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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1841-04-18 · Heft 27 (18.4.1841) · page 1

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
2 (1840-1841)
Issue
Heft 27 (18.4.1841)
Date
1841-04-18
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Der Israelit des ncunzchnkcn Mörhundcrks. Ein Wochenblatt für die Kenntniß des israelitischen Lebens, besonders in religiös-kirchlicher Beziehung. Herausgegeben von Dr. M. Heß, Land-Rabbineu zu Stadtlengsfeld, im Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach. Nr. 27. Sonntag den L8. April 1841. II. Jahrgang. Motto: Entschieden, freisinnig, muthvoll und wahr. Beweise für die Reformation des Zeremonialgefetzes. *> "®ott bestimmte den ersten Generationen der Menschen Speise aus dem Pflanzenreiche zu ihrer Nahrung (1. Mos. 1, 29); Fleisch durften sie nicht essen; denn dazu war eine ausdrückliche Erlaubniß erforderlich: Noah aber erhielt diese Erlaubniß für sich und für alle folgenden Generationen. Da sehen wir, sagt Rabbi Joseph Albo, daß Gott zur schicklichen Zeit Dinge erlaubt, die vorher verboten waren. Moses gebietet, daß diejenigen, die das Passah- Opfer am 14. des ersten Monats nicht bringen konnten, es am 14. des zweiten Monats bringen sollten; obgleich die heilige Schrift nicht meldet, daß im zweiten Monat irgend ein Wunder zur Befreiung aus der ägyptischen Sklaverei geschehen wäre. Es giebt unstreitig kein Ritualgesetz, worauf der Israelit mehr Wichtigkeit legt als auf die Beschneidung. Schon dem Abraham hat sie Gott geboten, und auf die Unterlassung die fürchterliche Strafe der Abschneidung solcher Person vom Volke gesetzt. Moses kam durch einen Aufschub bei seinem Kinde — denn gänzliche Unterlassung läßt sich von Moses nicht denken — in Lebensgefahr. Die Israeliten beobachten diesen Ritus selbst in ihrem elenden Zustande in Aegypten. Aber siehe! sie gelangen zur Freiheit. — Gott selbst waltet in ihrer Mitte als Gesetzgeber und König; — Moses, sein treuer Diener, wacht mit einem Feuereifer über die pünktlichste Beobachtung der göttlichen Gebote; — und doch! vierzig Jahre lang wird der hochwürdige Ritus der Beschneidung nicht beobachtet! Auch wollen wir noch darauf aufmersam machen, daß Josua die Israeliten am Sabbath um Jericho herumziehen und die Priester auf den Hörnern blasen ließ; daß David die Einrichtung Mofls, welcher zufolge die Leviten in ihrem dreißigsten Lebensjahre zum Dienste des Heiligthums angestellt wurden, abgeändert, und verordnet hat, daß solches fortan in ihrem zwanzigsten Lebensjahre geschehen sollte; daß Salomo mit dem ganzen Volke Israel bei dem vierzehntägigen Einweihungsfeste des Tempels die Vorschriften des Versöhnungstages, der einer von besagten Einweihungstagen war, nach dem Eingeständnis) des Thalmuds nicht beobachteten. Die Autoren des Thalmuds waren ebenfalls von der Veränderlichkeit des Ritualgesetzcs überzeugt, wie dieses schon folgende zwei Beispiele zeigen: Im 2. Mos. 12, 2. ist der ausdrückliche Befehl Gottes, daß der Monat der Befreiung aus Aegypten der erste im Jahre seyn sollte. Allein schon während oder kurz nach der babylonischen Gefangenschaft wurde der siebente Monat als erster angenommen und diese neue Einrichtung wurde von den Synhedrin, von den Autoren des Thalmuds und von den Rabbinen bis auf den heutigen Tag beibehalten. Nach dem mosaischen Gesetze war alle sieben Jahre ein Erlaßjahr, daß nämlich mit dem Eintritt des siebenten Jahres alle Schulden getilgt waren, so daß kein Gläubiger seinen Schuldner zur Bezahlung nöthigen konnte, noch ihn darum mahnen durfte. Hillel, der *) Entnommen einem im Jahre 1823 erschienenen Schristchen.

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