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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1841-02-21 · Heft 20 (21.2.1841) · page 1

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
2 (1840-1841)
Issue
Heft 20 (21.2.1841)
Date
1841-02-21
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Der Israelit des ncunzctznkm tzahrhundm-. Ein Wochenblatt für die Kenntniß des israelitischen Lebens, besonders in religiös-kirchlicher Beziehung. Herausgegeben vr. M. Heß, Land-Rabbinen zu Stadtlengsfeld, im Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach. Nr. SO. Sonntag den 21. Februar 1841. LI. Jahrgang. Motto: Entschieden, freisinnig, muthvoll und wahr. rrnnn 'enn Dorsche chaddoroth. oder Entwickelungsgefchichte deS mosaischen Ritualgesetzes, von den ältesten Zeiten dis nach Erscheinung deS Thalmuds. Bon vr. M. Creizenach. (Schluß von Nr. 19.) "Sie soll" (bemerkt unser Verfasser über die Tendenz seiner Schrift) "zeigen, wie sich die Entwickelungs-! geschichte des mosaischen Ritualgesetzes einem unbefange-j neu Leser darstellt, welcher den göttlichen Ursprung der mosaischen Bücher, als ein außer aller Discussion gesetztes Postulat, seiner Prüfung zu Grunde legt und in dem Thalmud selbst sucht, ob dessen Inhalt irgend eine Art von Verbindlichkeit für die Juden haben kann. Sie soll zeigen, daß die Reformation des jüdischen Ritualgesetzes, wie sie von allen helldcnkenden Rabbinen und Laien in den meisten Gemeinden verlangt wird, nichts anderes ist, als die Rückkehr zum mosaischen Gesetze in seiner ursprünglichen Reinheit, die es durch Neologen, welche in den dunkelsten Jahrhunderten gelebt, zum großen Verderben Israels verloren hat. Es ist dahin gekommen, daß der Thalmud die jüdische Religion in den tiefsten und schmählichsten Verfall bringen muß, wenn nicht alle jüdischen Volkslehrer laut erklären, daß sie ihn wohl zweckmäßig benutzen wollen, aber seine Satzungen für bloß menschliche halten, die der Prüfung! und Abänderung unterworfen sind. Zu dieser Ein> sicht führt die Kenntniß der jüdischen Religionsgeschichte unfehlbar." Die Belege zu diesen Bemerkungen enthält nun die Schrift selbst tausendfältig. Wir sind jedoch wegen der engen Grenzen unseres Blattes nur im Stande, die wichtigsten mitzutheilen: „Es findet sich nirgend wo in unfern heiligen Büchern, daß der Tod oder das sittliche Verderben von der Sünde des ersten Menschenpaares herrühren. Eine solche Annahme ist vielmehr dem Geiste der h. S. ganz zuwider und ist erst in den späteren Zeiten verbreitet worden. Die Vorstellungen des Thalmuds vom j Sündenfall sind äußerst schwankend (Sabbath 46, a. dalla bathra 17, a.)." „So viel ist sicher, daß die mosaischen Ritualgesetze den Erzvätern noch nicht bekannt waren, indem diese mehrern derselben entgegen handelten. Abraham gibt zu erkennen, daß er cs für erlaubt halte, eine Schwester von väterlicher Seite zu heirathen; Jacob errichtet eine Standsäule und heirathet zwei Schwestern; Juda verurtheilt Thamar zum Feuertode für eine Sünde, die nach dem mosaischen Gesetze nicht durch Menschen bestraft wird. Wenn dessen ungeachtet die Erzväter unS als Muster der Nachahmung aufgestellt werden, so ist dies ein unwiderleglicher Beweis, daß sie alle Pflichten für heilig hielten, deren Einführung der Zweck deS mosaischen Ritualgesetzes ist, und in deren Erfüllung die wahre Frömmigkeit besteht." "Mit der Anordnung des Pesachfestes wird auch das Gebot der Denkriemen in Verbindung gebracht

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