Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 29 (17.7.1842)
- Date
- 1842-07-17
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Der Israelit deS neunzehnten Jahrhunderts. Ein Wochenblatt für die Kemitniß des israelitischen Lebens, besonders in religiös-kirchlicher Beziehung. Herausgegeben. von Dr. M. Heß, k^'.'c>6!>er;oal. Wnmarschem vand-Ravbinen;« Stavt-Lengsscld, der Eisenach. SS. Sonntag, den 17.1843. in. Jahrgang. Motto: Entschieden, freisinnig, muthvoll und wahr. Die RabbinatS-^tngetegenheit in BreSlan. (Schluß von Nr. 28.) Die Erklärung Tiktins, daß die Anstellung eines Gemeinderedners eine Neuerung sei, die sich mit den Prinzipien der israelitischen Religion nicht vertrage, blieb natürlich unbeachtet, vielmehr siel die Wahl mit 56 Stimmen unter 57 auf vr. Geiger und ward auch höchsten Orts bestätigt. Jetzt erhob Tiktin seine Opposition und erklärte, „er erkenne den neuen Beamten als Mitglied des Rabbinats - Collegiums nicht an, und werde auch nie mit ihm gemeinschaftlich eine rabbinische Funktion verrichten." Alle Bemühungen des Ober - Vorsteher - Collegiums, ihn von diesem Entschlüsse abzubringen, blieben ohne Erfolg; vielmehr zog derselbe es vor, alle seit 1840 vorgekommenen Ehescheidungen und Chaligas in einem benachbarten Orte vorzunehmen. Ein kleiner obscurer Theil der Gemeinde suchte noch den Frieden um seden Preis zu Hintertreiben und die Kluft zwischen beiden Rabbinen durch Schmähungen und Verketzerten zu erweitern. Dazu trugen noch besonders die jüngsten gottesdienstlichen Vorträge des Rabbiners Tiktin, sowie seine auf dem Friedhöfe gehaltene Leichenrede, welche den Charakter einer jeden Rücksicht überschreitenden Polemik angenommen hatten, bei, so daß das Ober-Vorsteher-Collegium, um Ruhe und Frieden in der Gemeinde herzustellen, sich in die Nothwendigkeit versetzt sah, den Rabbiner Tiktin von seinem Amt zu suspendiren, eine Maßregel, die es einstimmig beschloß, und mit welcher es, nachdem jener auch die letzte Aufforderung, der statuarischen Bestimmung über das Bestehen eines Rabbinats- Collegiums nachzukommen, unbeachtet gelassen, die Erklärung verband, daß Tiktin sich des Dienstverhältnisses zu derGemeinde freiwillig begeben, woraus denn für die Vertretung die Nothwendigkeit erwachse, denselben nicht ferner als Rabbiner der Gemeinde zu betrachten. Dieses das Wesentliche des vom Ober - Vorsteher- Collegium veröffentlichten Berichtes. Wir haben letzteren selbst mit Aufmerksamkeit gelesen, und können es nicht verhehlen, daß uns seine Fassung in einer sehr wichtigen Beziehung nicht genügt hat. Es muß nämlich bei der Sache, welche die Parthei des Fortschrittes unter uns vertritt, die Wahrheit, die reinste, lauterste Wahrheit, das wichtigste und heiligste sein. Wollen wir ja nur Wahrheit, sittliche Würde, achte religiöse Gesinnung, gegenüber der Lüge, der Gesinnungslosigkeit, der Heuchelei und des Formglaubens der starren Rabbaniten. Darum meine Lieben!' kein Mittel, was im Entferntesten von der Wahrheit abweicht, kein Weg, der nicht gerecht und würdig ist, der auf unsere reine, heilige Sache irgend ein trübes Licht werfen könnte. Demnach mußten die für den Fortschritt so rüstig kämpfenden Vertreter der Gemeinde in Breslau in dem Berichte an ihre Mitbürger die Geschichte der Rabbinatsangelegenheit so darstellen, daß die Darstellung innere, sittli che Wahr-