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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1842-07-31 · Heft 31 (31.7.1842) · page 4

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 31 (31.7.1842)
Date
1842-07-31
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Jüngsthin nämlich ist an den aehorsamst Unterzeichneten Rabbiner auf seine unterthänigste Immediateingabe folgendes Höchste Ministerialrescript ergangen. »Des Königs Majestät haben aus Ihrer an mich zur Bescheidung abgegebenen Jmmediat - Eingabe vom 26. März o. ersehen, zu welchen Besorgnissen die großentheilS unrichtige Auffassung der dem Königl. Staatsministerio zur näheren Erwägung gestellten, die Verhältnisse der Juden betreffende, Gesichtspunkte Veranlassung gegeben hat. Im Allerhöchsten Aufträge eröffne ich Ihnen deshalb, daß es ganz eigentlich in der Allerhöchsten Absicht licgr, Maaßrcgcln zu ergreifen, durch welche die den Juden auferlegtcn Beschränkungen aufgehoben werden, insbesondere ihnen im Gemeindevcrbande mir Christen die Wahrnehmung ihrer Interessen mehr gesichert, in der Besorgung ihrer eigenen Angelegenheiten durch Bildung von Corporalioncu eine größere Selbstständigkeit und Autorität eingeräumt und im Allgemeinen die Gelegenheit erweitert wird, ihre Kräfte und Fähigkeiten für sich und die Christen, unter denen sic leben, benutzen zu könen. Se. Majestät erachten aber für nothwendlg, daß die Gewährung alles dessen an die Bedingungen geknüpft werde, die in dem Wesen eines christlichen Staats beruhen, nach welchem es nicht zulässig ist, den Juden irgend eine obrigkeitliche Gewalt über Christen einzuräumen oder Rechte zu bewilligen, welche das christliche Gemeinwesen beeinträchtigen könnte». Die Festhaltung dieser Rechte der Christen müsse daher der Aushebung jener Beschränkungen die Wage halten, beides könne nur vereint bestehen und nicht von einander getrennt werden. Mit der Aufhebung der Militärpflicht der Juden würde denselben nichts genommen werden, da ihnen der freiwillige Eintritt in den Militärdienst gestattet bleibe. Jedenfalls möchten aber die Juden die Resultate der angeordnercn Berathungen rubig erwarten und könnten sic dabei vertrauen, daß ihnen jede mit höheren und allgemeinen Interessen vereinbare Verbesserung ihres Zustandes nicht versagt werden wird. Berlin, den 5. Mai 1842. Der Minister des Innern und der Polizei: ge;: v. R o ch o w." durchdrungen von der Humanität und Freisinuigkeit Unseres Erhabenen Monarchen, könnten wir in der Ansicht vom Wesen des Staats, als eines christlichen, nur das Günstigste für unsere gute Sache in Aussicht stellen, wenn ein christlicher Staat vorzüglich der sein sollte, welcher sich dem durch die christliche Religion ausgestellten Ideal eines Staats so nah', als möglich, bringt, eines Staats, der unsere, für unsere selbstständige, freie Entwickelung wirksame Einheit, dessen unmittelbare Lebenöwirksamkeit sein soll: selbst zu sein die anerkennende und gewährende Macht m Rechts. Nur als solch frei-sittlicher Organismus vermag er sich über die consessionellen Unterschiede zu erheben und gewährt gewiß den Israeliten ein ihnen durch die Jrrkhümer der Jahrhunderte versagtes Recht. Aber wenn, wie es in dem erwähnten Höchsten Rescripte angenommen zu sein scheint, ein christlicher, auf dem Grundsätze allgemeiner Liebe fußen sollender, Staat der ist, der seinen hohen Zweck nur durch Ausschließung Andersglaubender erreichen zu können glaubt, so sind damit die schönsten Hoffnungen der preußischen Unterthanen mosaischen Glaubens vernichtet. Wenn diese Idee wieder Leben wird, so wird auch das neunzehnte Jahrhundert den Schmerz entschwundener Zeiten nicht heilen! Aber gewiß, sic kann es nicht werden; denn sie hat das Beispiel anderer Staaten, welche allen Unterthanen, ohne Unterschied des Glaubens, gleiches Recht gewähren; sie hat Vernunft und Offenbarung gegen sich. — Haben wir denn die traurigen Sccnen der Geschichte schon vergessen, die dadurch entstanden, daß der Staat für eine Conftssion besonders Partei ergriffen? — Auch erstreben wir ja weder »obrigkeitliche Gewalt über Christen" noch »das christl. Gemeinwesen beeinträchtigende Rechte." Gewalt können und wollen wir nie erlangen, so lange sie nicht das ausschließliche Moment der Obrigkeit ist; so lange es der Berus der letzteren bleibt, die menschliche Freiheit und das Recht zu schützen, so lange Aemter und Würden nickt btoS eine äußerliche Autorität, sondern die wahre Herrschaft des Gesetzes sind, welches die allgemeine Freiheit vor Ucbcrgriffen der Selbstsucht schützt. — »Beeinträchtigende Reckte", Privilegien wollen wir eben so wenig; es haben sie vielmehr alle preußischen Israeliten mit einer ihnen ausgebürdetcn, falsch verstandenen Nationalität jüngst von sich gewiesen, als man ihnen die KriegSdicnstpfiicht zu entziehen drohcte. Sie haben es da nachdrücklich wiederholt und wiederholen es noch jetzt, daß sie mir ihrer materiellen und moralischen Errungenschaft aufgcgangcn in das große Ganze Preußens, daß auf Leipzigs Ebenen ihre Vorfahren für dasselbe einen freiwilligen Heldentod gestorben und uns unsere Religion nicht hindert, ein Gleiches zu thun! Darum sollten wir aber auch nur ein Gesetz erwarten dürfen, das, nach des hochseligen v. Hardcnberg's Ausspruche, die vier Worte enthält: Gleiche Rechte, gleiche Pflichten! Dieser Hoffnung indeß dürfen wir nach obigem Höchsten Rcscriptc noch nicht Raum geben; vielmehr können wir uns einer durch Höchstdassclbe vermehrten, unheimlichen Angst nicht erwehren. Doch wohlan, getrost wollen wir harren; wir ergeben uns mit bittrer Resignation in das Unvermeidliche. Aber »die Weltgeschichte ist das Weltgericht!" Sie soll der Nachwelt zeigen, daß wir im Kampfe für unser Recht nicht ermatteten. Daß Ew. Excellenz uns in diesem Kampfe mit Rath und Thar ferner beistehcn wollen, dahin geht, mit nochmaliger Wirderholung des innigsten Dankes, unsere gehorsamste Bitte. In tiefster Ehrerbietung Ew. Excellenz Soest und Brilon, (Westphalen) den 5. Juni 1842. ganz gehorsamste L. L. Hcllwitz, I. A. Friedländer, Obervorftcher der Israeliten des Landrabbinrr des Herzogthums Herzogthums Westphalen und Westphalen und des Fürstender Grafschaft Mark. thums Wittgenstein. Druck und Verlag von F. Schuster in HerSftld.

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