Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 18 (30.4.1843)
- Date
- 1843-04-30
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts. Eine Wochenschrift für die Keimtniß des israelitischen Lebens, besonders in religiös-kirchlicher Beziehung. Herausgegeben von Dp. M. Heß, Großherzogl. Wcimarschem Land-Ravdinen zu Stavt-Lengsfcld bei Eisenach. Rr. 18. Sonntag, ten 30. April 1843. IV. Jahrgang. Vevee -ie Mee eines christlichen Staates. Unter dieser Aufschrift befindet sich in Wells constitutionellen Jahrbüchern ein Aufsatz, dessen wesentlichen Inhalt wir unfern Lesern um so weniger vorenthalten dürfen, als jene Idee, wie bekannt, in neuester Zeit der Frage der rechtlichen Gleichstellung der Israeliten so ’ feindselig entgegengctreten ist. Die Hauptgedanken des > scharfsinnigen Verfassers, der sich für einen Nicht-Hegej Üaner ausqibt, sind nun folgende: „Christus hat gelehrt sein Reich sei nicht von die- - ser Welt, und man sollte Gott geben was Gottes und 1 dem Kaiser was des Kaisers ist. Diese Trennung aber zwischen Staat und Christenthum, zwischen dem weltlichen Reiche und dem „das nicht von dieser Welt ist," wollte denen, die sich seine Nachfolger nannten, weit weniger als dem Meister gefallen. Sie ersannen ein anderes System, das freilich weniger wahr und gut, aber doch, man kann es nicht leugnen, nicht weniger konsequent ist. Als der Papst als Statthalter Christi auftrat, da versuchte er den Staat auf das Christenthum HU basiren, woraus er denn den Schluß zog: wie Gott über dem Kaiser, wie, nach der mosaischen Urkunde, das große Licht über dem kleinen, so stünde das Christenthum und somit er, dessen Vertreter, hoch über dem, bloß irdischen, Getriebe des weltlichen Staates und der irdischen Regierungen. Es liege ihm also die Pflicht ob, gottlose unchristliche Fürsten, wie z. B. Friedrich den Zweiten (ich meine den Kaiser) mit Bann, Interdikt und Absetzung zu bestrafen, Ehen welche — nach seiner Erklärung der Schrift — in verbotenem Grade geschlossen waren, gewaltsam zu trennen, die daraus entsprossenen Kinder für Bastarde, und, „da man Gott mehr gehorchen muß als den Menschen" Fürstenkinder, welche in diesem Falle sind, der Succession unfähig zu erklären. Ganz konsequent folgte ferner aus diesem Grundsätze, daß Feinde des Christenthums, das ist Ketzer, Jrrlehrer, dem weltlichen Arme zur Strafe anheimft'elen, welche bei verstockten Sündern keine andere als der Tod sein konnte. War der Staat in der positiv - religiösen, d. i. in der dogmatischen Bedeutung des Wortes zu einem christlichen erklärt, so war das dogmatisch-christliche Element desselben doch allermindestens ebenso sehr wie das weltliche politische Element mit allen Staatskräften zu schützen und zu handhaben. Hat man nicht in unserer Zelt die Piemontesen, die Neapolitaner, die Spanier bekriegt, weil sie ihre politische Verfassung geändert hatten, warum sollte es also christlichen Staaten nicht mindestens ebenso sehr zukommen, die Völker zu bekriegen, welche sich beikommen lassen, ihre heiligste, ihre göttliche Konstitutionen, ihr Christenthum nach menschlich-neologischdemagogischen Meinungen oder Einfällen zu modeln? Warum sollte es weniger Pflicht sein, solche weit strafbarere Empörer „mit dem Schwerte Gottes und Gideons" zurückzuführen zur himmlischen Legitimität? Ist das Budget wichtiger als das Evangelium, Zweifel gegen die Minister ein größeres Verbrechen, als Zweifel an dem Statthalter Gottes auf Erden? Ist der Streit, ob es eine Volkskammer, oder zwei, oder gar keine geben soll, in christlichen Staaten wichtiger als der, ob es sieben Sakramente oder zwei oder gar keins geben soll? Das Mittelalter war also in seinem Begriffe vom