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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1842-07-17 · Heft 29 (17.7.1842) · page 4

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 29 (17.7.1842)
Date
1842-07-17
Page
– (sequence 4)
Language
German
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118 Speisegesetze hinaussetzen, nimmt aber täglich, selbst in den Landgemeinden zu und wird durch ein freisinniges Gesetz (nicht durch ein ausschließendes, wie das beabsichtigte preußische) in noch viel höherem Grade gefördert.) „Ein Siebcntheil der preußischen Aerzte gehört zu den jüdischen Glaubensgenossen. Eine vollständige Gleichstellung in politischen und bürgerlichen Rechten würde demnach ein Andringen der Juden zu den höheren Stellungen im bürgerlichen Leben zur Folge haben, und die Bitterkeit, welche dieses Andringen schon jetzt erzeugt, würde sich dann zu einer solchen Kraft steigern, daß die Macht der öffentlichen Meinung die Juden weit empfindlicher treffen würde, als die gesetzlichen Beschränkungen, welche die Regierung bis jetzt noch bestehen ließ." (Welch ein Trugschluß'. Daß so viele Juden sich bisher der Arzneiwissenschaft widmeten, lag eben daran, weil sie von einer jeden anderen höheren Wirksamkeit ausgeschlossen waren. Und liegt cs, wenn wirklich davon nachtheilige Folgen für das Gemeinwesen zu fürchten wären, nicht in den Händen der Regierung, das etwaige Andringcn der Juden zu den öffentlichen Acmtern dadurch wirkungslos zu machen, daß sie diese Aemtcr nicht in unverhältnißmäßiger Anzahl ihnen übertrage?) Wenden wir uns jedoch von diesem trüben, befangenen Geiste, wie er leider zu oft bei Beurtheilung unserer Sache hervortritt, weg und erfreulicheren Erscheinungen des Tages zu. In Frankreich, das, man mag auch noch so sehr über den Ungestüm und die Unbeständigkeit seines Volkes klagen, daß das Höchste und Heiligste, die Sache der Gewissens- und Religions-Freiheit längst zur glorreichsten Verwirklichung gebracht hat, sorgt auch die Regierung für die Kosten des jüdischen Cultus auf die gerechteste und grvßsinnigstc Weise. In dem der Deputirtenkammer vorgelcgtcn Gesetzentwurf für 1843 verlangte das Ministerium für den israelitischen Cultus eine Vermehrung von 5000 Franken zur Tilgung der aus der Synagoge von Paris lastenden Schulden. In Bernburg ist durch die Bemühungen des wackeren Landesrabbinen Dr. Herxheim er an die Stelle der bisher üblichen, das religiöse und moralische Gefühl des schwörenden Israeliten verletzenden mittelalterlichen Eidesformel nachstehende einfache getreten: „Vor Gott, dem Allwissenden und Allgcrechten, dessen Fluch über den Meineidigen kommt, und nach der Meinung und dem Sinne des Richters schwöre ich, von ganzem Herzen, ohne Arglist und Vorbehalt, daß re.« „So wahr mir Gott, Adonai Elohim helfe, Amen!" In Breslau hat sich ein jüdischer Lese-Verein gebildet, dem der Kommcrzicnrath Fränkcl drei schöne geräumige Stuben in dem von ihm erbauten großen Hospitale als Lokal bewilligt hat. Man findet dort nicht nur die neuesten jüdischen Zeitschriften, sondern auch eine gute Auswahl der übrigen Brochüren und Flugschriften - Literatur. Große Bewegung ist unter den Juden der Provinz Posen. Die dortige Regierung hat ein Rescript an die Landräthe erlaßen, worin u. A. folgendes verkömmt: Druck und Verlag von F, Es liegt im wesentlichen Interesse des Staates, dafür zu sorgen daß den Juden die Möglichkeit eines geordneten, den Zweck religiöser Erbauung entsprechenden Cultus und einer gehörigen Beaufsichtigung desselben und der Cultusbeamten gegeben wird, daß ferner Rabbiner herangebildet werden, die die Bildung der heutigen Zeit in sich ausgenommen haben,- welche so das Mittel werden, sie aus dem Aberglauben und der religiösen Beschränktheit einer längst vergangenen Zeit herauszuzichen, und sie damit den Vorstellungen christlicher Religiösität und Sitte zugänglich zu machen ohne daß der jüdische Aberglaube in gänzlichen Unglauben und flachen Materialismus übcrschlägt, daß endlich eine gehörig beaufsichtigte religiöse Judenbildung in den jüdischen Gemeinden Eingang finde. Vorschläge, die aus Befriedigung des oben erwähnten Bedürfnisses hinzkclcn, lassen sich nicht füglich machen, ohne die Betheiligten selbst anzuhören. Wir beauftragen die Herren Landräthe daher, einige aufgeklärte, durch Bildung und Sitte über ihre Glaubensgenossen hervorragende Juden mit ihren Ansichten und Wünschen über den vorstehend beregtcn Gegenstand zu hören, und uns die wo möglich schriftlich abzugebende Aeußerung derselben vorzulegcn. Sollte vielleicht in der einen oder anderen Korporation ein Rabbiner vorhanden sein, der gleiches Vertrauen verdient, so ist auch dessen gutachtliche Aeußerung uns einzureichen. Wie man hört, sollen die eingegangenen Gutachten sich im Sinne des Fortschrittes äußern. Möge dieses auch bei dem nun zu erwartendem Gesetze der Fall sein! Das israelitische Konsistorium in Straßburg muß ein großes Vertrauen zu dem Mitgefühle seiner Pftegbefohlenen haben, wenn cs an die Rabbinen und Synagogen - Vorsteher folgendes Schreiben erlaßen konnte: „Sehr theure Brüder! Sie empfangen mit diesem Umschreiben die Mitthcilung eines Briefes, welcher uns von den Civil- und israelitischen Behörden von Oran (Afrika) ist übersandt worden; es ist daraus zu ersehen daß unsere Brüder von Tlemcen und Maseara, nachdem sie durch die gehässige Tyrannei Abd-el-Kaders verfolgt und geplündert worden, durch das Schwert der verbündeten Araber, welche in ihnen eine feindliche Horde zu erblicken glaubten, grausam daniedergemctzelt worden sind. Rur zu spät erkannte man erst, daß man gegen friedliche und unbewaffnete Leute sich erbittere, nnd unglücklicherweise hat das Gemetzel erst aufgehört, nachdem das Blut in großen Strömen geflossen war. Viertausend Israeliten, traurige Ueberreste dieser früher glücklichen und wohlhabenden Bevölkerung, sind endlich zu Orqn unter der väterlichen Beschützung der französischen Behörden angekommen. Aber sie sind in Traurigkeit versetzt und gebeugt unter der Last der schrecklichsten Armuth. Da Nächstenliebe die erste Pflicht ist, welche unsere heilige Religion uns yorschreiht, so glauben wir gern daß alle unsere Verwalteten das Beispiel der israelitischen Einwohner von Straßburg nachahmcn werden, indem sie unverzüglich in den Gemeinden eine Subscription zum Besten dieser Unglücklichen eröffnen. Die Herren Gemeinde-Rabbiner sind besonders gebeten, unfern Delegirten die Unterstützung ihres geistigen Einflusses zu leihen." Sebuffer in Hersftld.

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