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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1840-11-01 · Heft 4 (1.11.1840) · page 1

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
2 (1840-1841)
Issue
Heft 4 (1.11.1840)
Date
1840-11-01
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Der Israelit d e s nemzchntm tzahrßmdcrks. Ein Wochenblatt für die Kcnntniß des israelitischen Lebens, besonders in religiös-kirchlicher Beziehung. Herausgegeben von vr. M. Heß, Land-Rabbinen zu Stadtlengsfeld, im Großherzoghum Sachsen-Weimar-Eisenach. Rv. Sonntag den 1 November 184V. ll. Jahrgang. Notto: Entschieden, freisinnig, muthvoll und wahr. Der reine Mosaismus. (Fortsetzung von Nr. 3.) Es wäre nun noch die Frage zu erledigen, wie vom Standpunkte des Mosaismus das Judenthum regenerirt, auf seine rein-sittlichen Vorschriften und diejenigen Zeremonien, welche zu denselben in einem fördernden Verhältnisse sichen, zurückgeführt werdm könne. Aber diese Frage hat bereits ihre Erledigung in diesem Blatte geftmden, und zwar in Nr. 6. und 7. des voriger Jahrgangs; daher wir unsere Leser auf die dortigen ausführlichen Erörterungen Hinweisen und hier nur die Resultate wiedergeben wollen: Wir führten nämlich dort zuvorderst die Bemerkungen des vr. Heß in Frankfurt a. M. an, welcher nachweist, daß die Schrift selbst den 10 Geboten eine viel größere Wichtigkeit beilege, als den übrigen Vorschriften; daß sie bei den letzteren öfters ausdrücklich die Beziehung auf das gelobte Land erwähne; daß die Propheten immer nur gegen die Uebertretung des Sittengesetzes predigen, von den Ceremonien aber schweigen; daß die Natur vieler Gebote, welche ohne den Besitz eines besonderen Landes gar nicht ausgeübt werden können , sowie der ganze Zweck der mosaischen Gesetzgebung, welcher kein anderer war, als die Entfernung vom Götzendienste und die Bildung der Israeliten zu einem heiligen Volke durch Anbetung des einzigen Gottes und Liebe des Nächsten wie sich selbst, nothwendig auf die Ueberzeugung führen, daß die Ceremonialgesetze meistens nur Mittel zu der bürgerlichen Wohlfahrt und der sittlichen Vervollkommnung der Israeliten in den damaligen Verhältnissen waren. Die Gründe, welche wir zur Unterstützung dieser Ueberzeugung noch anführten, waren: 1) Es sei nicht nur an sich undenkbar, daß die Gottheit Wahrheiten, oder Gesetze, welche die Vernunft nicht begreift, geoffenbart, indem dann der Offenbarung das Medium, sich dem Menschen zugänglich zu machen, fehle; sondern es widerspreche eine solche Annahme auch ganz dem Charakter der israelitischen Religion, welche überall auf Erkennen der von ihr geoffenbarten Wahrheiten hinweist und bei den Gesetzen, welche sie anordnet, auch die Gründe hinzufügt; 2) Zeit und Umstände seien ebenfalls von Gott gesendet, und er, welcher beide ändert und aufhebt, gebe dem Menschen auch das Recht, die auf sie sich beziehenden Gesetze zu verändern und äufzuheben; 3) das Wirken Gottes sei überall dasselbe. Wie nun in der einen Offenbarung Gottes, in der Natur, Form und Hülle im Einzelnen unaufhörlich wechsele, das Große, Schöne und Erhabene des Ganzen aber bleibe, also auch in der andern Offenbarung Gottes, in der Religion; in ihrem Geiste bleibe sie ewig dieselbe, aber in ihrer Hülle, in dem, was ihre Wahrheiten ausdrückcn und an sie erinnern soll, in ihren Zeremonien, gestatte sie nicht nur den Wechsel, sondern fordere ihn. Es ist für unsere Frage äußerst wichtig, daß die Geschichte ebenfalls . für die rem - mosaische Ansicht zeugt, indem sie nachweist, daß diese von der Zeit an, wo verschiedene religiöse Systeme unter den Jsrae-

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