Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 2 (1840-1841)
- Issue
- Heft 22 (7.3.1841)
- Date
- 1841-03-07
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Der Israelit des »cunzcßnkcn tzahrhunhcrks. Cin Wochenblatt für die Kenntniß des israelitischen Lebens, besonders in religiös-kirchlicher Beziehung. Herausgegeben von Di*. M. Heß, Land-Rabbinen zu Stadtlengsfeld, im Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach. Rv. 22. Sonntag den 7. März 1841. II Jahrgang. Motto: Entschieden, freisinnig, muthvoll und wahr. Rabbinenwahl, oder Fehde zwischen ®r. Lo wo sitz und »r Holdheim. (Fortsetzung von Nr. 21.) Den Behauptungen von L owositz stellt nun Holdheim folgende Bemerkungen entgegen: Die Zeitbildung sep weder eine christlich-germanische, noch christlich-europäische, sondern eine allgemeinmenschliche, eines der höchsten Güter des Menschen im gebildeten Zustande, gleichsam das zurückgelegte Kapital der Weltgeschichte, dessen sich der Mensch als solcher nicht zu entäußern vermöge. Sofern es auf die Beurtheilung des Werthes oder Unwerthes eines historischen Factums an sich ankomme, müsse das Factum nach den Begriffen derjenigen Zeit gewürdigt werden, in welcher es geworden; dafern es aber im Verhältniß zu uns betrachtet werde, könne kein anderer Maßstab gelten, als der der gegenwärtigen Zeitbildung. *) Die allgemeine Zeitbildung behaupte übrigens auch in altherkömmlichreligiöser Beziehung ihren Einfluß. So laufe der Streit über die Anwendung der Instrumentalmusik beim Gottesdienste, am Sabbath und an Festtagen, auf die Erwägung hinaus, daß ein rabbinisches Umzäunungsverbot zu Gunsten eines frommen Zweckes beseitigt werden *) Z. B. das Verbot des Haartragens der Frauen, welches in den Begriffen der ftüheren Zeit und der Gesittung des Morgenlandes seinen Grund hatte, jetzt aber als grundlos erscheint. Red. könne (7>12Q mzicO- Nun werde aber dieser Zweck nur von dem unter dem Einfluß der Zeitbildung ausgewachsenen Nabbinen erkannt; nicht aber von den alten, welche es nicht fühlen, daß durch Anwendung der Instrumentalmusik die gottesdienstliche Feier gehoben werde. Endlich müsse es befremden, daß L. in dem christlich-germanischen Princip selber, soweit es vom religiösen Elemente beherrscht werde, keinen Widerspruch mit dem Princip jüdisch-religiöser Satzung sinde, da jenes dem äußerlich-socialen Leben in Bezug auf Genuß weniger Schranken setze, und also auch materiell sich von jenem unterscheide. Halten wir nun diese Bemerkungen mit dem, was L. sagt, zusammen, so werden wir nicht finden, daß derselbe hierdurch aus dem Felde geschlagen worden. Mag es seyn, daß die Zeitrichtung eine allgemein-menschliche, das zurückgelegte Kapital der Weltgeschichte ist, so wird L. immer sagen: diese allgemein-menschliche Ansicht müsse der göttlichen Lehre, die Weltgeschichte der heiligen Geschichte weichen, und das kann er mit Recht, da ja die von ihm ausgestellte göttliche Autorität des thalmudisch-rabbinischen Systems, von H. nicht bestritten wird; er wagt nur, ihm zu sagen, daß einige rabbinische Anordnungen von ihrer Zeit geboten waren; Hr. L. wird ihm dieses auch zugeben. Was ist aber damit gewonnen; diese Anordnungen bilden ja nur den kleinsten Theil des pharisäisch-rabbinischen Systems, und der ganze übrige bleibt also hemmend und störend im Wege, wenn nicht die Grundrichtung jenes Systems bekämpft, wenn nicht die Prinzipien desselben entkräftet werden. Mit dem Einflüsse, welchen die Zeitbildung