Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 2 (1840-1841)
- Issue
- Heft 12 (27.12.1840)
- Date
- 1840-12-27
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Der Israelit des ncunzcßnlcn MrtzMerk-. Ein Wochenblatt die Keimtiilß des israelitischen Lebens, besonders in religiös-kirchlicher Beziehung. Herausgegeben Dr. M. Heß, Land-Rabbinen zu Stadtlengsfeld, im Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach. Nr. 12. Sonntag den 2T. Dezember 18410. II. Jahrgang. Motto: Entschieden, freisinnig, muthvoll und wahr. Des frommen Israeliten Leben. (Schluß von M 10.) 35) Er widmet besonders den Wohlthätigkeitsanstalten seiner- Gemeinde große Aufmerksamkeit, bedenkt dieselben bei freudigen und bei traurigen Vorfällen in seiner Familie und läßt sich nicht durch kleinliche Bedenklichkeiten abhalten, an der Verwaltung derselben Antheil zu nehmen, wenn er darum angesprochen wird, obgleich er sich nie aus Ehrgeiz zu den Ehrenämtern zudringt, i 30) Er liebt und verehrt seine Eltern und bestrebt! sich mit unausgesetztem^ Eifer, ihnen Freude zu machen! und ihnen ihre spätem Lebensjahre zu versüßen.; 37) Aus kindlichem Zartgefühl aßen die Söhne! Jacob's die Spannader nicht, und auch jetzt noch ißt der! fromme Jeraclite diese Ader nicht, wenn er sie zufällig! am Fleische erkennt. 38) Er tritt in den Ehestand nach dem üblichen Nitus, sobald er sich im Stand sieht, einer Familie auf eine würdige Weise vorzustehen. Er liebt seine Ehehälfte und setzt sein ganzes Glück darin, das ihrige zu erhöhen. 39) Er erzieht seine Kinder zu frommen Israeliten, treuen Staatsbürgern und brauchbaren Menschen, welche durch die Ausübung eines nützlichen Berufgeschäftes oder Erwerbzweiges gegen die Gefahr, Andern und sich selbst zur Last zu fallen, möglichst geschützt sind. 40) Er lebt in Verträglichkeit und Liebe mit seinen Geschwistern und andern nahen Verwandten und hält darauf, daß die Familienbande nicht gar zu bald locker werden. 41) Stirbt einer seiner nächsten Verwandten, so beeifert er sich, ihn auf eine ehrenvolle Weise nach dem üblichen Ritus zu bestatten. Er ehrt ihn durch eine volle Trauer, welche bis nach dem siebenten, und eine darauf folgende halbe Trauer, welche bis den 30sten Tag nach der Beerdigung dauert. Zn der Wahl der Trauerzeichen aber richtet er sich ganz nach den Landessitten. Für Eltern verlängert sich die halbe.Trauer bis zum Ende des Jahres und wird jedes Jahr an ihrem Sterbetage erneuert. 42) Eintretenden Falles unterwirft er sich der Chalizahceremonie, um es einer kinderlosen Schwägerin möglich zu machen, zu zweiter Ehe zu schreiten. 43) Seine Söhne läßt er beschneiden zur Erinnerung an den Bund, den Gott, nach dem Berichte der h. S., mit Abraham geschlossen hat. 44) Sobald seine Kinder durch den genossenen Religionsunterricht die erforderliche Reife habm, läßt er sie sich durch die öffentliche Consirmation zum israelitischen Glauben bekennen. 45) Er ehrt seinen Landesherm und seine Obrigkeitist gehorsam gegen die Landesgesetze, treu gegen