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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1841-01-24 · Heft 16 (24.1.1841) · page 4

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
2 (1840-1841)
Issue
Heft 16 (24.1.1841)
Date
1841-01-24
Page
– (sequence 4)
Language
German
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64 welcher den Mosaiten unter gewissen Beschränkungen die Niederlassung an jedem Orte der Herzogtümer bewilligt wird, sein Verbleiben haben möge.»« "Die Minorität erkennt mit der innigsten Dankbarkeit, daß Ew. K. Maj. geruht haben, durch den zur Begutachtung vorgelegten Gesetzesentwurf das Berhältniß der mosaischen Glaubensgenossen in den Herzogthümern zu regeln und die bisher stattfindenden Uebelstände zu entfernen. Denn der Zustand der Mosaiten ist in der That sehr traurig und nachtheilig, sowohl für die mosaischen Glaubensgenossen, als auch für die christlichen Bewohner des Landes. So wie bisher kann es nicht bleiben. Eine Abänderung des jetzigen Verhältnisses ist durchaus erforderlich, und dazu wird man durch vielfache Gründe aufgefordert. Das Gefühl des Mitleids mit diesem armen unterdrückten, verachteten Volke', die Stimme des Christenthums, welche so laut vor Härte und Unterdrückung warnt und .so dringend zu Liebe und Barmherzigkeit auch gegen fremde Glaubensgenossen auffordert; die Pflicht der Gerechtigkeit, welche es gebietet, daß man den Landsleuten, welchen man alle Lasten und Abgaben auflcgt, auch die nöthige Freiheit, fich ordentlich und ehrlich zu ernähren, gestattet; das Beispiel so vieler Länder, und namentlich auch von Dänemark, worin die Freizügigkeit der Mosaiten als nützlich und wohlthätig sich herausgestellt hat; das Alles muß den Wunsch erregen, daß der traurige Zustand der mosaischen Glaubensgenossen auch aus den Herzogthümern entfernt werden möge^ Dies wird auch von der Majorität der Ständevcrsammlung anerkannt. Auch sie will den Mosaiten mehr Rechte und Freiheiten einräumen; sie weicht aber darin von der Ansicht der Minorität ab, daß sie die Mosaiten auf die Orte beschränken will, wo ihnen bisher der Aufenthalt gestattet worden ist. Dieser Vorschlag nun, welcher ganz gegen die Bestimmung des §. 1 im Gesetzesentwurf streitet, ist es, womit die Minorität sich durchaus nicht übereinstimmend erklären kann. Wie kränkend muß cs doch für die Mosaiten seyn, daß man sie noch immer pcrhorrescirt und für unwürdig hält, an den Freiheiten der übrigen Landescinwohner Theil zu nehmen; wie wird eben dadurch ein Staat im Staate erhalten, der nicht anders als nachtheilig auf das Wohl des Ganzen wirken muß; wie werden die Mosaiten dadurch in ihrer Abneigung gegen das Christcnthum bestärkt; wenn sie von den Christen verächtlich und lieblos behandelt werden; wie wird eben dadurch die Ausbildung der Mosaiten sowohl in äußerer als innerer Hinsicht behindert. Zwar ist die Majorität der Ansicht, daß durch die Centralisirung den Mosaiten mehr Gelegenheit zur Ausbildung gegeben werde, allein zur Entwickelung der physischen und moralischen Kräfte gehört Freiheit, und diese wird ihnen ja durch die beengte Lage, worin man sie erhalten will, benonrmen. Sie werden in ihrer Nationalität, in ihren Vorurthcilen und Jrrthümern bestärkt, und ihnen wird der nöthige Spielraum sich durch Handwerke, Gewerbe, Ackerbau u. s. w. ehrlich und anständig zu ernähren, wenn nicht ganz abgefchnitten, doch so verkümmertdaß sie genöthigt seyn werden, den für das Ganze so verderblichen Schacherhandel fortzusetzen, wenn sie nicht umkommen oder gänzlich verarmen wollen.« So klar dies Alles nun zu seyn scheint, so ist doch ein großer Theil des Landes sehr gegen die Freizügigkeit der Mosaiten, und zwar hauptsächlich deswegen, weil ein fest eingewurzeltes Vorurtheil gegen sie Statt findet, und das Sonderintereffe so Vieler dabei in Betracht kömmt. Daß nun Anfangs Manche durch die Freizügigkeit der Mosaiten etwas leiden werden, ist nicht in Abrede zu ziehen. Allein dies wird sich bald ausgleichen, und Dänemark, so wie Frankreich, Belgien, Holland, England, Nordamerika rc. beweisen es, daß die christlichen Kaufleute und Gewerbtreibendcn nach wie vor bestanden und in ihrem Betriebe nicht gefährdet worden sind. Uebcrhaupt ist es zu erwägen, daß auch bei den schönsten und besten Einrichtungen Sonderinteressen sich zeigen und dagegen sich auflehnen .Als die neue Zolleinrichtung getroffen werden sollte, wie erhob sich das Sonderintereffe; die Verordnung ist erschienen, und nun wird es immer mehr anerkannt, daß sie nützlich und wohlthätig sey. Auch bei vielen andern Verfügungen, als die Armen« mnd Wegeordnung sind Sonderinteressen laut geworden, und sie werden es bei jeder nothwendigen und wohlthätigen Anordnung werden. Will man also bloß Sonderintessen im Auge behalten, so wird nie eine Verbesserung der stattfindenden Uebelstände zu Wege kommen; und will man die Freizügigkeit der Mosaiten aufschieben, bis das ganze Land fich dafür erklärt, so werden sie immer abgesperrt und gefesselt bleiben müssen.« Ueber die Israeliten in Konstantinopel erfährt man Folgendes: Ihre Anzahl beläuft sich auf 45—50000, Frauen, Greise und Kinder mit eingerechnet. Sie genießen gleich den übrigen Raja's unter dem Namen Simmi die allgemeinen Rechte der Raja's. Sie ernähren sich vorzüglich vom Mäkeln, und sind im ganzen Reiche die Geschäftsführer der fremden Nationen. Regiert werden sic durch eine ihnen eigenthümliche Verfassung von einem Triumvirate, bestehend aus dem Hakam-Baschi (Oberrabbiner) und zweien von der Nation gewählten Beisitzern. Dies Triumvirat hat die oberste Gewalt, gicbt Gesetze und dient als Gerichtshof letzter Instanz. Es entscheidet über alle Civilstreitigkeiten, Ehesachen u. s. w. und hat die Macht, nach Gutdünken, wen es will, ins Gefängniß zu werfen. Ein Rath von sieben Mitgliedern, ebenfalls vom Volke erwählt, bildet einen anderen Zweig der gesetzgebenden Macht. Derselbe beruft die allgemeine Versammlung, macht seine Bemerkungen beim Triumvirate und giebt dessen Entschließungen die gesetzliche Kraft. Früher waren Israeliten angestellt, besonders beim Finanzwesen, aber seitdem die Türken sich civilisircn, behalten diese alle Acmter ausschließlich, indem sie glauben, hinlängliche Kenntnisse zu besitzen. Es giebt mehrere Banquiers und Großhändler, aber nur ein Einziger ist Architekt. Zu beziehen durch alle Postämter und Buchhandlungen von dem Postamte in Meiningen und der Kesselring'schen Hofbuchhandluna zn Hrldburghausen und Meiningen. Preis, einschließlich des ganzen Porto, 1 Thlr. 16 gr. C. M. od. 3 fl. rhein. jährlich. Druck -von Döll und Schäffer in Kassel.

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