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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1842-07-24 · Heft 30 (24.7.1842) · page 4

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 30 (24.7.1842)
Date
1842-07-24
Page
– (sequence 4)
Language
German
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12S sich trefflich streiten, muß mau sagen. Die Staüsiik, welche nach der Versicherung der Staatszeitung am meisten geeignet sein soll, die praktische Politik aus der sublimen Wolken- und Donnerregion der Prinzipienfragen auf den festen Boden der lebendigen Wirklichkeit mit ihren feststehenden Begränzungen von Recht und Pflicht zu versetzen, wird hier auf eine Weise gcmißbraucht, zu welcher die Prinzipien freilich nimmermehr hcrgchalten haben würden. Allerdings wird auch hier, so mächtig ist die Gewalt der Wahrheit, im Allgemeinen anerkannt, daß cs „nicht eine besondere Angelegenheit der Judmschaft, sondern eine allgemeine der Regierungen sei, die Entwickelung der geistigen und körperlichen Kräfte derselben in der würdigsten und gemeinnützigsten Richtung zu befördern«; allein dieser vernünftigen Einsicht wird gleich darauf die Ansicht gegcnübergestellt, »daß die Juden durch ihre Religion selbst gcnöthigt seien, eine besondere Nationalität zu bewahren, obwol sic längst aufgchörr hätten, einen selbstständigen Staat-zu bilden und nur noch zerstreut unter anderen Nationen lebten," eine Ansicht, gegen welche sich die Juden mit Händen und Füßen sträuben. Nicht minder wird zugegeben, daß »die ReligionSverschiedcnheit vernünftigerweise Niemand hindern solle, von seinen körperlichen und geistigen Kräften den möglichst vorthcilhasten Gebrauch zu machen«, und doch sollen die Juden von den höheren Stellungen in der Gesellschaft, besonders aber vom Staatsdienste, ausgeschlossen bleiben. Da aber die Staatszeitung zugleich der Behutsamkeit gedenkt, womit der »hochverehrte Propst Teller« die Erwartungen betrachtet habe, wozu die Fortschritte der Bildung unter Christen und Juden berechtigen dürften, so wollen wir ihr das Beispiel eines Ehrenmannes cntgcgenhaltcn, der auch im vorigen Jahrhunderte, nicht behutsam, sondern fest und energisch die Rechte der Juden auf vollkommene bürgerliche Gleichstellung verfochten hat. Der Vergleich dürste weder zum Vorthcile des »ehrenwertsten Propstes Teller« noch der »Staatszeitung" ausfallen. Denn Dohm führte schon im Juhre 1781 in seiner Schrift »über die bürgerliche Verbesserung der Juden« die Ansicht durch, daß die Juden nur deshalb als Menschen und Bürger verderbt gewesen, weil man ihnen die Rechte beider versag: habe, und daß die Regierungen die Zahl ihrer guten Bürger leicht dadurch wieder vermehren könnten, daß sie die Juden nicht mehr zwängen, schlechte zu sein. Er dringt vollkommen in den Kern der Sache rin, wenn er z. B. sagt: »Freilich muß die bürgerliche Verbesserung der sittlichen und religiösen vorangehcn. Man muß nicht zu den Juden sagen: wir wollen Euch gleiche Dortheile der Gesellschaft bewilligen, wenn Ihr zuvörderst Euch fähig macht, dem Staate völlig so, wie Andere zu dienen, sondern man muß mit Jenem anfangen, um dieses zu erhalten, gerade wie cs mit den Christen eben der Gang war. Freilich wäre es besser, wenn die Inden mit ihren Vorurtheilen gar nicht mehr da wären, — aber da ik nun einmal da sind, können wir wol zwischen dem: sie (wenn n'ch so etwas in unseren Zeiten noch denken läßt) geradezu oder durch dahin zielende Einrichtungen allmälig von der Erde;u vcnilgcn; oder sie unaufhörlich solche schädliche Glieder der Gesellt ^t bleiben zu lassen, als sie bisher waren; oder sie zu besseren Bürgern der Welt zu machen — noch wählen wol len?« Zugleich stellt Dohm den wahrhaft staatlichen Gesichtspunkt hin, wenn er sagt: »Unseren festgegründeten Staaten muß jeder Bürger willkommen sein, der die Gesetze beobachtet, und durch seinen Fleiß den Reichthum des Staates vermehrt; sic dürfen nicht wie die zuerst durch Gewalt errichteten Herrschaften roher Nationen, barbarisch und furchtsam zugleich, die Fremden verbannen oder unterdrücken. Keiner ist bei ihnen des Rechtes des Bürgers unwürdig als der Verbrecher, und derjenige, der ungesellige Vergehungen sich erlaubt hält ober die Verfolgung anräth. Die verschiedensten Grundsätze über die Glückseligkeit jenes Lebens hindern die Einheit der Gesinnungen über die Pflichten dieses gegen den Staat und die.Ausübung derselben nicht. Der Genuß der Freiheit in Absicht jener mir eigenen Einsichten folgen zu dürfen, macht dem Bürger den Staat, der ihn gestattet, noch lieber und zugleich alle Pfeile der Schwärmerei stumpf. Bei der größten Mannigfaltigkeit der religiösen Gesellschaft ist von den Vorurtheilen jeder für den Staat am wenigsten zu besorgen; und eS wird den geheiligten Lehren immer am schwersten gelingen, ihren Verehrern ausschließliche Grundsätze cinzuflößcn, wenn der Staat sie alle mit gleich unparteiischer Liebe umfaßt, wenn sie der Vorthcile der bürgerlichen Gesellschaft ganz genießcn können, ohne den Glauben ihrer Väter verleugnen zu dürfen.« Dohm kämpft für die vollkommene Emanzipation der Juden, er will, daß man ihnen den Genuß aller bürgerlichen und politischen Rechte einräume. »Sie sind fähig,« sagt er, »die Pflichten aller anderen Bürger zu erfüllen, und dürfen also auf gleich unparteiische Liebe und Vorsorge des Staates gerechten Anspruch machen. Keine beschimpfende Unterscheidung müßte ferner geduldet, kein Weg des Erwerbs ihnen gesperrt, keine andere als die gemeinen Auflagen von ihnen gefordert werden. Wenn den Juden kein Weg des Erwerbes mehr verschlossen ist, so wird billig ihnen allein auch keiner vor allen übrigen mehr verflachet werden können." Dohm trägt auf Wcgräumung aller Beschränkungen für sie an; er nimmt das Recht und die Verpflichtung zum Kriegsdienste für sie in Anspruch; ja er fordert sogar Zulassung zu öffentlichen Aemtern. »Allerdings," sagt er, »würde man billig den Juden, wenn sie alle Rechte der Bürger genießen sollen, auch nicht verwehren können, sich um die Ehre, dem Staate zu dienen, zu bewerben, und falls ihre Ansprüche durch Fähigkeiten unterstützt würden, auch zu denselben zuzulasscn.« Ferner sagt er: »Sie werden, wenn man ihnen vollkommenen Genuß dex Rechte der Menschheit bewilligt, von den übrigen Bürgern des Staates nicht mehr getrennt sein, als eine Stadt oder Gemeine, welche nach besonderen Statuten lebt." (Also keine Korporationen!) Hienach werden wir wohl die »Staatszeitung" einstweilen beim 18ten Jahrhunderte in die Schule schicken können.« An gekommen: Geiger, der Hamburger Tcmpelstreit. Wegen Mangels an Raum folgt der Artikel aus Holstein erst in der nächsten Nummer. Truck und Verlag von F. Schuster in Hcrsfrld.

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