Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 2 (1840-1841)
- Issue
- Heft 48 (26.9.1841)
- Date
- 1841-09-26
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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mus gelten, da sie sowohl einen universellen Eharacter hat, für die ganze Menschheit gegeben ist, als auch die sichtbaren Lebenszustände umfaßt, sie vergeistigt und vergöttlicht; Tugend und Frömmigkeit, wie Glückseligkeit und Wohlfahrt des Menschen, des Staatsbürgers sind hier nicht zwei verschiedene Elemente, zwei Gegensätze des Lebens, die sich widersprechen, sondern zwei Seiten, die sich ergänzen, durchdringen; das Geistige, die Idee soll das Leibliche, das Materielle verkläre, und mngekehrt wieder seine Realität, seine Ergänzung erhalten durch dieses; der Mensch sott fromm und tugendhaft, aber auch frei und glücklich werden. Diese Idee mußte durch Veranstaltung der göttlichen Wclterziehung zuerst dem Volke der Israeliten aufgehen, da dieses zuerst reif dafür war, da seine Erzväter sich schon früh der bloßen Naturanschauung des Atterthums entwunden, und ihr Gemüth dem unsichtbaren Gott des Lebens, dein Herrn des Himmels und der Erde zugewondet hatten. Nachdem aber auch die übrigen Völker zur Aufnahme jener Idee reif geworden waren, nachdem die bis zur höchsten Spitze getriebene Aeußerlichkeit wieder zu sinken ansing, und die Welt nach Einheit, nach Erlösung sich sehnte, da fände jenes Volk, in dem das einheitlich - Göttliche zuerst zum Bewußtsein gekommen, seinen letzten Sprößling aus, damit er auch den übrigen Völkern den Gott des Erbarmens und der Liebe verkündete, auch sie zur Versöhnimg mit ihm, zur Herrschaft über die einseitige Acußcrlichkcit führte. — Was nun bei dem israelitischen Volke nach dem Untergänge seiner äußeren Herrlichkeit geschehen war, das trat fegt bei der Christenheit ein; in dem aü^ukb' haften Bewußtsein ihrer früheren Sündhaftigkeit, ihrer einseitig-sinnlichen Richtung, kehrte sie sich gleichfalls ganz dem stillen Reiche des Geistes zu, lebte sie ein rein inneres nnd beschauliches Leben. Und auch hier war diese Richtung nothwendig, auch hier war sie in den Händen der göttlichen Vorsehung das Mittel, den religiösen Fond der Menschheit zu erhalten. Die tiefe Innerlichkeit des Mittelalters, das schwärmerische und beschauliche religiöse Bewußtsein, waren allein geeignet, die sinnlichrohe Masse zu zähmen, und auch die Barbaren dem Schooße des Christenchums zuzuführcn. — Nachdem je# dock» die Barbarei vorüber war, nachdem die Wissenschaft uud die Kunst eine edlere Gesittung erzeugt hatte, näherte der menschliche Geist sich wieder seiner wahren Freiheit, suchte er in der Reformation sich von der einseitigen Innerlichkeit, von den Anmaßungen der Kirche urw der von ihr geforderten blinden Autorität zu emancipiren. Diese innere Freiheit, dieses dem Geiste eingerämnte Recht, im Gebiete seiner religiösen Ansichten «ud Handlungeu sich frei und selbstständig zu bewegen, mußte später dir äußere erzeugen, mußte die Ueberzrugung Hervorrufen, daß auch im Staate m'cht die bLindr Autorität, sondern das Gesetz, das in dem freien und selbststäudigrn Bewußtsein des Volkes I wurzelnde Gesetz regieren müsse. Dieser Anspruch trat j in der englischen, amerikanischen und französifchen Revo- | lntion, sowie in den constitutionellen Bestrebungen der neuen Zeit hervor. Aber noch ist die Versöhnung nicht errungen, noch harret die Menschheit ihrer völligen Erlöftmg entgegen, noch sind die Gegensätze nicht vereinigt, noch strebct Acußeres und Inneres feindlich gegeneinander; Kirche und Staat befehden und bekämpfen sich, und selbst der letztere, nicht die Moral, nicht die Religion überhaupt, sondern einen besonder» Glauben, eine besondere Confession vertretend, ruft in seiner eigenen Mitte einen solchen Gegensatz hervor. Wo ist also da Hülfe zu finden? In nichts Anderem, als in der gänzlichen und wahrhaften Vermittelung, in der ächten Theokratie, wie sie Mosis Gesetz hat Herstellen wollen. Schon Mendelssohn begriff dieselbe, indem er ausrief:*) „Staat und Religion war in dieser ursprünglichen Verfassung nicht vereinigt, sondern eins." Das ist auch die beste Verfassung, die Theokratie im wahren Sinne, da ist Aeußcres und Inneres nicht mehr getrennt, da gicbt cs keine Kirche gegenüber dem Staat, da steht nicht die Confession über der Religion, sondern da nimmt der Staat Alles frei und friedlich in sich ans, sorget und wachet sowohl über das leibliche, als über das geistige Wohl seiner Untcrthancn, über ihre irdischen, wie über ihre himmlischen Interessen, ohne Unterschied der Person, der Herkunft, des Standes, des Glaubens, der Confession. Dieses Ziel zn verwirklichen, trachtet Alle ihr Edlen und Hochbegeisterten, kämpfet nnd ringet alle, damit das, was einst jener erste göttliche Gesetzgeber für sein Volk hat erstrebt, Eigenthum werde aller Glieder der Menschheit, daß alle in der Tugend frei und in der Freiheit glücklich und in dem Glücke selig und gottergeben werden, daß schon auf Erden der Ewige einig werde und sein Name einig. Geschichte des Tages. Wir entnehmen einer neu erschienenen Schrift folgende interessante Betrachtung, obgleich wir Einzelnes darin nicht billigen können. „Die Wichtigkeit der französischen Revolution für die GcifteSfteihcit, der innige Zusammenhang der Emanzipation der Sitten mit lener des Geistes, ist noch von einer andern Seite zu beleuchten. Seit der französifchen Revolution erst wird die „Emanzipation der Juden" allgemein und nachdrücklich verlangt. Nun ist es kaum nöthig diese Aufforderung des 19. Jahrhunderts zu erläutern. Die „Emanzipation der Juden» ist ein integrirendes Moment der Emanzipation des Geistes. Obgleich nun die Emanzipation des Geistes schon mit der deutschen Reformation begon- *) Jerusalem S. 116.