Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 7 (13.2.1842)
- Date
- 1842-02-13
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Zsraelit VeS neunzehnten Jahrhunderts. Ein Wochenblatt für -ieKermtniß des israelitischen Lebens, besonders in religiös-kirchlicher Beziehung. Herausgegeben von Vr. M. Heß, Großher;ogl. Wcimarschen Land-Rabbinen;n Stavt LenzS'cld, bei Eisen.'.ch. Skr. Sonntag, den 13 Uebruae 1842. 111 .Jahrgang. Motto: Entschieden, freisinnig, muthvoll und wahr. Das neue Gebetbuch u. seine Verketzerung. Auszug aus einem größern Manuscript, als eine Schrift für das Volk von Br. Gotthold Salomon. Hamburg bei V. S. Berendsohn. 1841. Nachdem wir in 2 dieser Blätter die Aufmerksamkeit unserer Leser auf das neue Hamburger Gebetbuch und das Jnterdict des Herrn Bernays gerichtet hatten, können wir sie schon heute mit einer Schrift bekannt machen, die direct gegen dieses Jnterdict auftritt und einen Mann zum Verfasser hat, der am ersten berechtigt war, den Ausspruch des Hrn. Bernays einer öffentlichen Prüfung zu unterstellen. Nachdem der Verfasser erwähnt, daß die zweite Auflage des Gebetbuches im Hamburger Tempel dadurch, daß sie auch den häuslichen Gottesdienst berücksichtige, die PnorPplDS hinzufüge und sich nicht mehr auf die Sabbath- und Festtage allein beschranke, allerdings eine verbesserte genannt werden müsse, geht er auf die Bernaysische Bekanntmachung über und hebt als die drei Hauptanklagepunkte derselben hervor, daß das neue Gebetbuch die Stellen über rbm (Erlösung) rwD (Messias) und rrnn (Auferstehung) verstümmle oder auslasse. — Zur Entkräftung dieser Verleumdung führt der Verfasser all' die Stellen (und es sind deren sehr viele) an, in welchen diese drei Gegenstände mit den unzweideutigsten Ausdrücken, ja ganz so, wie das gewöhnliche Gebetbuch sie enthalt, genannt werden, und schließt mit der Bemerkung: „Daß demnach das Gebetbuch in seiner alten und neuen Gestalt auf jüdischisraelitischem Boden wurzele, allen Anforderungen .des mosaisch-rabbinischen Judenthums entspreche, und weder mit der Lehre der Mischna und des Talmuds, noch mit der irgend eines unserer recipirten Gesetzbücher im Widerspruch stehe." Den zweiten Theil der Schrift eröffnet die Bernaysische Verleumdung, daß es bisher keinem Juden in den Sinn, gekommen, sein pflichtmäßiges Gebet rnin r.'rsn ans jenem Buche zu beten. Hierauf erwiedert der Verfasier: „aber ist es denn denkbar, ist es glaublich, daß die vielen so höchst achtbaren Personen, die sich bei den gottesdienstlichen Versammlungen in Hamburg und Leipzig *) und wo es sonst *) In dieser Stadt war Referent Augemeuge und er und Hunderte mit ihm können versichern, daß an dem letzten Vcrsöhnungstage der Leipnger Tempel sich so anfüllte, daß sehr viele gar nicht mehr eingelassen werden konnten, und daß unter den Anwesenden aus den verschiedensten Gemein» den Europas ein Ernst, eine Andacht, eine Frömmigkeit herrschte, wie gewiß in keiner andern Synagoge. Liese That, fache allein schlägt jedwede Verdächtigung dieser gotteSdienft« lichen Anstalt nieder.