Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 31 (31.7.1842)
- Date
- 1842-07-31
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Israelit Des neunzehnten Jahrhunderts. Ei« Wochenblatt für die Kcnntniß des israelitischen Lebens, besonders in religiös-kirchlicher Beziehung. Herausgegeben^ von Dr. M. Heß, (Vucüvruv.l- W:imarschcm l'anfc.-Dlabbiiun;.I EtaSt-LcngKscld, bei Sisenacb. Rr. 31, Sonntag, den 31. Jnli I8»S III. Jahrgang.?Iotto: Entschieden, freisinnig, muthvoll und wahr. Der HamSurger Lemp erstreit, eine Zeitfrage, »r. Skbraham Geiger. (Breslau 1842, bei F. E. C. Leuckart.) Wir haben, nachdem wir unsere eigne Ansicht über das Gebetbuch des Hamburger Tempels ausgesprochen, *) und die dialectischen Angriffe des Oberrabbinen Frankel zu entkräften gesucht, **) unseren Lesern die sämmtlichen bisher erschienenen Gutachten der Rabbinen und Prediger nach ihrem wesentlichen Inhalte mitgetheilt ***). Es sind auch dieselben von viel wichtigerem Interesse, als es dem ersten Anblicke nach scheinen möchte. Jene Gutachten dienten nichts nur zur Aufklärung über die Sache, über welche zunächst sie sich äußerten, sie stellten nicht nur den Gottesdienst im Hamburger und Leipziger Tempel als vollkommen gesetzlich dar, und empfahlen ihn zur anderweiten Einführung; sondern indem sie zur Begründung ihrer Beistimmung über Grundsätze sich aussprechen, indem sie Nachweisen mußten, daß die bestehenden Gebete verbürgt, der Ausdruck abgeändert, die Landessprache dabei eingefübrt, ja selbst der Inhalt nach dem fortgeschrittenen Bewußtsein der Zeit, z. D. *) Nr. 2 und 7 dieser Blätter. **) Nr. 18 und 19. ***) Nr. 22. hinsichtlich der Begriffe über den Opferdienft und den Messias, modisi'cirt werden könne und muße, lieferten sie einen sehr wichtigen Beitrag zur Aufklärung über diese Fragen bei den Genoßen der Zeit und dadurch zur Veredlung und Fortbildung des religiösen Bewußtseins selbst; ein Beitrag der um so bedeutender wurde, als jene Männer nicht auf wissenschaftlichem Gebiete, sondern ganz auf praktischem Felde, in amtlichen Gutachten sich aussprachen, und damit also öffentlich erklärten: Was wir hier gebilligt und empfohlen, sind wir bereit, auszusühren, sobald sich nur eine hiefür gebildete Gemeinde findet. Jene Gutachten erhoben sich aber noch nicht genügsam zur reinen Idee des Gottesdienstes selbst; ihr Object war immer nur der Gottesdienst, wie er im Hamburger Tempel sich gestalte, zu seiner Rechtfertigung stellten sie die gedachten Grundsätze auf, aber über ihn hinaus schwangen sie sich nicht; ja Einige wollten ihn in manchen Stücken als zu weit gegangen betrachten. Geiger in seinem Gutachten nahm ebenfalls den beschrankenden rabbinischen Standpunkt ein; allein in der vorliegenden Schrift erhebt er sich ganz auf den Standpunkt der Idee; diese findet er nicht, wie es jene Männer zu tbun scheinen, in dem Hamburger Ritus verwirklicht, sondern dieser gilt ihm nur als ein Fortschritt, als eine höhere geschichtliche Erscheinung, die aber von dem Ideal des Gottesdienstes noch entkernt ist, ja die, da ibre Gründer es unterließen, sie ideell zu begründen, auf die höhere Anschauung im Judenthume zu stützen, nur ein sehr