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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1843-05-14 · Heft 20 (14.5.1843) · page 1

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 20 (14.5.1843)
Date
1843-05-14
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts. Eine Wochenschrift fü r die Keimtniß des israelitischen Lebens, besonders in religiös-kirchlicher Beziehung. Herausgegeben von »r. M. Heß, Großhcrzogl. Weimarschem ^.'and-Raddinen;u Sradt-Lengsfcld bei Eisenach. Skr. SN. Sonntag, de» ,4. Mai 184». IV. Jahrgang. Ueber sie Idee eines christlichen Staates. | (Schluß von Nr. 19.) j Wenn sich nun so die Ansicht, den dogmatischen j Theil des Christenthums als Grundlage des christlichen! Staates zu betrachten, konsequent nur halten laßt, wenn man ganz im Ernste zum Mittelalter, d. i. auch zur mittelalterlichen Ketzerverfolgung und Unterordnung der Fürsten unter die Geistlichkeit zurückkehren will, so gibt es allerdings eine andere Deutung des Wortes, welche j eine edle und würdige ist. Man kann nämlich den modernen Staat in dem Sinne einen christlichen nennen, als er auf der christlichen Moral, d. i. auf dem Grundsätze der Menschen- und Gottesliebe beruht oder vielmehr beruhen sollte. In diesem Sinne heißt im Grunde ein christlicher Staat nichts anders als ein ethischer Staat, und es wird damit nur behauptet: der reinste ethische Staat sei der, welcher auf der Moral des Evangeliums beruhe. So gestellt ist der Satz nun freilich unschädlich, j ja er enthält ein edles Postulat; aber richtig scheint er! uns dennoch nicht, und die folgende Betrachtung wird; hoffentlich dartbun, daß er nicht minder auf einer falj scheu Ansicht vom Staate wie vom Christenthum beruht.! Der Staat ruht auf dem strengen Begriffe des Rechts, der monarchische Staat dabei auf dem der Ehre. Sein Recht aus Demuth mit Füßen treten laßen, auf seine Ehre aus Frömmigkeit verzichten kann in vielen Fällen eine Tugend sein und die Religion kann es gebieten, — der Staat aber nimmermehr. Je mehr also das Chriftenthum nach Universalität strebt, je mehr dessen Moral eine Selbstentaußerung verlangt, die nahe an die Aszetik streift, um desto weniger kann der Staat, als solcher, darauf beruhen. Wir glauben dies hinlänglich zu beweisen, wenn wir die eigentliche Quintepenz der christl. Moral, die Bergpredigt, mir dem vergleichen, was in christlichen Staaten Rechtens ist. Da heißt cs denn erstens (Mathaus 5, 31 — 33): „Es ist Euch gesagt: wer sich von seinem Weibe scheidet, der soll ihr einen Scheidebrief geben. Ich aber sage Euch wer sich von seinem Weibe scheidet (es sei denn um Ehebruch), der macht, daß sie die Ehe bricht, und wer eine Abgeschiedene freiet, der bricht die Ehe." Wie i steht es nun gleich in dieser Beziehung mit den prote-! stantisch-christlichen Staaten in Deutschlands Selbst nach dem neuen preußischen Gesetzentwurf, so kirchlich, so streng, ja, man darf es wohl sagen, so unzeitgemäß er auch ist, bleiben doch wenigstens schwere Mißhandlungen und manche andere Vergehen noch Gründe der Scheidung, und es ist durchaus nicht allgemein verboten, Abgeschiedene zu heiraten. Ist Preußen kein christlicher Staat? Jesus fährt fort (Vers 33 — 38): „Ihr habt weiter gehört, daß zu den Alten gesagt ist: Du sollst keinen falschen Eid thun, und sollst Gott deinen Eid > halten. Ich aber sage Euch, daß ihr allerdings j nicht schwören sollt, weder bei dem Himmel, denn! er ist Gottes Stuhl, noch bei der Erde, denn sie ist sei-! ner Füße Schemel (u. s. w. dann V. 37): Eure Rede I aber sei: ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist I vom Uebel."

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