Mannheim
Compact Memory

Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1842-06-19 · Heft 25 (19.6.1842) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 25 (19.6.1842)
Date
1842-06-19
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2566751-2566802-2566828--0377-2568005
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

109 Daher ist ln jenem Schreiben von Maßregeln die Rede, durch welche die den Juden auferlegten Beschränkungen aufgehoben werden, insbesondere ihnen im Gemcindevcrbande mit Christen die Wahrnehmung ihrer Interessen mehr gesichert, in der Besorgung ihrer eigenen Angelegenheiten durch Bildung von Korporationen eine größere Selbstständigkeit und Autorität ringeräumt, und im Allgemeinen die Gelegenheit erweitert werden soll, ihre Kräfte und Fähigkeiten für sich und die Christen, unter denen sie leben, benutzen zu können. Wahrlich eine glückliche Zukunft eröffnet sich den Juden im preußischen Staate! Denn während durch Bildung von Korporationen den jüdischen Gemeinden die Rechte moralischer Personen gewährt werden, kann doch wol die Erweiterung der Gelegenheit, ihre Kräfte und Fähigkeiten zu benutzen, nichts anderes bedeuten als die Gicichstellung mit jedem anderen Staatsbürger in der Wahl seines Berufes und in der Zulassung zu jeder erwählten Beschäftigung. Wir müssen daher offen gestehen, daß wir das nicht verstehen, was in jenem Schreiben von der Nothwendigkeit gesagt wird, die Gewährung alles dessen an die Bedingungen zu knüpfen, die in dem Wesen eines christlichen Staates beruhen, nach welchem es nicht zulaßig ist, den Juden irgend eine obrigkeitliche Gewalt über Christen cinzuräumen, oder Rechte zu bewilligen, welche das christlicke Gemeinwesen beeinträchtigen könnten. Was ist denn das Wesen des christlichen Staates? Bezweckt der christliche Staat nichts anderes als der Staat überhaupt, nämlich die höchstmögliche sittlich - intellektuelle Entwickelung des Menschen, warum soll dann der Jude dieser Ausgabe nicht ebenso fähig/ ebenso würdig sein wie jeder Andere? Warum soll er nicht obrigkeitliche Gewalt besitzen, wenn er durch Bildung und Gesinnung sich ihrer würdig zeigt? Ist er nicht für die Idee des Rechtes ebenso empfänglich wie jeder andere Sterbliche? Was können cs daher für Rechte des Juden sein, durch deren Bewilligung das christliche Gemeinwesen beeinträchtigt wird? Wird denn mJFrankreich, in Belgien und Holland durch die vollständige Emanzipation der Juden das christliche Gemeinwesen beeinträchtigt? Was in dem ministeriellen Antwortschreiben von dem F-sthalten der Rechte der Christen gesagt wird in Bezug auf die Aufhebung jener Beschränkungen der Juden, muß daher in dem edelsten und freiesten Sinne aufgcfaßt und ausgelcgr werden. Wenn also hier von Rechten der Christen die Rede ist, so können wir darunter kein anderes Recht verstehen, als das Recht, alle Menschen zu lieben, und alle Menschen als seine Brüder anzusehen und zu behandeln, was zuweilen von anderen Religionen untersagt wird. Von besonderen politischen Rechten der Christen, das müssen wir bekennen, haben wir aber keine Vorstellung. Auf der anderen Seite entzieht man aber auch immer mit der Pflicht den Anspruch auf ein Recht, daher nicht die Absicht zu verkennen ist, die der Aufhebung der Militärpflicht der Juden zum Grunde liegt. Das Wohl des Staates kann nur gedeihen, wenn alle Mitglieder desselben nicht nur durch gleiche Pflichten, sondern auch durch gleiche Rechte mit ihm innig verbunden sind; nur dann ist der Staat wahrhaft ein Ganzes, in welchem jeder sein Einzeln-Interesse mit Freuden dem allgemeinen Interesse unterordnct. Daher dürfen wir wol von der Weisheit unseres Königs hoffen, daß bald auch bei uns der Grundsatz Anerkennung finden werde: der christliche Staat sucht seine Ehre darin, durch völlige Emanzipation der Juden das Prinzip der Gleichheit aller Menschen anzuerkcnnen. Oben erwähntes Rescript lautet also: „Des Königs Majestät haben aus Ihrer an mich zur Bescheidung abgegebenen Immediateingabe vom 4. März «: ersehen, zu welchen Besorgnissen die großentheils unrichtige Auffassung der dem königl. Staatsministcrium zur nähern Erwägung gestellten, die Verhältnisse der Juden betreffenden Gesichtspunkte Veranlassung gegeben hat. Im allerhöchstdm Auftrag eröffne ich Ihnen deshalb, daß es ganz eigentlich in der Allerhöchsten Absicht liegt, Maßregeln zu ergreifen, durch welche die den Juden auferlegten Beschränkungen aufgehoben werden, besonders ihnen im Gemcindeverbande mit Christen die Wahrnehmung ihrer Interessen mehr gesichert, in der Besorgung ihrer eigenen Angelegenheiten durch Bildung von Corpvrationeu eine größere Selbstständigkeit und Autorität eingcraumt und im Allgemeinen die Gelegenheit erweitert wird, ihre Kräfte und Fähigkeiten für sich und die Christen, unter denen sie leben, benutzen zu können. Sc. Maj. erachten aber für nothwendig, daß die Gewährung alles Dessen an die Bedingungen geknüpft werde, die in dem Wesen eines christlichen Staates beruhen, nach welchem es nicht zulässig ist, den Inden irgend eine obrigkeitliche Gewalt über Christen crnzuräumen, oder Rechte zu bewilligen, welche das christliche Gemeinwesen becinträchtigen können. Die Feschalrung dieser Rechte der Christen müsse daher der Aufhebung jener Beschränkungen die Wage halten, beides könne nur vereint bestehen und nicht von einander getrennt werden. Mit der Aufhebung der Militärpflicht der Juden würde denselben nichts genommen werden, da ihnen der freiwillige Eintritt in den Militärdienst gestattet bliebe. Jedenfalls möchten aber die Juden die Resultate der angeordneten Bcrathungen ruhig erwarten und könnten sie dabei vertrauen, daß ihnen jede mit hobern und allgemeinen Interessen vereinbare Verbesserung ihres Zustandes nicht versagt werden wird." Berlin, den 5. Mai 1842. Der Minister des Innern und der Polizei (Gez.) v. Rochow. Sehr rühmlich ist das seltene Beispiel der kleinen Gemeinde in Iba (in Kurhessen). Nicht nur hat sie die feierlichste Stille und Ordnung beim Gebete eingeführt, sondern auch einen ordentlichen vierstimmigen Chor errichtet, und selbst die älteren Gemcindeglieder nehmen mit vielem Ernste Theil an dem Gesänge. Besonders angelegentlich um Hebung des Cultus ließ es sich der Gemeindc-Aelteste Eliel sein. In Marseille ist zum Passahfcste die erste öffentliche Confirmation auf sehr feierliche Weise eingeführt worden. Angekommen: Sommerfeld, das Leben der Patriarchen. i'nd Verlag von F. Schuster in Hersselc.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.