den, von ihnen in Betreff aller übrigen Zcitfragen aufgestellten Grundsätzen, und eine Verdunkelung ihres immer bewährten humanen Geistes sein. ES kann nicht geleugnet werden, daß die unter der Herrschaft der französischen Gesetzgebung eingetretene, beinahe völlige Gleichstellung der hiesigen Israeliten in politischen und bürgerlichen Rechten, seit der Einverleibung der Rheinprovinz mit der Krone Preußens, trotz dem in dem Besitznahmepatente vom 5. April 1815 feierlich ertheilten Versprechen des Schutzes Aller Vorgefundenen Religions-Parteien — gänzlich verschwunden ist. Statt der damals gehofften, und in Frankreich wirklich erfolgten, Aufhebung des letzten Ueberbleibsels hundertjähriger Unduldsamkeit, wurde das als Ucbergangsmaßregel für nur zehn Jahre eingeführte sogenannte Juden-Dekret vom 17. März 1808 von Neuem auf unbestimmte Zeit verlängert, und wir sehen jetzt diese durch Fleiß und Talente ausgezeichneten Bekenner eines andern Glaubens in tausend Dingen, die mit der Religion in gar keiner Verbindung stehen, eben wegen dieses Glaubens beschränkt und bedrückt. (Schluß solgt.) Schreiben des Herrn von Rothschild an die Vertreter der israelitischen Gemeinde zu Wien. »Verehrte Herren Vertreter! Ihr freundschaftliches Wohlwollen, die mir neuerdings be. wicsene aufrichtige Anhänglichkeit, welche Sie, bei der Gelegenheit eines Ereignisses, das, wie Sie selbst sich ausdrücken, einen neuen Abschnitt in der Geschichte der österreichischen Israeliten bildet, in Ihrer verehrten Zuschrift von 11. Januar 1843 so gemüthlich mir an den Tag legen, hat mein Herz innig erfreut. Ja um so mehr erfreuet, als Sie, meine Verehrten, in diesem, meinen Enkeln noch aufzubewahrenden Dokumente, nicht nur die innigste Theilnahme an der Ehrenverleihung, die mir persönlich geworden, beurkunden, sondern zugleich die in ihnen längst gehegten, durch das mir allerhöchst ertheilte Zugeständniß noch mehr erweiterten Wünsche für das Heil der israelitischen Gesammtheit, der ich mit Liebe und Treue angehöre, und der, mit Gottes Beistand, meine sämmtliche Familie, bis zum späten Gliede, mit gleichem frommen religiösen Gefühle immer angehören wird« Meine geringen Leistungen, die ich dem österreichischen Staate und seiner Residenzstadt, sowie meinen Brüdern auch noch in andern Staaten vielleicht manches Ersprießliche zu vollführen so glücklich war, hat nicht nur das rege Streben, zum Gedeihen der Staatswohlfahrt unmittelbar beizutragen, sondern auch den Zweck stets vor Augen, durch unser thätiges, von Staaten nicht unverkanntes Wirken, den Beweis zu liefern, das in dem Fortschritte der Zeit die Israeliten die geistige Beschäftigung, die moralische Bildung, die patriotische Gesinnungen in dem Grade erworben, um mit geistiger Verwendung, mit Gut und Blut dem Vaterlande dienen zu können; aber dafür sich auch würdig zu fühlen, zu jener gleichen Stufe berufen zu werden, die jedem andern Staatsbürger angewiesen ist. So sehr ich daher das von Ihnen zuerst begrüßte Ereigniß als die schönste und höchste Belohnung meiner schwachen Verdienste zu würdigen weiß, so sehr ich mich geehrt fühle, durch die freiwillige, von der allerhöchsten Gnade bestätigte Ehrenbezeugung, von der gefammten Bürgerschaft der Kaiserstadt als ebenbürtiges Glied der ersten Kette angereihet zu sein — die in der Geschichte Oesterreichs erprobte Bürgerschaft, welche den Thron der angestammten Herrscher mit beharrlicher Treue schützend umschlungen — so wird dabei mein freudiges Gefühl dadurch geschwächt, daß ich gegenwärtig noch als begünstigte Ausnahme in dem Bunde meiner Glaubensgenossen erscheine, welche in der würdigen Stellung, die sie als treue Unterthanen in dem Staatsverbandc einnehmen, ebenfalls aus Rechte die allen andern Religionsbekenntnissen zukommen, Anspruch machen können. Lassen Sie uns aber vereint hoffen, daß durch die Gnade Gottes, die Milde des erhabenen Herrschers, und durch die Weisheit seiner hohen Rathgeber, welche bis jetzt vielleicht nur darum um nicht gegen verjährte Preventionen zu rasch anzukämpfen, langsamen Schrittes in Ertheilung der Koncessionen zu gehen sich bewogen gesunden; daß durch die vorurtheilsfreien Gesinnungen der bieder gesinnten Bürgerschafts Wien die Gesammtheit zum Ziele gelangen werde, daß der dankerfüllte Israelit das theuere Geschenk von seinem angeborenen Vaterlande mit treuer Bürgerpflicht zu bewachen und gewissenhaft zu bewahren sich bestreben wird. Lassen wir das Vertrauen und den Muth nicht sinken, daß bald die Zeit nahen wird, wo dem zu allen Opfern auf den Altar des ihm theuern Vaterlandes zu bringen bereitwilligen jüdischen Unterthanen vergönnt sein wird, bei dem Genüße gleicher Rechte, die mühsam errungene Früchte geistiger Ausbildung dem öffentlichen Staatsdienste mit strengem Pflichtgefühle zu weihen; wo der österreichische Israelit auf dem heimathlichen Boden, den mancher seiner Kinder in den Tagen der Gefahr mit seinem Blute getränkt, außer der kleinen Scholle Erde, die erst am letzten Ziele des Daseins sein Eigenthum wird, auch während des Lebens, eines freien unbeschränkten Besitzthums sich zu erfteuen haben werde. (Schluß folgt.) Druck und Verlag von F. Schuster in Hersfeld.