Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 2 (1840-1841)
- Issue
- Heft 18 (7.2.1841)
- Date
- 1841-02-07
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Der Israelit des «NNUM« WrWdttts. Ein Wochenblatt für die Kenntniß des israelitischen Lebens, besonders in religiös-kirchlicher Beziehung. Herausgegeben Dr. M. Heß, Land-Rabbinen zu Stadtlengsfeld, im Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach. Nr. 18. Sonntag den 7. Februar 1841. II. Jahrgang. Motto: Entschieden, freisinnig, muthvoll und wahr. Das jüdische Schullehrer-Seminariurn in Berlin. Eröffnet am 18. Nov. 1840. Berlin bei Veit et Comp. 1840. Obiger Schrift widmen wir um so mehr eine größere Aufmerksamkeit, als sie ein Ereigniß schildert, an welchem alle Gutgesinnten das frendigste Interesse nehmen müssen. War ja Berlin einst der Mittelpunkt unseres erneuten geistigen Lebens. Lebten ja dort Mendelssohn und Wessely und sandten die Strahlen einer höheren Erkenntniß und einer geläuterten Gottcslehrc aus nach dem ganzen Israel. Schmerzlich mußten es daher auch alle Israeliten empfinden, daß schon seit Jahren ein geistiger Stillstand in Berlin eintrat, daß es schon lange aufhörte, den Impuls zu geben für unsere heiligsten Bestrebungen. Die Eröffnung eines jüdischen Seminars ist aber ganz geeignet, uns wieder mit dieser großen Gemeinde auszusöhnen; in ihm sehen wir eine Anstalt, die, wird sie durch fortwährende reiche Unterstützung das, was ihre Stifter von ihr erwarten, auch vorzüglich dazu bestimmt ist, die bessere Bildung und die erleuchtete Religiosität, welche Mendelssohn und seine Schüler vermittelst ihrer Schriften begründet und befördert haben, nun durch Bildung von Jugend- und Volkslehrern in ihrem Geiste einzuführen in die Gemeinden Israels und sie dort zu einem fruchtbaren und bleibenden Lebensschatze zu machen. Gern verweilen wir daher etwas länger bei jener Feier und tragen namentlich Mehreres von den Reden, welche hierbei von vr. M. Veit, Aeltesten der Gemeinde, und vr. Zunz, Direktor der Anstalt, gehalten wurden, in die Spalten unseres Blattes über: "£>te jüdische Gemeinde (sprach Hr. vr. Veit) ist eine Religionsgefellschaft; nur von dieser Seite betrachtet hat sie einen vollgültigen Anspruch zu einer Eristenz innerhalb des Staates. Es ist aber die Natur des Staates, daß er nicht allein die Atmosphäre ist, die das gcsammte Volksleben trägt und nährt, sondern, daß er auchsin »jedes einzelne Daseyn eindringt, um dasselbe mit dem Allgemeinen zu vermitteln. So groß ist die Anziehungskraft, die der Staat auf alle Richtungen des Lebens auöübt, daß sie ihre Selbstständigkeit an ihm verlieren müßten, wenn nicht ihre eigne Schwerkraft, wenn nicht die Nothwendigkeit sich nach inneren Gesetzen zu entwickeln und zu bewegen, ihre Unabhängigkeit gewährleistete und sie zu Gliedern zwar, aber zu selbstständigen Gliedern machte, die sich in vorbestimmten Gleisen um den Staat, als ihre Sonne, bewegen. Das Gesetz vom 11. März 1812 berief die Juden zur Thcilnahme an den allgemeinen Angelegenheiten des Vaterlandes; die jüdische Gemeinde als solche ist durch dasselbe nicht aufgehoben. Nachdem daher in 38 Paragraphen die bürgerlichen Verhältnisse der Juden angeordnet waren, verheißt der Gesetzgeber im letzten 8. die i Regulirung des kirchlichen Zustandes, sowie eine Berj besserung des Unterrichts der Juden. >, Die mannichfachen Hindernisse auch nur andeutend - darftellen zu wollen, die der Ausführung des 8. 39 des! Edikts in den Weg getreten sind, hieße eine Meinungs-