Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 32 (7.8.1842)
- Date
- 1842-08-07
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts. Ein Wochenblatt für die Kcimtniß des israelitischen Lebens, besonders in religiös-kirchlicher Beziehung. H e r a u s g e g e b e von Dr. M. Heß, rv,ri'fi''-rv>.u. WnmarKbrm Lanv-Ravvineu;u StaVt-LengZ^l?, bet Ei>'rn.rcb. Ne. AS Sonntag, -en 7. August 1842. II». Zahegang. Motto: Entschieden, freisinnig, muthvoll und wahr. Der Hamburger .Tempelstreit, eine Zeitfrage, Dr. Abraham Geiger. (Breslau 1842, bei F. E. C. Leuckart.) (Schluß von Nr. 31.) „Zur Herstellung (fährt Geiger in Beziehung auf den Hamburger Tempel fort), der äußeren Bedingungen der Andacht war Ruhe und Ordnung beim Gottesdienste erforderlich, die Entfernung aller Mißbräuche, wie das Verkaufen der Mitzwoth, das Aufrufen mit Namen u. dgl., der unpassende Gesang bei dem Vorlesen der Thora, der unpassende Gesang beim Vortrage der Gebete — an dessen Srelle einfache Recitative und Choralgesänge mit Orgelbegleitung eingeführt wurden —; auch die ffpanische Aussprache des Hebräischen gehörte dazu. Zur Verminderung der allzulangen Dauer des Gottesdienstes mußte ein Theil der Gebete, namentlich die Piutim, die Thalmudstücke, die spater eingesührten Psalmen, Bibelstellen und Gebetstücke weichen, ingleichen die Wiederholung des und der nr"C unterbleiben, und der Pentateuch nach Anleitung früherer Gemeinden erst in drei Jahren beendigt werden In dem Weglassen von Gebetslücken hätte man jedoch energischer und consequcnter zu Werke geben können, die Einleitungsstücke vor i:tü u- A. wegsallen, ja der öffentliche Gottesdienst auf das eigentliche Bittgebet beschränkt werden können, während die Bibelabschnitte des „Bekenntnisses" und der „Erinnerung an die Befreiung aus Egypten" mit den vorausgehenden und nachfolgenden Zusätzen der häuslichen Andacht, wie in alter Zeit zu überlassen waren." „Eine andere wichtige Bedingung zur Erregung und Erhaltung der Andacht ist die Verständlichkeit der Gebete. Vom Prinzipe aus, dem kein thalmudischer Grundsatz entgegensteht, hatte nun das ganze Gebet (mit etwaiger Ausnahme des Priestersegens) in deutscher Sprache vorgetragen werden sollen. Allein in der Anwendung jenes Prinzips zeigte sich eine große Halbheit, die man sich kaum erklären kann, wenn man sie auch als Pietät gegen das Hebräische in manchen liebgewordenen Formeln und als Aengstlichkeit wegen einer zu großen Divergenz von den gewöhnlichen Synagogen betrachten möchte. Auch die Scheidung zwischen typischen nud accesorischen Gebeten ist nicht, (wie dieses an mehreren Beispielen nachgewiesen wird) sestgehalten worden, und umgekehrt mußte, wenn der Grundsatz, nur das verstandene, nur das tief gefühlte, daher nur das in der Muttersprache, welche im Tiefsten des Geistes und Herzens wurzelt und anklingt, ausgesprochene Gebet sei ein rechtes und ächtes, klar und lebendig vor die Seele trat, dann dafür gesorgt werden, daß der Theil des Gottesdienstes, welcher verpflichtende Kraft hat, auch den vollen Eindruck erlange." „Die andere tiefer eingreifende Aenderung floß aus den geänderten bürgerlichen Zuständen und griff in den