Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 18 (1.5.1842)
- Date
- 1842-05-01
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2566751-2566802-2566821--0339-2567960- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
&et Israelit des neunzehnten Jahrhunderts. Ein Wochenblatt für die Kenntniß des israelitischen Lebens, besonders in religiös-kirchlicher Beziehung. Herausgegeben von Dr. M. Heß, @rc§it:r;eiil. Wciu'.arschcm VaitDIXaDLuttcu;u c?tact l'eu^'ctS, bei Eisenach. Rr. 18. Sonntag, den I. Mai 1842. in. Jahrgang. Jlotto: Eittschiedcn, freifnuüg, mutbsoll und wahr. Das Gutachten -es Oberrabbinen Dr. Frankel iu Dresden wider das Hamburger Gebetbuch. Schon vor längerer Zeit schrieb man uns von Hamburg, es sei nun auch ein Gutachten gegen das Gebetbuch des Tempels bei der Direcrion desselben eingegangen, das den Oberrabbinen Dr. Frankel in Dresden zum Verfasser habe. Hr. Frankel, fügte man hinzu, stehe, wie diejenigen, welche ihn genau kennen, behaupten, für seine Person ganz außerhalb des rabbinischen Judenthums, und man könne sich daher sein Auftreten nicht anders erklären, als daß er, im Verdruß über den Leipziger Tem pel, der seinem Lieblingsplane, in Leipzig eine allgemeine Synagoge zu errichten, hinderlich wäre, gegen den Hamburger Tempel selbst, von welchem jener gewissermaßen ein Filial bilde, eingenommen sei. Wir mochten weder jener Nachricht, noch viel weniger dem Motive, das man ihr unterlegte, Glauben beimessen; waren aber um so mehr überrascht, als wir nicht nur das Gutachten vor uns sahen, sondern dasselbe noch viel anmaßender und harter fanden, als die berüchtigte Bernayssche Erklärung. Nachdem Hr. Frankel einen hohen Anlauf genommen, und von vorn herein als Grundsatz hinstellt, was dem Gemüthe zu seiner Erhebung, zu seiner Anhänglichkeit an Gott, zu der Leiden und Widerwärtigkeiten besiegenden Hingebung Noth thue, dieses sei das wahrhaft Gebotene, spreche auch keine Regel und Satzung dafür, und würde z. B. das Volk das hebräische Gebet zurückweisen, würde es weder an seiner Form, noch an seinem Inhalte mehr Gefallen finden, dann müsfe ihm Anderes und wenn auch vor der frühesten Mischnah diese Gebete anempfohlen waren, gegeben werden, scheut er sich doch nicht von dem Geberbuche des Hamburger Tempels zu behaupten, daß ein Dreifaches an ihm vermißt werde: das wissenschaftliche Prinzip, der heilige, Reformirungen solcher Art nothwendige Ernst, das Eingehen in das Gemüth und seine Forderungen. Sehen wir, wie Hr. Frankel diese Behauptung zu begründen sucht. Es sind da vorzüglich folgende Punkte, die er heraushebt: In nsn sei, unter Berufung auf ältere Autoritäten das 'ci rrrcyn r\s* zicrn weggelassen, aber da harte auch das n:*inm rc. Wegfällen müssen. (Warum aber dieses, da nur das Zusatz ist, und die Festgebete der älteren Sidurs das prinm haben, und doch mit dem ^27 1^2'schließen?) Als uralte Formel hätte das rsn H2X Metben müssen. (Allein dasselbe ist, wie Hr. F. weiß, ein alter, aber doch immer ein Zusatz zu dem , kör dessen Weglassung schon die Aeußerung Maimonides Tphhilah 9, 7. (Berachoth Fol. 33) spricht). Die er1?'" rou hätte allgemein mit CWT7 rtPUf endigen sollen, und in snjro stets die Uebersetzung für np’i' rCD Diir beibehalten werden müssen. (Allein Ersteres hat keinen Grund, findet sich auch so in allen