Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 2 (1840-1841)
- Issue
- Heft 46 (5.9.1841)
- Date
- 1841-09-05
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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184 frommen Lebenswandel, wie unsere heiligen Schriften ihn darstellen — dadurch werden die Unserigen zu gediegenen Menschen und Gottgläubigen Israeliten erzogen und geläutert. Dadurch werden sie mäßig und in der Mäßigkeit stark; dadurch werden sie genügsam und in der Genügsamkeit reich; dadurch werden sie an Herz und Seele groß und in dieser Größe ragt ihr Haupt in die Höhe und ihr Fuß steht fest und wankt nicht; dadurch werden sie bescheiden und anspruchlos, fordern wenig, leisten viel und werden brauchbar und passend für alle Verhältnisse und Lagen, wohin Gott sie stellt und wohin Gott sie ruft — überall wirken sie heilsam für Gott und mit Gott. ' Aus dem Elsaß wird geklagt, daß der Grad der sittlichen Entwickelung dort ein weit geringerer sei, als jenseits des Rheines, und daß die Schuld hieran der vernachlässigte Volksunterricht sei. Doch biete das Centralconsistorium Alles auf, um das israelitische Erziehungswcsen zu heben, und besondere Verdienste erwerbe sich hierbei der Rector der Universität Sttaßburg durch Abfassung trefflicher Lehrbücher, von welchen nächstens eine deutsche Uebersetzung erscheinen werde. Gleiche Ehre gebührt einem ausgezeichneten Engländer, einem Hrn. O'Brien in London, der es unternommen, das englische Volk auf die Bahn der brüderlichen Liebe und Duldung zu lenken. Zu diesem Behufe hat er bereits mehrere öffentliche Vorlesungen gehalten, in welcher er die im Parlament vorgekommencn engherzigen Ansichten wegen der Gleichstellung der Israeliten zu entkräften, hingegen die freisinnigen von Lord John Rüssel in das verdiente glänzende Licht darzustellen suchte. Im Herzogthume Nassau geht es ebenfalls mit der Verbesserung der inneren und äußeren Verhältnisse der Israeliten vorwärts. Die Armenkassen sollen künftig für die christliche und jüdische Confession vereinigt, die Israeliten, welche sich bürgerlichen Gewerben widmen, hinsichtlich ihrer Aufnahme gleich den christlichen Unterthanen behandelt, und Schul- und Synagogenbezirke für israelitische Religionslehrer und Prediger gebildet werden. Von Berlin aus läßt sich wieder eine Stimme vernehmen, die die Bildung eines deutschen Vereins (nach Art der Sanhedrin) zur Berathung über die uns Noth thucnden Verbesserungen in Vorschlag bringt. Wir werden nächstens ausführlich auf diesen Gegenstand zurückkommen. Selten mag aber folgendes Beispiel sein: In einem unweit von Heidelberg gelegenen Orte erkrankte ein Israelit, nicht-durch wissenschaftliche Bildung hochgestellt, sondern einzig und allein durch biederes Betragen, Wohlthätigkcit und Menschenfreundlichkeit gegen Jedermann und durch strenge Frömmigkeit. Des Sonntags darauf wurde sowohl in der katholischen, als in der evangelischen Ortskirche für den Erkrankten gebetet, wobei beide Kirchen von Andächtigen angefüllt waren. — Wo solche Humanität unter Christen lebt, muß sie die milde Gesinnung der Israeliten noch höher steigern. Einen Beleg hiezu gibt der Rabbiner Fürst in Heidelberg. Obgleich sonst streng orthodox, dringt er doch öffentlich darauf, daß alle Stellen in den Gebeten, die ihre Entstehung den grausamen Judenverfolgungen des Mittelalters verdanken, gestrichen, oder abgeändcrt werden. Zunz über die Rechtsansprüche der Israeliten. Es ist endlich Zeit, daß den Juden in Europa, insonderheit in Deutschland, Recht und Freiheit statt der Rechte und Freiheiten gewährt werde, kein kümmerliches, erniedrigendes Vorrecht, aber ein vollständiges, erhebendes Bürgerthum. Wir haben kein Begehren nach den 'geizig zugemeffenen Rechten, die eine gleiche Anzahl von Unrecht aufwiegt; wir finden kein Behagen an dem nntleidig Zugestandenen, uns ekelt das erschlichene Privilegium an. Tief vor Schaam sollte der erröthen, den die Gunst durch einen Adelsbrief über seine Brüder im Glauben erhebe, während das Gesetz mit brandmarkender Ausschließung ihm seine Stelle nur unter dem geringsten seiner Brüder im Vaterlande zuweist. Nur in gesetzmäßiger, gemeinsamer Anerkennung können wir Befriedigung, in unwiderruflicher Gleichstellung das Ende unseres Schmerzes finden. In der Freiheit aber, die der Hand die Fessel abnimmt, um sie der Zunge anzulegen, in einer Toleranz, welcher unser Verfall, nicht aber unser Fortschritt behagt, in dem Staatsbürgerthum, das Schutz ohne Ehre, Lasten ohne Aussichten bietet, vermisse ich Liebe und Gerechtigkeit, und in den Körper des Staatsverbandes können so schädliche Elemente nur böse Krankheit erzeugen. Nachthcil dem Einzelnen und dem Ganzen. Denn es ist des einzelnen Staatsmitgliedes Wohlergehen und Nützlichkeit lediglich von dem Umfang seiner Befugnisse und. dem Grade der, ihm für leibliches und geistiges Gut gewährten, Sicherheit abhängig. Allein die Summe dieser seiner Glückseligkeit wird verringert, die Wirkung seiner Thätigkeit neutralisirt, wenn er, der Einzelne, als Helot geboren, nicht wegen seiner Individualität, sondern wegen der Gcsammtheit, der er angehört, beeinträchtigt wird, weil ihn die Machthaber, nach einem die Individuen moralisch abschätzenden Tarif, einer minder berechtigten Classe — einer solchen, der sie natürlich selber nicht angehören — zugewiesen haben. Nicht von dem Juden hängt es ab, ob er dem Ganzen schädlich oder nützlich sein müsse, sondern nur von der allgemeinen Civilisation und der diese bestimmenden Gesetzgebung. — Erziehung, Glaubensgemeinschaft und Familienbande sind unantastbares Eigenthum des Einzelnen; sie sind vielleicht ves Juden einziger Besitz, höchstes Lebensglück, und weil er sie nicht mit Füßen tritt, wird er bestraft. — Wer, der das Organ des Gesetzes, d. i. der allgemeinen göttlichen Gerechtigkeit, sein will, darf sich hcrausnehmen, seine individuelle menschliche Ansicht, als Maßstab der Würdigkeit anzulegen, um danach die Glückseligkeit auszutheilen. Nur die Handlungen des Mündigen verdienen die Gunst oder den Zorn des Gesetzes; dann aber war er durch Geburt und Erziehung längst seinem Glauben und seiner Liebe zugewandt, und es ziemt der Macht der Lehre, die ihn gewinnen mochte, nicht, auch noch des schändenden Gesetzes vielschneiviges Schwert in die Waagschale zu werfen. Zu beziehen durch alle Postämter und Buchhandlungen von dem Postamte in Meiningen und der Kcsselring'schen Hofbuchhandlung zu Hildburghausen und Meiningen. Preis, einschließlich des ganzen Porto, 1 Thlr. 16 gr. C. M. od. 3 fl. rhein. jährlich. Druck von Döll und Schäffer in Kassel.